rigobert.song sagte am 23. November 2011 - 22:02:
in dem konkreten fall gibt es keinen genauen umrechnungsschlüssel, aber daumen mal pi kann man davon ausgehen.
wenn man zum beispiel eine geldstrafe nicht bezahlen kann, muss man für je zwei tagessätze einen tag in ersatzhaft.
oder strafsätze sehen zb auch als höchstmaß eine freiheitsstrafe in einer bestimmten dauer und eine geldstrafe mit der tagessätzen in der doppelten 'dauer' vor.
eine 1:1-umrechnung wäre auch nicht gerechtferigt, denn während du in dem einen fall iw das zahlen musst, das du an einem tag verdienst, verbringst du im anderen den tag in haft. das ist natürlich ein wesentlich drastischerer eingriff.
wenn man zum beispiel eine geldstrafe nicht bezahlen kann, muss man für je zwei tagessätze einen tag in ersatzhaft.
oder strafsätze sehen zb auch als höchstmaß eine freiheitsstrafe in einer bestimmten dauer und eine geldstrafe mit der tagessätzen in der doppelten 'dauer' vor.
eine 1:1-umrechnung wäre auch nicht gerechtferigt, denn während du in dem einen fall iw das zahlen musst, das du an einem tag verdienst, verbringst du im anderen den tag in haft. das ist natürlich ein wesentlich drastischerer eingriff.
interessant. danke für die erklärung!



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