Vorstand Sport - der ASB Kandidat TEIL1


Vorstand Sport - Teil 1 - Vergangenheit/Herkunft  

142 Stimmen

You do not have permission to vote in this poll, or see the poll results. Bitte melde dich an oder registriere dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Recommended Posts

Held von heute
Gizmo schrieb vor 4 Stunden:

Mich würde interessieren, wie euer Profil für den aus eurer Sicht "perfekten" Vorstand Sport" aussieht. 
Sozusagen ein Scoutingprofil.

Demnach möchte ich mich über mehrere Threads hinweg linear mit einem Anforderungsprofil beschäftigen, das uns zu UNSEREM Kandidaten führt. 

Erste Frage die ich mir stelle ist: Inländer oder Ausländer - Austriavergangenheit oder nicht. 

Für alles gibts pro und contras. Wir machen 2 Tage pro Themenblock, wenn wir ein Kriterium nach den beiden Tagen haben, gehts zum nächsten Kriterium (oder Kriterienblock).

Ich hänge eine Umfrage an, in der jeder abstimmen kann, möchte aber jeden motivieren die pro/contras und Gründe seiner Wahl auch zu begründen. 
Wenn wir das Ganze mit ein wenig ernst und ohne Beleidigungen durchziehen könnten, wäre das super.

Eigentlich ist die Umfrage müßig: Der Vorstand Sport soll ehestmöglich wie Peter Stöger sein. Am besten er gleicht ihm wie ein Ei dem anderen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho

Ich denke Schneckerl signalisiert auch nicht, dass er Bock auf so einen Posten hätte, Herzog hats beim ÖFB auch nicht geschafft aber hat sich immer wieder in Erinnerung gerufen, Schneckerl empfiehlt eher irgendwelche Hawara als selbst Interesse anzumelden - und er ist auch gut versorgt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
brillantinbrutal schrieb vor 24 Minuten:

Eine detaillierte Darstellung der Haftung eines AG-Vorstandes würde hier für mich ein bisschen zu weit gehen. Grundsätzlich haftet jeder Dienstnehmer. Vorstände haften halt idR leichter und umfangreicher. Doch auch Vorstände haften nur, wenn sie einen Schaden verschulden, also nicht sorgfältig handeln. Man kann aber sicher nicht sagen, sie haften, wenn sie Entscheidungen treffen, die dem Unternehmen schaden. Das wäre viel zu weit gefasst. Wichtig ist, dass bei einer Ressortverteilung grundsätzlich jeder nur für sein Ressort haftet. Ein paar Dinge müsste sich ein Vorstand-Sport halt ansehen, je nach Kompetenz. Er muss aber keine Bilanzen lesen können oder die Bauordnung kennen. Er sollte halt vielleicht keinen Spielervertrag unterschreiben, ohne zuvor einen Anwalt zu behelligen. Das wäre - wenn's schief geht und zB der englische Spieler nach dem Brexit nicht spielberechtigt ist - ein Haftungsfall. Wenn der Kicker aber einen Outeinwurf zum Gegner macht, haftet er nicht - obwohl es sein Ressort wäre. Versicherungen gibt es letztlich auch noch. 

Ein Vorstand haftet schon, wenn er der Firma Schaden zufügt - also daher auch den Schaden verschuldet - das hast du eh geschrieben. Beim Sportvorstand müsste das schon genau beschrieben werden. Ich war zwar im Vorstand eines Vereins, aber nicht in einer AG (wohl Geschäftsführer von GmbHs). Ich will es auch nicht überbewerten, aber es gibt nun einmal seit ein paar Jahrzehnten dieses Gesetz. Grundsätzlich will ich ja nur darauf aufmerksam machen, dass es nicht wo einfach ist wie bei einem Sportdirektor. Ein Vorstand kann allein handeln, ein SD wohl nicht ohne AR usw. Es ist jedenfalls eine große Verantwortung, die man einem Vorstand auferlegt. Und umgekehrt ein ziemlicher Druck. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
tifoso vero schrieb vor 19 Minuten:

Ein Vorstand haftet schon, wenn er der Firma Schaden zufügt - also daher auch den Schaden verschuldet - das hast du eh geschrieben. Beim Sportvorstand müsste das schon genau beschrieben werden. Ich war zwar im Vorstand eines Vereins, aber nicht in einer AG (wohl Geschäftsführer von GmbHs). Ich will es auch nicht überbewerten, aber es gibt nun einmal seit ein paar Jahrzehnten dieses Gesetz. Grundsätzlich will ich ja nur darauf aufmerksam machen, dass es nicht wo einfach ist wie bei einem Sportdirektor. Ein Vorstand kann allein handeln, ein SD wohl nicht ohne AR usw. Es ist jedenfalls eine große Verantwortung, die man einem Vorstand auferlegt. Und umgekehrt ein ziemlicher Druck. 

Zwischen zufügen und verschulden ist ein Unterschied. In "verschulden" steckt "Schuld". Der Schaden muss schuldhaft herbeigeführt werden. Die Haftung des Vorstandes einer AG unterscheidet sich dabei nicht groß von der des GmbH-GFs. Sofern ein SD nicht unter das DHG fällt, was durchaus möglich ist, kann auch bei ihm die Haftungsfrage "recht gefährlich" werden. Das ist aber alles ein absolutes Randthema. Ich denke, bei Wohlfahrt wurde das einst als Vorwand benutzt, drum spukt das noch immer herum. Die von der Haftung zu unterscheidende Frage der Vertretungsmacht kann auf jede erdenkliche Art gelöst werden. Ein Vorstand ist also nicht notgedrungen alleinvertretungsbefugt (grundsätzlich sogar nur gesamtvertretungsbefugt). Dafür könnte man aber einem SD durchaus auch Handlungsvollmacht erteilen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
brillantinbrutal schrieb vor 2 Minuten:

Zwischen zufügen und verschulden ist ein Unterschied. In "verschulden" steckt "Schuld". Der Schaden muss schuldhaft herbeigeführt werden. Die Haftung des Vorstandes einer AG unterscheidet sich dabei nicht groß von der des GmbH-GFs. Sofern ein SD nicht unter das DHG fällt, was durchaus möglich ist, kann auch bei ihm die Haftungsfrage "recht gefährlich" werden. Das ist aber alles ein absolutes Randthema. Ich denke, bei Wohlfahrt wurde das einst als Vorwand benutzt, drum spukt das noch immer herum. Die von der Haftung zu unterscheidende Frage der Vertretungsmacht kann auf jede erdenkliche Art gelöst werden. Ein Vorstand ist also nicht notgedrungen alleinvertretungsbefugt (grundsätzlich sogar nur gesamtvertretungsbefugt). Dafür könnte man aber einem SD durchaus auch Handlungsvollmacht erteilen. 

GmbH Geschäftsführer und Vorstand AG sind vor dem Gesetz in diesem Fall gleichgestellt. Sie können beide selbstständig (also ohne Rückfragen beim Firmeninhaber) handeln und sind als Vertreter des Firmenchefs voll und allein handelsbefugt. Sie dürfen z.B. Grundstücke oder Firmen kaufen, wohl aber nicht (ohne Rückfrage) verkaufen. Da gibt es Einschränkungen. Spannend sind da jetzt aber z.B. selbstständige Verpflichtungen oder Verkäufe von Spielern ohne Rückfrage bei AGs in Sportvereinen. Daher setze ich ein Fragezeichen dahinter. Wohlfahrt war kein Vorstand. Bei uns war nur Parits Vorstand im Sportbereich. Ich sehe in der Diskussion, dass immer noch Sportvorstand mit Sportdirektor verwechselt wird. Sportdirektor wird vom Sportvorstand eingestellt oder gekündigt. Sportvorstände können nur vom Firmeninhaber/AR frei gestellt/gekündigt bzw. angestellt werden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
tifoso vero schrieb vor 7 Minuten:

GmbH Geschäftsführer und Vorstand AG sind vor dem Gesetz in diesem Fall gleichgestellt. Sie können beide selbstständig (also ohne Rückfragen beim Firmeninhaber) handeln und sind als Vertreter des Firmenchefs voll und allein handelsbefugt.

Das ist zu kurz gefasst. Bei beiden ist die Vertretungsbefugnis grundsätzlich im Firmenbuch beschrieben und ihre Art (alleine oder gemeinsam) kann verfügt werden. Ich weiß auch nicht, ob du zwischen können und dürfen unterscheidest. Einem GmbH-GF darfst du als Eigentümer Weisungen erteilen, einem AG-Vorstand nicht. Doch wie gesagt: Das sind alles Randthemata, die weitgehend (gesellschafts)vertraglich in alle Richtungen abgeändert werden können. Weder die Haftungsfrage noch die Vertretungsfrage sind Dinge, die die Bestellung eines weiteren Vorstandes ernsthaft behindern könnten. Aber man kann solche Dinge gut als Ausrede benutzen, auch weil sich die wenigsten damit auskennen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
brillantinbrutal schrieb vor 1 Minute:

Das ist zu kurz gefasst. Bei beiden ist die Vertretungsbefugnis grundsätzlich im Firmenbuch beschrieben und ihre Art (alleine oder gemeinsam) kann verfügt werden. Ich weiß auch nicht, ob du zwischen können und dürfen unterscheidest. Einem GmbH-GF darfst du als Eigentümer Weisungen erteilen, einem AG-Vorstand nicht. Doch wie gesagt: Das sind alles Randthemata, die weitgehend (gesellschafts)vertraglich in alle Richtungen abgeändert werden können. Weder die Haftungsfrage noch die Vertretungsfrage sind Dinge, die die Bestellung eines weiteren Vorstandes ernsthaft behindern könnten. Aber man kann solche Dinge gut als Ausrede benutzen, auch weil sich die wenigsten damit auskennen. 

Wenn ein Firmeninhaber einem GmbH- Geschäftsführer Weisungen erteilt (das darf er klarerweise), dann muss sich der Geschäftsführer nicht daran halten (Ausnahme die bereits erwähnten Dinge wie Firmenverkauf etc.). Das kannst mir glauben, weil auch gelebt ;-)

Aber das ist jetzt eh abseits des Themas. Mich würde interessieren, wie das bei einen Sportvorstand aussieht. Ich denke, man muss das klar festlegen. In jedem Fall ist es aber eine andere Verantwortung als ein SD. Ein Vorstand vertritt immer die Firma nach außen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
tifoso vero schrieb vor 5 Minuten:

Wenn ein Firmeninhaber einem GmbH- Geschäftsführer Weisungen erteilt (das darf er klarerweise), dann muss sich der Geschäftsführer nicht daran halten (Ausnahme die bereits erwähnten Dinge wie Firmenverkauf etc.). Das kannst mir glauben, weil auch gelebt ;-)

Aber das ist jetzt eh abseits des Themas. Mich würde interessieren, wie das bei einen Sportvorstand aussieht. Ich denke, man muss das klar festlegen. In jedem Fall ist es aber eine andere Verantwortung als ein SD. Ein Vorstand vertritt immer die Firma nach außen. 

Doch. Natürlich muss er sich von Gesetzes wegen dran halten. Ich habe keine Ahnung, was du "gelebt" hast. Hätte ich eine, würde ich dich vielleicht besser verstehen. 

Bei einem Vorstand einer AG ist es eben so, dass es keine Weisungen gibt. Fallweise braucht er die Zustimmung des AR. Grundsätzlich entscheiden mehrere Vorstände nach dem Mehrheitsprinzip mit einem Dirimierungsrecht des Vorstandsvorsitzenden. Vertraglich kann aber eben eine Ressortverteilung vorgesehen werden, dann ist der Vorstand in seinem Ressort weitgehend autonom. Ja: Dieses Ressort sollten wir gut definieren. 

Richtig ist, dass ein Vorstand immer (auch) nach außen vertritt, aber nicht zwangsläufig alleine. Auch ein SD kann ein Unternehmen nach außen vertreten, wenn man ihm die entsprechenden Vollmachten erteilt, die freilich im Gegensatz zu einem Vorstand nicht im AktG stehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
brillantinbrutal schrieb vor 3 Minuten:

Doch. Natürlich muss er sich von Gesetzes wegen dran halten. Ich habe keine Ahnung, was du "gelebt" hast. Hätte ich eine, würde ich dich vielleicht besser verstehen. 

Bei einem Vorstand einer AG ist es eben so, dass es keine Weisungen gibt. Fallweise braucht er die Zustimmung des AR. Grundsätzlich entscheiden mehrere Vorstände nach dem Mehrheitsprinzip mit einem Dirimierungsrecht des Vorstandsvorsitzenden. Vertraglich kann aber eben eine Ressortverteilung vorgesehen werden, dann ist der Vorstand in seinem Ressort weitgehend autonom. Ja: Dieses Ressort sollten wir gut definieren. 

Richtig ist, dass ein Vorstand immer (auch) nach außen vertritt, aber nicht zwangsläufig alleine. Auch ein SD kann ein Unternehmen nach außen vertreten, wenn man ihm die entsprechenden Vollmachten erteilt, die freilich im Gegensatz zu einem Vorstand nicht im AktG stehen.

Es ist eh im Gesetz klar umrissen, was ein Geschäftsführer einer GmbH darf und kann. Er ist, bis auf wenige Ausnahmen, weisungsunabhängig, da kann sich der Firmeninhaber auf den Kopf stellen. Natürlich kann er ihn von seiner Tätigkeit befreien, aber "dreinreden" kann er nicht. Gelebt habe ich es insofern, als ich selbst dreifacher Geschäftsführer (man könnte sagen Generaldirektor) war und Situationen wie die beschriebenen selbst erlebt habe. Da hatte der Firmeninhaber keine Chance (er bereute es aber auch nicht, keine Sorge). Und es waren keine kleinen Firmen mit insgesamt 500 Beschäftigten. Ich habe daher auch Fabriken gekauft und verkauft. Usw. Genügt das? Ich will das Thema - auf das ich im Sportbereich noch immer keine Antwort habe - eigentlich beenden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
tifoso vero schrieb vor 5 Minuten:

Es ist eh im Gesetz klar umrissen, was ein Geschäftsführer einer GmbH darf und kann. Er ist, bis auf wenige Ausnahmen, weisungsunabhängig, da kann sich der Firmeninhaber auf den Kopf stellen. Natürlich kann er ihn von seiner Tätigkeit befreien, aber "dreinreden" kann er nicht. Gelebt habe ich es insofern, als ich selbst dreifacher Geschäftsführer (man könnte sagen Generaldirektor) war und Situationen wie die beschriebenen selbst erlebt habe. Da hatte der Firmeninhaber keine Chance (er bereute es aber auch nicht, keine Sorge). Und es waren keine kleinen Firmen mit insgesamt 500 Beschäftigten. Ich habe daher auch Fabriken gekauft und verkauft. Usw. Genügt das? Ich will das Thema - auf das ich im Sportbereich noch immer keine Antwort habe - eigentlich beenden. 

Zum sportlichen Bereich habe ich dir geantwortet. Ein Sportvorstand ist auch nur ein Vorstand. 

Und nein: Im Gesetz steht das genau Gegenteil. § 20 GmbHG, falls du nachlesen möchtest. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
brillantinbrutal schrieb Gerade eben:

Zum sportlichen Bereich habe ich dir geantwortet. Ein Sportvorstand ist auch nur ein Vorstand. 

Und nein: Im Gesetz steht das genau Gegenteil. § 20 GmbHG, falls du nachlesen möchtest. 

Ich brauche es nicht nachzulesen, ich habe es ja gelebt. Allerdings schon vor einiger Zeit. Ob sich das Gesetz jetzt wesentlich geändert hat, weiß ich nicht und es interessiert mich auch nicht mehr. Klar ist ein Sportvorstand auch nur ein Vorstand. Aber da erhebt sich halt die Frage nach der Verantwortung und Haftung bei z.B. Kauf und Verkauf von Spielern. Aus meiner Sicht kann er da nicht so frei handeln wie ein "gewöhnlicher" Vorstand einer AG. Da erhebt sich ja die Frage nach dem Schaden z.B. Und darum ging es mir im Eingangsstatement. Wer tut sich das an, war meine Frage in diesem Zusammenhang. Aber egal, wir bekommen wahrscheinlich eh nicht so schnell einen Vorstand Sport. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
tifoso vero schrieb vor 33 Minuten:

Ich brauche es nicht nachzulesen, ich habe es ja gelebt.

Ich weiß nicht wie alt du bist. Seit 1906 sind Weisungen jedenfalls zu befolgen. Das stand schon damals im § 20 GmbHG. Wenn du es danach nicht getan hast, hast du halt das Gesetz gebrochen, was natürlich auch geht. 

tifoso vero schrieb vor 35 Minuten:

Aus meiner Sicht kann er da nicht so frei handeln wie ein "gewöhnlicher" Vorstand einer AG. Da erhebt sich ja die Frage nach dem Schaden z.B.

Deine Sicht in Ehren, aber er kann genauso frei oder unfrei handeln, weil er ein genauso "gewöhnlicher" Vorstand ist. Wie schon mehrfach geschrieben: Es braucht eine klare Ressortverteilung. 

Welcher Schaden schwebt dir vor, vor dem er sich fürchten muss? Vielleicht kommen wir ja so auf einen grünen Zweig. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • FK Austria
  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.