Neocon Wien nur du allein! Geschrieben vor 18 Stunden (bearbeitet) Mayusa schrieb vor 12 Minuten: Ich dachte es wäre bereits geklärt, dass der Solidaritätstopf der Bundesliga und die Spielverschiebungen zwei Paar Schuhe sind? Die Spielverschiebungen sind in § 5 der Spielbetriebsrichtlinien geregelt. Wo die Zahlung der 1,5 bzw. 3% geregelt sind, hab ich aber nicht gefunden. Die Bundesliga bezeichnet die Zahlungen auf Grund von Spielverschiebungen aber als "Solidaritätstopf". Also hängt das zusammen. Siehe hier: Zitat Schafft der SK Puntigamer Sturm Graz den Sprung in die UEFA-Champions League Ligaphase, fließen 3% der Startprämie in einen Solidaritätstopf, von dem sämtliche Klubs der Liga profitieren, die in keiner Ligaphase eines internationalen Bewerbes spielen. Im Falle der Teilnahme an der Ligaphase der Europa League sind es 1,5%, die den Klubs zugutekommen. https://www.bundesliga.at/de/news/artikel/spielverschiebung-4-runde-admiral-bundesliga-auf-antrag-des-sk-puntigamer-sturm-graz-stu-wsg Was ich mir vorstellen kann: Dass der "Solidaritätstopf" der Bundesliga für Mannschaften, die nicht am EC bzw. der Ligaphase teilnehmen, grundsätzlich aus den Zahlungen der UEFA gespeist wird ("Solidarity payments" lt. Punkt 3 - siehe oben). Jedes Jahr. Sollten Spielverschiebungen beantragt werden, muss lt. Regelung der ÖBL weiteres Geld in diesen Topf eingezahlt werden. Also selber Topf, aber zwei verschiedene Quellen. bearbeitet vor 17 Stunden von Neocon 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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