123. ordentl. Generalversammlung des FVFC 1894


Recommended Posts

Vollä in's Kreiz
Döblinga schrieb vor 28 Minuten:

Zudem ist die ordentliche Generalversammlung bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter) beschlussfähig und nicht bei einem Viertel

#itüpferlreitenende :)

Vielleicht war damit gemeint, dass die Hälfte bis zur Eröffnung ein Vierterl trinken soll (etwas unglücklich formuliert die Werbung für die Grinzing-Crew)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Döblinga schrieb vor 5 Stunden:

Zudem ist die ordentliche Generalversammlung bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter) beschlussfähig und nicht bei einem Viertel

#itüpferlreitenende :)

stimmt!

und mir geht die entlastung immer noch nicht ein. wer derart auf absolution erpicht ist, sollte besser in den beichtstuhl als zur generalversammlung. wenn wir am ende der amtsperiode samt neuwahlen (die ja das bisherige präsidium bestätigen würden) wären, dann würde das den gepflogenheiten entsprechen. aber einfach so? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Süchtler par excellence
Fem Fan schrieb vor 32 Minuten:

Hat der Verein schon die von den Supporters gestellten Fragen zur Statutenänderung beantwortet ?

ich gehe davon aus, dass wir die Antworten auf der GV hören werden - das würde auch mehr Sinn machen, weil alle den gleichen Wissensstand hätten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.
yellow yeller schrieb vor 5 Minuten:

ich gehe davon aus, dass wir die Antworten auf der GV hören werden - das würde auch mehr Sinn machen, weil alle den gleichen Wissensstand hätten

Danke, ich bin nicht auf der GV, aber man wird ja vielleicht so auch was mitbekommen.;) Die mir unter den Nägel brennende Frage hab ich ohnehin beantwortet bekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Top-Schriftsteller
StopGlazer schrieb vor 13 Stunden:

 

und mir geht die entlastung immer noch nicht ein. wer derart auf absolution erpicht ist, sollte besser in den beichtstuhl als zur generalversammlung. wenn wir am ende der amtsperiode samt neuwahlen (die ja das bisherige präsidium bestätigen würden) wären, dann würde das den gepflogenheiten entsprechen. aber einfach so? 

Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist die Entlastung des Präsidiums jährlich vorgesehen, ich meine sogar verpflichtend, egal ob gewählt wird oder nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

viennafan62 schrieb vor 54 Minuten:

Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist die Entlastung des Präsidiums jährlich vorgesehen, ich meine sogar verpflichtend, egal ob gewählt wird oder nicht.

das erschien mir die einzig logische erklärung. ich habe aber keine entsprechende passage in den statuten gefunden, stattdessen heißt es im §10, aufgaben der generalversammlung, "entlastung des präsidiums für die abgelaufenen funktionsperioden". die periode läuft zwar demnächst aus, es wird aber nicht neu gewählt (warum auch immer, obwohl es statutengemäß eigentlich zeit dafür wäre). deshalb ist für mich fraglich, warum jetzt entlastet werden soll, wenn sich das präsidium nicht der (wieder)wahl stellt. eventuell wurde aber einfach auf diesen tagesordnungspunkt vergessen...   

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vollä in's Kreiz
yellow yeller schrieb vor 3 Stunden:

ich gehe davon aus, dass wir die Antworten auf der GV hören werden - das würde auch mehr Sinn machen, weil alle den gleichen Wissensstand hätten

Aber nur zeitversetzt...

, wenn es dir bis dahin genügt nichts zu erfahren, weil andere die Antworten verwalten, Du vielleicht damit nicht zufrieden bist?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Süchtler par excellence
Jetzt Poscht's aber19 schrieb vor einer Stunde:

Aber nur zeitversetzt...

, wenn es dir bis dahin genügt nichts zu erfahren, weil andere die Antworten verwalten, Du vielleicht damit nicht zufrieden bist?

bis kommenden Montag 18:00 halte ich es noch aus, was meine Neugier betrifft - so lange ist das doch auch wieder nicht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Süchtler par excellence
StopGlazer schrieb vor 1 Stunde:

das erschien mir die einzig logische erklärung. ich habe aber keine entsprechende passage in den statuten gefunden, stattdessen heißt es im §10, aufgaben der generalversammlung, "entlastung des präsidiums für die abgelaufenen funktionsperioden". die periode läuft zwar demnächst aus, es wird aber nicht neu gewählt (warum auch immer, obwohl es statutengemäß eigentlich zeit dafür wäre). deshalb ist für mich fraglich, warum jetzt entlastet werden soll, wenn sich das präsidium nicht der (wieder)wahl stellt. eventuell wurde aber einfach auf diesen tagesordnungspunkt vergessen...   

wenn wir zuvor einen Finanzbericht und den Bericht des Rechnungsprüfers hören, kann es eine Entlastung geben - sonst nicht

lassen wir uns überraschen - es gab bekanntlich bei der ao GV am 24.1.2018 auf der TO den Punkt "Feststellung der Beschlussfähigkeit" und dann war auf der GV gar nichts zu beschließen

ich würde daher die TO der kommenden GV nicht "überkritisch" interpretieren

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

infomail der fvfc1894 supporters. m.e. sehr zutreffende beurteilung;

Liebe Supporters, liebe Mitglieder des FVFC 1894,

wir haben uns die umfangreichen Satzungsänderungen angeschaut, die das
Vereinspräsidium bei der kommenden Generalversammlung am 28.05.2018
beschließen will, und wollen zu einigen Punkten Stellung beziehen.

Wir haben bereits eine umfangreiche Sammlung von Anmerkungen,
Kritikpunkten und Fragen gesammelt, die wir dem Präsidium und der
Geschäftsführung ausgehändigt haben, damit diese schon im Vorfeld der GV
berücksichtigt werden können. Das führt auch grundsätzlich zu der
Ansicht, dass eine derart umfangreiche Satzungsänderung an einem Abend
nicht ausreichend diskutiert werden kann. Hier hätten ein
Informationsabend für Mitglieder im Vorfeld beispielsweise ein Format
sein können, um der nötigen Diskussion einen angemessenen Raum zu geben.
Dass es erst nach einigen Beschwerden von Mitgliedern möglich war, dass
der Satzungsentwurf nicht nur auf der Geschäftsstelle einsehbar ist (was
er zunächst auch gar nicht war), sondern auch im Mitgliederbereich der
Website ersichtlich wurde, ist dabei, im Sinne der Kommunikation mit den
Mitgliedern, äußerst unglücklich.

So nachvollziehbar die Anmerkungen sind, die vor allem eine stilistische
Änderung im Sinne der Klarheit und Übersichtlichkeit betreffen, so
tiefgreifend sind auch die Maßnahmen, die die Umgestaltung des Vereins
betreffen. Mit dem Wirtschaftsbeirat wird ein ganz neues Vereinsgremium
geschaffen. Die neue Satzung sieht auch eine deutliche Ausweitung der
Befugnisse des Präsidium vor. Der Aufsichtsrat wird hingegen vom
Wirtschaftsbeirat aus einigen Bereichen verdrängt. Besonders nach den
leidlichen Erfahrungen aus der Vergangenheit und der viel beschworenen
Transparenz wäre eine Stärkung dieses Gremiums notwendig gewesen. Eine
Zustimmungspflicht etwa für größere Budgetentscheidungen und
Vertragsunterzeichnungen ist für die Zukunft unseres Vereins und der
seriösen Revitalisierung der Vienna dringend geboten.

Wir möchten in der Form auch anmerken, dass eine Vereinssatzung im 21.
Jahrhundert in geschlechtergerechter Sprache verfasst sein sollte.

Der Wirtschaftsbeirat (§ 10)

Das Präsidium wünscht sich ein neues Vereinsgremium, dass das Präsidium
in wirtschaftlichen Fragen berät. Diese Gremium wird vom Präsidium
gewählt und soll den Aufsichtsrat im Wahlkomitee ersetzen. Das ist eine
grundlegende Verletzung demokratischer Prinzipien. Ein neu geschaffenes
Vereinsgremium, dass nicht von der Generalversammlung gewählt wird,
lehnen wir ab. (Das Präsidium hat hier Nachbesserung versprochen.) Wir
brauchen einen starken Aufsichtsrat, nicht einen institutionalisierten
VIP-Club!

Das Wahlkomitee (§ 14)

Dem Wahlkomitee kommt ein zentrale Aufgabe bei der Wahl des Präsidiums.
Ein Vereinsgremium, dass sich selbst nicht der Wahl durch die GV stellen
muss, hat, wie oben erwähnt, hier keinen legitimen Platz. EinE
VertreterIn aller demokratisch legitimierten Gremien, also auch des
Aufsichtsrates und des Fanbeirates, müssen vertreten sein!

Budgetkontrolle (§ 6.24)

Die Überwachung der Einhaltung des vom Präsidium beschlossenen Budgets
muss zentrale Aufgabe des Aufsichtsrates sein. Die/der Club-ManagerIn
und das Präsidium muss hier aktiv mitwirken. Eine Kontrolle des Budgets
durch die/den Club-ManagerIn ist im Sinne von Transparenz und
Unabhängigkeit der Kontrollinstanz nicht ausreichend. Aufgrund der
unrühmlichen Geschichte der Vienna in diesen Belangen, muss hier
besondere Sorgfalt garantiert werden.

Das Vieraugenprinzip (Vormals § 9.11)

Wir plädieren dringend für den Erhalt des Vieraugenprinzips, das die
Handlungsfähigkeit des Präsidiums auf ein gemeinsames Handeln von
mindestens zwei Präsidiumsmitgliedern beschränkt. Besonders in finanz-
und vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist dies ein wichtiger Schutz
gegen missbräuchliches Handeln und ein Schutz für den Verein.
Entscheidungen, die einen gewissen Finanzrahmen oder eine langfristige
Bindung beinhalten, sollten zusätzlich vom Aufsichtsrat gebilligt werden!

Mitgliedschaft im Verein

In der überarbeiteten Satzung bekommt die Aufnahme und der Ausschluss
von Mitgliedern einen großen Stellenwert. Wichtig für uns ist, dass die
Ablehnung von Mitgliedern und der Ausschluss niemals ohne Begründung
erfolgen darf. Hier muss stets ein ordentliches Verfahren über das
Schiedsgericht gewährleistet sein. Eine Ablehnung ohne Begründung ist
ein historisch belastetes Verfahren, das keine Renaissance erfahren
sollte. Wer nicht aufgrund der Satzung abzulehnen ist, muss
Vereinsmitglied werden können. Der Terminus „vereinsschädigendes
Verhalten“, der auch in der Vergangenheit gerne für vermeintliches
Fehlverhalten von Fans herangezogen wurde, sollte gestrichen werden.
Auch erscheint der Passus für den Ausschluss aufgrund von Verbandsstrafe
mehr ein „Pyroparagraph“ als eine notwendige Aktualisierung der Satzung
zu sein. Vor einem Automatismus ist hier auch dringend zu warnen!

Wir als Fandachverband fordern alle Mitglider der Vienna dazu auf, sich
kritisch mit den Satzungsänderungen auseinanderzusetzen und genau zu
prüfen, ob eine Zustimmung wirklich im Sinne unseres Vereines wäre.

Wir sehen uns am Montag,
Euer Vorstand

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.

Ich will im übrigen nicht, dass der Passus "vereinsschädigendes Verhalten" aus den Statuten gestrichen wird. Wenn der Verein auf Grund eines Fehlverhaltens (Pyro) Strafe zahlen muss, dann bitte ist das vereinsschädigend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Knows how to post...

Soweit ich verstanden habe geht es um die Interpretation und Anwendung des Begriffes. Kann jemand erklären warum der Begriff "vereinsschädigendes Verhalten" nicht verwendet werden soll?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.