violaW4 Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2021 KindausFavoriten schrieb vor 11 Stunden: Das, worüber man in der Zeitung lesen kann, also Strafprozesse, sind weniger als 10 % dessen, was in der österreichischen Justiz passiert. Abgesehen von Familienrechtssachen ist der Rest, also das weit überwiegende zivilrechtliche Streitigkeiten. Die gibt es aus zwei Gründen: Entweder jemand hält sich einfach ohne nähere Begründung an einen Vertrag. Oder, weitaus häufiger, die Parteien streiten mit großem Gusto, was der Vertrag bedeutet und wer auf Grund dessen überhaupt wozu genau verpflichtet ist. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass man da jedenfalls gewinnt, auch wenn man davon überzeugt ist, im Recht zu sein. Noch einmal möchte ich betonen, dass ich auf Grund der letzten Monate zunehmend glaube, das es einen wirklichen Sponsorvertrag gar nicht gegeben hat, vielleicht einen Vorvertrag, vielleicht einen letter of intent. Aber selbst wenn es einen Vertrag gegeben hat, kann es trotzdem tatsächlich so sein, dass das Prozessrisiko einfach unabsehbar war. Von wann war diese Sponsorenzusage noch einmal? 2018 oder 2019? Man würde mit Sicherheit heute noch darüber prozessieren, vielleicht sogar noch nicht einmal in der Sache selbst, sondern um Prozessvoraussetzungen, Gerichtsstand oder anzuwendendes Recht. Und wenn der Sponsor irgendwo im Ausland außerhalb der EU sitzt, hätte man es vielleicht noich nicht einmal geschafft, die Klage wirksam zuzustellen. es gibt sogar gar nicht einmal so wenige EU-Staaten, in denen dieser erste reine Formalakt eher Glückssache ist. da bin ich vollinhaltlich bei Dir, das kann mit ganz guter Wahrscheinlichkeit auch bei unserem Sponsorenausfall so sein. Dennoch muss ich leider nochmals festhalten: wenn der Vertrag so dünn ist, was ja durchaus sein kann, weil ja die Alternative sonst eventuell gar kein Vertrag und gar keine Chance auf die Sponsormillionen ist, dann ist das voll verständlich. Auf sowas aber dann eine weitere Planung aufzubauen, was offensichtlich geschehen ist, ist aus meiner Sicht grob fahrlässig!! 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2021 KindausFavoriten schrieb vor 18 Stunden: Entweder jemand hält sich einfach ohne nähere Begründung an einen Vertrag. Die Sau, die elendige! Gehört durch Sonne und Mond geklagt! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2021 KindausFavoriten schrieb vor 18 Stunden: Oder, weitaus häufiger, die Parteien streiten mit großem Gusto, was der Vertrag bedeutet und wer auf Grund dessen überhaupt wozu genau verpflichtet ist. Dann sollte man raschest den Anwalt wechseln, wenn der häufig unklare Verträge aufsetzt. Bei einem klassischen Sponsorvertrag sollten die wechselseitigen Hauptleistungspflichten relativ einfach und klar beschreibbar sein, ebenso wie der Gerichtsstand und das anwendbare Recht. Streiten kann man womöglich darüber, ob der Gesponsorte seine Leistung voll erbringt, zB wenn Austriaspieler im Interview mit Ottakringerdosen vor der Schwechaterweberbung stehen. Der Höhe nach kann es daher eventuell interessant werden, obwohl durchschnittliche Sponsoringverträge für viele Fälle von Leistungsstörungen ohnehin Vorsorge tragen. Aber dass ein Fußballverein seinen Part derartig nicht erfüllt, dass es strittig ist, ob dem Verein schon dem Grund nach irgendwas zusteht, ist definitiv kein normaler Vorgang, der bei Gericht quasi alltäglich wäre. Fällt dir ein realistisches Szenario ein, weshalb wir durch Vertragsauslegung um 100% einer Sponsorzahlung umfallen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 12. Mai 2021 brillantinbrutal schrieb vor 35 Minuten: Dann sollte man raschest den Anwalt wechseln, wenn der häufig unklare Verträge aufsetzt. Bei einem klassischen Sponsorvertrag sollten die wechselseitigen Hauptleistungspflichten relativ einfach und klar beschreibbar sein, ebenso wie der Gerichtsstand und das anwendbare Recht. Streiten kann man womöglich darüber, ob der Gesponsorte seine Leistung voll erbringt, zB wenn Austriaspieler im Interview mit Ottakringerdosen vor der Schwechaterweberbung stehen. Der Höhe nach kann es daher eventuell interessant werden, obwohl durchschnittliche Sponsoringverträge für viele Fälle von Leistungsstörungen ohnehin Vorsorge tragen. Aber dass ein Fußballverein seinen Part derartig nicht erfüllt, dass es strittig ist, ob dem Verein schon dem Grund nach irgendwas zusteht, ist definitiv kein normaler Vorgang, der bei Gericht quasi alltäglich wäre. Fällt dir ein realistisches Szenario ein, weshalb wir durch Vertragsauslegung um 100% einer Sponsorzahlung umfallen? Was war unsere Leistung beim Millionensponsor, der dann nicht gezahlt hat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KindausFavoriten Postet viiiel zu viel Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2021 violaW4 schrieb am 12.5.2021 um 10:48 : da bin ich vollinhaltlich bei Dir, das kann mit ganz guter Wahrscheinlichkeit auch bei unserem Sponsorenausfall so sein. Dennoch muss ich leider nochmals festhalten: wenn der Vertrag so dünn ist, was ja durchaus sein kann, weil ja die Alternative sonst eventuell gar kein Vertrag und gar keine Chance auf die Sponsormillionen ist, dann ist das voll verständlich. Auf sowas aber dann eine weitere Planung aufzubauen, was offensichtlich geschehen ist, ist aus meiner Sicht grob fahrlässig!! Sehe ich auch so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KindausFavoriten Postet viiiel zu viel Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2021 brillantinbrutal schrieb vor 22 Stunden: Dann sollte man raschest den Anwalt wechseln, wenn der häufig unklare Verträge aufsetzt. Bei einem klassischen Sponsorvertrag sollten die wechselseitigen Hauptleistungspflichten relativ einfach und klar beschreibbar sein, ebenso wie der Gerichtsstand und das anwendbare Recht. Streiten kann man womöglich darüber, ob der Gesponsorte seine Leistung voll erbringt, zB wenn Austriaspieler im Interview mit Ottakringerdosen vor der Schwechaterweberbung stehen. Der Höhe nach kann es daher eventuell interessant werden, obwohl durchschnittliche Sponsoringverträge für viele Fälle von Leistungsstörungen ohnehin Vorsorge tragen. Aber dass ein Fußballverein seinen Part derartig nicht erfüllt, dass es strittig ist, ob dem Verein schon dem Grund nach irgendwas zusteht, ist definitiv kein normaler Vorgang, der bei Gericht quasi alltäglich wäre. Fällt dir ein realistisches Szenario ein, weshalb wir durch Vertragsauslegung um 100% einer Sponsorzahlung umfallen? Da mir schon mehrfach Sachen untergekommen sind, wo zwei überaus renommierte Anwaltskanzleien auf beiden Seiten (und beide Seiten waren Unternehmen mit Jahresumsätzen in 8- oder 9-stelliger Höhe) an der Vertragsgestaltung beteiligt waren und trotzdem auf Mord und Brand über die Auslegung gestritten wurde, ist das "Trau, schau wem" auch keine Garantie. Es reicht, wenn in einem Unternehmen eine grundlegende Änderung bei den leitenden Personen und der Unternehmensstrategie passiert (eventuell durch Übernahme durch einen internationalen Investor) und schion gilt: "Des woi ma so jetzt nimma, probier ma halt, was geht." 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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