An alle die es emotionslos haben wollen:
Weder aus den Zeitungsberichten noch aus dem Beitrag des Kollektivs erfährt ein objektiver Beobachter Fakten, die eine ernsthafte juristische Bewertung zulassen.
Nach welcher Grundlogik Strafhöhen bestimmt werden, lässt sich einfach heruntergebrochen folgend darstellen:
Vorausgesetzt ist zunächst, dass ein Tatbestand verwirklicht wurde.
Daraus ergibt sich ein Strafrahmen.
Bei der Strafhöhe orientieren sich Richter:innen an folgendem Grundsatz:
Man nimmt ein Drittel der maximalen Strafhöhe als Ausgangspunkt. Vom Ausgangspunkt wird die Strafe nach Vorliegen von Milderungs- und Erschwerungsgründen reduziert bzw. erhöht. (Typische Milderungsgründe wären die Unbescholtenheit oder, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Typische Erschwerungsgründe: das Zusammentreffen von mehreren strafbaren Handlungen oder einschlägige Vorstrafen)
Beispielhaft anhand des Delikts § 87 StGB (Absichtlich schwere Körperverletzung):
Mindeststrafe nach Abs 1a sind 2 Jahre-, maximale Strafe sind 10 Jahre Freiheitsstrafe. 1/3: davon sind 40 Monate. Mögliche Erschwerungs-Milderungsgründe lassen die Zahl nach oben/unten wandern.
Abseits von dieser Grundlogik sind naturgemäß verschiedene Regeln zu berücksichtigen. Beispiele:
Bei Jugendlichen fällt oftmals die Mindeststrafdrohung weg und die maximale Strafhöhe wird halbiert.
Bei einschlägigen Vorstrafen könnte sich die maximal Strafe sogar erhöhen.
Es könnten bedingte Haftstrafen widerrufen worden sind.
Fazit: Nach öffentlichen Informationen ist nicht einmal bekannt, wer aufgrund welchem Delikt verurteilt wurde und welche zusätzliche Regelungen Anwendung gefunden haben. Das ist keine juristische Debatte, sondern eine ausschließlich emotionale. Von den zynischen Haftschreiern ebenso wie von den boulevardesken Ultras.