P200E Im ASB-Olymp Geschrieben vor 1 Stunde (bearbeitet) parmenides schrieb vor einer Stunde: Rechtsschutzversicherung zahlt nie bei Vorsatzdelikt, Mord, falsch Parken …. Mord ist Strafrecht und kein Vorsatzdelikt sondern ein Verbrechen was wieder eine andere Kategorie ist. Falsch Parken ist eine Verwaltungsstrafe, ab einer gewissen Höhe (meist so 0,5% der Versicherungssumme) mitversichert. Das wirst, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht aus dem Jahre Schnee ist aber eh nicht erreichen. Wenn Du aber einen Rechtsschutz hast der über den bloßen KFZ Rechtsschutz hinausgeht dann sollte außer bei irgendwelchen exotischen ÖAMTC Billigdorfer Paketen oder sonstigen Müll Rechtsschutzversicherungen jedenfalls ein Beratungs-RS dabei sein. Hier kannst du jedenfalls ein ca. halbstündiges Gespräch mit einem Anwalt beanspruchen, mehrmals pro Jahr, und dich zu allen möglichen, auch nicht unbedingt in den Versicherungsschutz fallenden Rechtsfragen beraten lassen. Bei manchen Versicherungen wär dann ev. über den Beratungsrechtsschutz noch ein Schreiben (Brief, Einspruch) möglich, die der Polizze beiliegenden Bedingungen beinhalten die genauen Regelungen. Aber wenn dir der Anwalt sagt, dass wenn zwei verschiedene Delikte angeführt sind alles rechtens ist, dann weißt du wenigstens für dich dass du nicht extremer Behördenwillkür ausgesetzt warst. Edit: Vorsatzdelikte sind mittlerweile auch fast überall mitversichert, soferne das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt. bearbeitet vor 1 Stunde von P200E 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
parmenides Wahnsinniger Poster Geschrieben vor 10 Minuten P200E schrieb vor 39 Minuten: Mord ist Strafrecht und kein Vorsatzdelikt sondern ein Verbrechen was wieder eine andere Kategorie ist. Falsch Parken ist eine Verwaltungsstrafe, ab einer gewissen Höhe (meist so 0,5% der Versicherungssumme) mitversichert. Das wirst, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht aus dem Jahre Schnee ist aber eh nicht erreichen. Wenn Du aber einen Rechtsschutz hast der über den bloßen KFZ Rechtsschutz hinausgeht dann sollte außer bei irgendwelchen exotischen ÖAMTC Billigdorfer Paketen oder sonstigen Müll Rechtsschutzversicherungen jedenfalls ein Beratungs-RS dabei sein. Hier kannst du jedenfalls ein ca. halbstündiges Gespräch mit einem Anwalt beanspruchen, mehrmals pro Jahr, und dich zu allen möglichen, auch nicht unbedingt in den Versicherungsschutz fallenden Rechtsfragen beraten lassen. Bei manchen Versicherungen wär dann ev. über den Beratungsrechtsschutz noch ein Schreiben (Brief, Einspruch) möglich, die der Polizze beiliegenden Bedingungen beinhalten die genauen Regelungen. Aber wenn dir der Anwalt sagt, dass wenn zwei verschiedene Delikte angeführt sind alles rechtens ist, dann weißt du wenigstens für dich dass du nicht extremer Behördenwillkür ausgesetzt warst. Edit: Vorsatzdelikte sind mittlerweile auch fast überall mitversichert, soferne das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt. Mord ist natürlich ein Vorsatzdelikt. Und natürlich im Bereich des Strafrechts. Das widerspricht sich ja nicht. Falsch parken IST keine Verwaltungsstrafe. Falsch parken ist etwas das mir nicht passiert, etwas das ich bewußt gemacht habe. Dafür (!) gibt (!) es eine Verwaltungsstrafe. Eine anwaltliche Beratung wird wohl eventuell im Versicherungsschutz enthalten sein. Eine anwaltliche Vertretung ist normal nicht drin, wenn das Delikt auf Absicht/Vorsatz beruht, jedenfalls nicht zwangsläufig in einer Form die was bringt. Hatte schon sagen wir seltsame Gespräche mit Anwälten in Verkehrssachen, Anwälten die mir die Versicherung zugestanden hat und Anwälte die mehr als desinteressiert und abweisend waren, allein weil sie umsonst oder um fast umsonst hätten arbeiten sollen. Kategorie knapp neben vollkommen wertlos. Also irgendwie glaub ich Du hast mich nicht richtig verstanden, oder etwas anderes. Ich bin sehr sicher, daß der Fall Kurzparkbereich UND Halteverbotsvergehen wird nicht der erste sein, d.h. ÖAMTC könnte schon hilfreich sein zu bewerten, ob sich Widerspruch gegen die Strafen mit oder ohne Anwalt oder auch überhaupt nicht lohnt. Das mit der Versicherungsdeckung sollte man gründlich prüfen bevor man da aktiv wird, wo man wahrscheinlich in einer Situation mit einem hervorragend ungünstigem Verhältnis Kosten zu möglicher Ersparnis ist. So überschießend die doppelte Bestrafung wirkt, es ist halt einmal Kurzparkgebührnichtbezahlung und einmal im Halteverbot stehen, letzteres muß man halt leider einsehen, ob ersteres noch obendrauf rechtens ist, keine Ahnung, Fühlt sich unfair an aber trotzdem nicht ganz unverständlich, oder? Auch die Frage, welche Strafe zuerst eingeleitet wurde … mMn. nicht unerheblich, wenn zuerst Kurzparkstrafe und DANN kommt der andere wegen Halteverbot, eher zu akzeptieren als umgekehrt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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