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Contrarian
Bis Dienstag 12 Uhr mittags müssen ORF und Premiere beim Bundeskommunikationssenat erklären, ob sie dessen Kompromissvorschlag annehmen. Küniglberg und Pay-TV streiten über die Kurzberichterstattung über Bundesligaspiele im ORF. Der wollte 90 Sekunden pro Spiel vor dem Hauptabend - und damit vor der ATV-Fußballshow "Volltreffer". Premiere bot 90 Sekunden pro Spieltag. Der Senat schlug 60 Sekunden pro Spiel zur besten Sendezeit vor. ATV-Chef Franz Prenner hat angekündigt, er würde dagegen sogar EU-Instanzen bemühen. Der ORF könnte dem Vernehmen nach etwas mehr als 60 Sekunden fordern. Mit Einigung rechnet die Anstalt nicht. Dann ist Mittwoch der Senat am Ball.

Quelle: Standard

Das wird ein heiteres Durcheinander wenn der ATV auch noch über Gerichte mitwirkt. :D

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!

eu-instanzen

bis die entschieden haben, ist der tv-*vertrag von atv wahrschienlcih eh shcon abgelaufen.

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ASB-Legende
Für den ORF sei die rechtliche Ausgangslage nicht gut, berichtet ein Kenner der Materie: „Es gibt eine Liste mit den Ereignissen von allgemeinem Informationsinteresse, und die Fußball-Bundesliga steht nicht darauf.“

Kein Wunder, daß dieser "Kenner" namentlich nicht genannt wurde. Er verwechselt da nämlich die Liste mit den Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (auf der die Bundesliga tatsächlich nicht steht) mit "Ereignissen von allgemeinem Informationsinteresse, die in keiner Liste definiert sind und zu denen die Bundesliga zweifellos gehört und wo der ORF ein Recht auf Kurzberichterstattung hat.

Liste von "Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung "

Das sind gemäß § 4 Fernsehexklusivrechtegesetz iVm § 1 der Verordnung über Ereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung die folgenden:

§ 1. Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind:

  1. Olympische Sommer- oder Winterspiele;

  2. Fußballspiele der FIFA-Weltmeisterschaft (Herren), sofern an

     diesen Spielen die österreichische Nationalmannschaft

     teilnimmt, sowie das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und

     das Endspiel;

  3. Fußballspiele der Europameisterschaft (Herren), sofern an

     diesen Spielen die österreichische Nationalmannschaft

     teilnimmt, sowie das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und

     das Endspiel;

  4. Finalspiel des österreichischen Fußballpokals (Fußballcups);

  5. Alpine FIS Skiweltmeisterschaften;

  6. Nordische FIS Skiweltmeisterschaften;

  7. Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker;

  8. Wiener Opernball.

§ 2 dieser VO lautet:

§ 2. (1) Fernsehveranstalter, die ausschließliche

Übertragungsrechte an in § 1 genannten Ereignissen erworben haben,

haben zu ermöglichen, dass diese Ereignisse im frei zugänglichen

Fernsehen zeitgleich und in gesamtem Umfang verfolgt werden können.

  (2) Für in § 1 Z 1, 5, 6 und 8 angeführte Ereignisse kann eine

Ausstrahlung auch zeitversetzt oder nur in Teilen erfolgen, wenn

  1. Teile eines Ereignisses gemäß § 1 oder mehrere der in § 1

     genannten Ereignisse gleichzeitig stattfinden oder

  2. bereits in der Vergangenheit eine Gesamtübertragung auf Grund

     der Dauer des Ereignisses nicht stattgefunden hat.

Diese Ereignisse müssen im Free-TV zu sehen sein. Da fällt die Bundesliga nicht drunter, daher ist die Vergabe an Premiere kein Problem.

-------------------------------------------

Zum Recht der Kurzberichterstattung:

§ 5. Fernseh-Exklusivrechtegesetz

(1) Ein Fernsehveranstalter, der ausschließliche

Übertragungsrechte an einem Ereignis von allgemeinem

Informationsinteresse erworben hat oder dem auf Grund der faktischen

Verhältnisse die ausschließliche Möglichkeit zukommt, über ein

solches Ereignis zu berichten, hat jedem in einer Vertragspartei des

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einer

Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über das

grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989, BGBl. III Nr.

164/1998, zugelassenen Fernsehveranstalter auf Verlangen und zu

angemessenen Bedingungen das Recht auf Kurzberichterstattung zu

eigenen Sendezwecken einzuräumen. Ein allgemeines

Informationsinteresse liegt dann vor, wenn zu erwarten ist, dass das

Ereignis auf Grund seiner Bedeutung breiten Niederschlag in der

Medienberichterstattung in Österreich oder in einer anderen in

dieser Bestimmung genannten Vertragspartei finden wird.

(2) Das Recht auf Kurzberichterstattung umfasst die Berechtigung

zur Aufzeichnung des Signals des im Sinne des Abs. 1 verpflichteten

Fernsehveranstalters und zur Herstellung und Sendung eines

Kurzberichtes im Sinne des Abs. 3.

(3) Die Kurzberichterstattung ist auf eine dem Anlass

entsprechende nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung beschränkt.

Die zulässige Dauer der Kurzberichterstattung bemisst sich nach der

Länge der Zeit, die notwendig ist, um den nachrichtenmäßigen

Informationsgehalt des Ereignisses zu vermitteln und beträgt mangels

anderer Vereinbarung höchstens 90 Sekunden. Erstreckt sich das

Ereignis über mehr als einen Tag, so umfasst das Recht der

Kurzberichterstattung die tägliche Verbreitung eines Kurzberichts.

Die Sendung des Kurzberichts darf jedenfalls nicht vor Beginn der

Sendung durch den im Sinne des Abs. 1 verpflichteten

Fernsehveranstalter erfolgen.

(4) Ein Fernsehveranstalter, der die Einräumung eines Rechtes im

Sinne des Abs. 1 verlangt, kann zwecks Durchsetzung dieses Rechts

den Bundeskommunikationssenat anrufen. Der Bundeskommunikationssenat

hat ehestmöglich auf eine gütliche Einigung zwischen den

Fernsehveranstaltern hinzuwirken. Kommt eine solche nicht zustande,

hat der Bundeskommunikationssenat auszusprechen, ob und zu welchen

Bedingungen dem anderen Fernsehveranstalter das Recht auf

Kurzberichterstattung einzuräumen ist.

(5) Kann auf Grund der besonderen Aktualität des Ereignisses ein

Verfahren gemäß Abs. 4 nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, kann

der Bundeskommunikationssenat auf Antrag eines beteiligten

Fernsehveranstalters nachträglich aussprechen, ob und zu welchen

Bedingungen ein Recht auf Kurzberichterstattung einzuräumen gewesen

wäre. Für den Fall, dass ein Recht auf Kurzberichterstattung

einzuräumen gewesen wäre, kann der verpflichtete Fernsehveranstalter

unter sinngemäßer Anwendung von § 3 Abs. 5 bis 7 auf Schadenersatz

in Anspruch genommen werden.

--------------------------------------------

Hier ist also § 5 FERG entscheidend: Darin ist von "Ereignissen von allgemeinem Informationsinteresse " die Rede, ein Begriff, der wesentlich weiter ist, als jener, der "Ereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung". Darunter fällt die österreichische Bundesliga zweifellos.

Und hier hat der Exklusivrechteinhaber sehr wohl die Pflicht, Kurzberichte zuzulassen, fraglich ist mE vor allem die Dauer (90 sek pro Runde oder pro Spiel; man kann dahingehend argumentieren, jedes einzelne Spiel sei ein Ereignis iSd Bestimmung, was der ORF sicher tut).

Ob der ORF die Kurzberichte vor ATV+ senden wird dürfen, ist sicher fraglich, ATV+ und Premiere werden wohl dahingehend argumentieren, sie seien gemeinsam der "Exklusivrechteinhaber", vor dessen Sendungen keine Kurzberichte gezeigt werden dürfen.

bearbeitet von Blackie75

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Contrarian

In D wurde dies seinerzeit mit 90sek pro Spiel interpretiert. Allerdings kann sich Premiere weigern ihre TV Bilder herauszurücken wodurch der ORF mit eigenen Kameras anrücken müsste,...

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Chefjugo am Platz

Gehts, Burschen...blöde Frage von mir, aber vielleicht weiß das ja einer.

Wie schaut das aus, wenn man auf 2 Fernsehern PA von UPC haben möchte? Geht das, oder muß ich da am Ende 2x zahlen? Denn bei UPC möcht ich ned unbedingt anrufen und ich geh mal davon aus, das hier irgendwer PA von Telekabel Wien bezieht....

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
Gehts, Burschen...blöde Frage von mir, aber vielleicht weiß das ja einer.

Wie schaut das aus, wenn man auf 2 Fernsehern PA von UPC haben möchte? Geht das, oder muß ich da am Ende 2x zahlen? Denn bei UPC möcht ich ned unbedingt anrufen und ich geh mal davon aus, das hier irgendwer PA von Telekabel Wien bezieht....

ich denk, das sollte kein problem sein, wenn sich beide fernsehgeräte im selben haus befinden: upc hat ja bekanntlich immer 2 telekabelanschlüsse in einem und wenn das nicht reicht kannst sollte ein einfacher verteiler für koaxialkabel auch reichen.

die gebühren sind pro anschluss, nicht pro tv-gerät, also sollte es meines wissens auch legal sein, mehrere tv-geräte an einen anschluss anzuschließen.

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ASB-Legende

Ich kann dir nur sagen wies bei mir daheim ist. Im Wohnzimmer hab ich Premiere und im Dachbodenzimmer auch. Allerdings mit jeweils einem digitalen Receiver!

Ich glaub schon dass das auch bei Telekabel möglich ist.

Ich würd denen einfach eine Mail schreiben, hab das auch schon mal gemacht und am nächsten Tag eine kompetente Antwort bekommen!

Mfg Martin

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Chefjugo am Platz

Also, ich hab grad bei denen angerufen (war nur 14 Minuten in der Warteschleife :angry: )

Die Umstellung wäre zwar pro Wohnung, schauen könnte ich aber nur auf einem Fernseher :nein:

Werd aber morgen dorthin nochmal ein Mail schicken, und denen unsere Situation genau schildern, damit ich von UPC auch was "schriftlich" hab.

€: Danke euch beiden auf jeden FAll :)

bearbeitet von Hutz

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JUSTICE

kann man diese 90 sekunden (allerdings sicher pro spieltag, nicht pro spiel) auf ORF nicht als werbung für die liga (und damit für Premiere und auch für ATV+) interpretieren? dann sollt man die paar szenen auf seiten von Premiere wohl bald mal rausrücken..

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Contrarian
Also, ich hab grad bei denen angerufen (war nur 14 Minuten in der Warteschleife :angry: )

Die Umstellung wäre zwar pro Wohnung, schauen könnte ich aber nur auf einem Fernseher :nein:

Werd aber morgen dorthin nochmal ein Mail schicken, und denen unsere Situation genau schildern, damit ich von UPC auch was "schriftlich" hab.

€: Danke euch beiden auf jeden FAll :)

Was willst du nun genau haben, gehts dir nur darum Fussball auf mehrern TV Geräten abwechselnd/zugleich zu sehen ohne den Receiver herumzutragen?

Zwei Abos wären angesichts eines anwählbaren Kanals ja absurd.

Es gibt aber genug kostengünstige Möglichkeiten den Receiver in einem Raum stehen zu haben und ihn auch von anderen Räumen aus fernzusteuern und das Bild zu empfangen.

Teurere Lösung ist eine komplette Funkübertragung - billiger (sowas hab ich da Räume nebeneinander) ist eine gemischte Kabel/Funk Übertragung.

Bei Conrad bist da ab 70 resp 23 Euro dabei.

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Chefjugo am Platz
Was willst du nun genau haben, gehts dir nur darum Fussball auf mehrern TV Geräten abwechselnd/zugleich zu sehen ohne den Receiver herumzutragen?

Genau :)

Wobei ich jetzt am liebsten so hätte, das man auf dem einen Kanal PA schauen kann, und am anderen "normales" Fernsehen, da die Programme von UPC dann ja auch digital kommen.

Zwei Abos wären angesichts eines anwählbaren Kanals ja absurd.

Naja.....um Volltreffer nicht mehr sehen zu müssen, würd ich einiges riskieren :D

Spaß beiseite: Natürlich will ich keine 2 Abos haben, wäre ja echt dumm!

Wie gsagt, ich schick heut mal ein Mail an UPC, und werd dann die Antwort hier reinstellen, vielleicht interessierts ja einen ;)

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ASB-Legende
In D wurde dies seinerzeit mit 90sek pro Spiel interpretiert. Allerdings kann sich Premiere weigern ihre TV Bilder herauszurücken wodurch der ORF mit eigenen Kameras anrücken müsste,...

Wirklich? Dann stehen die Chancen wahrscheinlich gut, denn das Gesetz beruht wahrscheinlich auf einer Richtlinie der EU und den Deutschen beten wir meistens eh alles brav nach! :D Und diesmal hätte ich nichts dagegen!

90 Sekunden pro Runde, das wäre doch ein schlechter Witz!!! Bei 5 Spielen gehen sich da höchstens 18 Sekunden pro Spiel aus - und wenn's dann eine Runde mit den Resultaten 3:3, 6:0; 1:2; 3:2 und 2:2 gibt, wird man nicht ganz auskommen, fürchte ich!

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Contrarian

Kompromissvorschlag von Premiere abgelehnt

Der Pay-TV-Sender Premiere sowie der Privatsender ATVplus lehnen im Streit mit dem ORF um die Fernsehrechte der österreichischen Fußball-Bundesliga einen Vergleichsvorschlag des Bundeskommunikationssenats (BKS) ab. Bei Premiere sprach man am Dienstag von einem "inakzeptablen" und "unfairen" Vorschlag, bei ATVplus war sogar von einer wirtschaftlichen Gefährdung des Senders die Rede. Der BKS muss nun in seiner Sitzung Mittwoch über die weitere Vorgangsweise in der Causa entscheiden.

Quelle: Standard

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Contrarian

Ein Kompromiss zeichnet sich ab - Premiere will zustimmen

Bei Samstag-Spielen der T-Mobile-Bundesliga, deren planmäßiges Spielende vor 19:55 Uhr ist, soll der ORF das Recht haben, nach 19:55 Uhr 45 Sekunden pro Spieltag für zwei Spiele seiner Wahl zu senden.

Zusätzlich soll der ORF das Recht haben, nach 22:00 Uhr höchstens 90 Sekunden pro Spiel, insgesamt höchstens 180 Sekunden zu senden.

Bei Samstagsspielen, deren Spielende nach 19:55 Uhr ist, soll der ORF das Recht haben, nach 22:00 Uhr höchstens 180 Sekunden pro Spieltag bei freier Auswahl der Spiele zu senden.

Die Sonntagsspiele:

Für Sonntagsspiele soll sich das Ausmaß der Kurzberichterstattung des ORF aus der Anzahl der Spiele multipliziert mit 60 Sekunden ergeben.

Für Spiele in den "englischen Wochen" soll der ORF berechtigt sein, den Kurzbericht frühestens ab 22:00 Uhr zu senden.

Quelle: Sport1.at

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Gast
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