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Mamarazza i.R.

Die Frage war eher die: Können Mitglieder eine Vollmacht an eine Person übergeben...der dann wieder eine Vollmacht an den nächsten übergeben kann ? Und könnte der dann wiederum einem weiteren die Vollmachten übergeben ???

Wenn die Vollmachten auf Herrn Poppe ausgestellt waren, hat Anwalt Frauenberger FloT was anderes gesagt, denn in seinem Mail an FloT, Link oben, meinte Herr Frauenberger, dass er iVienna-Mitglied sei und von 97 weiteren Mitgliedern beauftragt und bevollmächtigt wurde. Einer dieser 97 war DI Wolfgang Poppe. Das kommt ja so rüber, als wäre ER als Mitglied von den anderen 97 bevollmächtigt worden. Wenn die Supporters recherchiert haben und die Vollmachten wirklich alle auf Herrn Poppe ausgestellt wurden, ist obige Frage nach der Zulässigkeit natürlich erlaubt. :ratlos: Na gut, wir werdens nie erfahren ....

Da wird sich nicht mehr viel tun. Wie mir ein Vater eines Nachwuchsspielers erzählt hat, soll das NWZ im Herbst an die Gemeinde zurückgegeben werden.

Wenn ich richtig informiert bin, sind wir momentan Pächter, sprich wenns NWZ an die Gde. zurückgeht, hätten der Nachwuchs + 1b die "Heimat" verloren. Dann würd´s eng werden auf der Hohen Warte; mit Trainings und Nachwuchsmatches. Ganz glauben kann ich das nicht, auf der anderen Seite, hat man das Geld, um wenigstens die Betriebskosten und natürlich die Pacht zu berappen ? Vielleicht treten wir als Pächter zurück, damit die Gde. uns dann gratis mit anderen Vereinen gemeinsam dort werken lässt, was weiß man. Momentan haben wir ja angeblich guten Draht zur Gde. ;)

bearbeitet von Fem Fan

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Top-Schriftsteller

Die Frage war eher die: Können Mitglieder eine Vollmacht an eine Person übergeben...der dann wieder eine Vollmacht an den nächsten übergeben kann ? Und könnte der dann wiederum einem weiteren die Vollmachten übergeben ???

Gefühlsmäßig würde ich sagen geht das nur dann, wenn auf der ursprünglichen Vollmacht ein Weiterreichen an Dritte ausdrücklich erlaubt wird. Sonst kämen wir ja in einen unüberschaubaren Vollmachten-Handel und am Ende weiß der eigentliche Stimmberechtigte gar nicht mehr wer oder wie mit seinem Wahlrecht abgestimmt wurde.

Schließlich überträgt man ja sein Stimmrecht weil man nicht selbst anwesend sein kann einer Vertrauensperson die schon anwesend ist. Wenn derjenige aber selbst nicht anwesend sein kann, dann muß ich mir halt einen anderen suchen. Es kann aber nicht sein, daß der mein Stimmrecht ungefragt jemandem anderen überträgt, den ich möglicherweise gar nicht kenne und deren Abstimmungsverhalten ich ebenso wenig kenne. Da führt sich der Sinn der Vollmachten ad absurdum.

Ich würde meinen, daß eine Anfechtung der Abstimmungen gute Chancen hätte.

bearbeitet von viennafan62

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Dauer-ASB-Surfer

Wenn ich richtig informiert bin, sind wir momentan Pächter, sprich wenns NWZ an die Gde. zurückgeht, hätten der Nachwuchs + 1b die "Heimat" verloren. Dann würd´s eng werden auf der Hohen Warte; mit Trainings und Nachwuchsmatches. Ganz glauben kann ich das nicht, auf der anderen Seite, hat man das Geld, um wenigstens die Betriebskosten und natürlich die Pacht zu berappen ? Vielleicht treten wir als Pächter zurück, damit die Gde. uns dann gratis mit anderen Vereinen gemeinsam dort werken lässt, was weiß man. Momentan haben wir ja angeblich guten Draht zur Gde. ;)

Eine Auflösung des Pachtvertrages wäre ein weiterer Meilenstein im Niedergang der Vienna.

Ganz davon abgesehen, dass das Burgerking-Geschäft dann nicht einmal theoretisch möglich

wäre. Wenn die Gemeinde die Vienna unterstützen möchte, dann sollen sie doch eine

Subvention für die Renovierung des NWZ springen lassen. Mit einem Bruchteil des Betrages

den etwa die Austria nur für den Bau einer Tribüne in deren Nachwuchsakademie

bekommen hat, ließe sich schon was anfangen. Aber dass die Gemeinde den Sportplatz

selbst betreibt, und die Vienna ihn dann kostenlos nutzen kann, halte ich für absolut

unvorstellbar. Denn es widerspräche der Gemeindelinie, dass die Vereine Verantwortung

für ihr Sportanlagen zu übernehmen haben, fundamental. Wenn die Vienna zu deppert ist

ein Trainingszentrum zu betreiben, kann man ihr auch nicht helfen.

Gibt es eigentlich so etwas wie die "anonymen Viennaanhänger", eine Selbsthilfegruppe,

die dabei hilft sich emotional von dem Verein zu lösen? Denn die Vienna ist ein Verein

mit großer Vergangenheit, aber ohne Zukunft.

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Top-Schriftsteller

@ig gibt einen pachtvertag zwischen stadt und der hw hohe warte projektentwicklungs und errichtungs gmbh

dann einen supachtvertrag zwischen letzterer und der vienna

dazu noch ein paar zusätzliche subverträge/zusätze.. (zb. betreffend tennis)

sorry, bin auch kein jurist und fällt mir schwer dir hier eine kurzanalyse/einschätzung anzubieten..

@gastrovertrag neu

ist auf 2 jahre abgeschlossen mit fixbetrag, option auf 1 jahr verlängerung seitens des pächters ist glaub ich auch dabei.. - betrifft auch nur die gastro im stadion, also nicht mehr das tennis-stüberl..

start - 1.10.2014

mehr will ich zu den verträgen hier nicht mehr schreiben,

den rest erzähl ich dir auf der howa :-)

..

Okay, danke dir!

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Mamarazza i.R.

Eine Auflösung des Pachtvertrages wäre ein weiterer Meilenstein im Niedergang der Vienna.

Ganz davon abgesehen, dass das Burgerking-Geschäft dann nicht einmal theoretisch möglich

wäre. Wenn die Gemeinde die Vienna unterstützen möchte, dann sollen sie doch eine

Subvention für die Renovierung des NWZ springen lassen. Mit einem Bruchteil des Betrages

den etwa die Austria nur für den Bau einer Tribüne in deren Nachwuchsakademie

bekommen hat, ließe sich schon was anfangen. Aber dass die Gemeinde den Sportplatz

selbst betreibt, und die Vienna ihn dann kostenlos nutzen kann, halte ich für absolut

unvorstellbar. Denn es widerspräche der Gemeindelinie, dass die Vereine Verantwortung

für ihr Sportanlagen zu übernehmen haben, fundamental. Wenn die Vienna zu deppert ist

ein Trainingszentrum zu betreiben, kann man ihr auch nicht helfen.

Gibt es eigentlich so etwas wie die "anonymen Viennaanhänger", eine Selbsthilfegruppe,

die dabei hilft sich emotional von dem Verein zu lösen? Denn die Vienna ist ein Verein

mit großer Vergangenheit, aber ohne Zukunft.

Die anonymen Viennanhänger hätten wirklich enormen Zulauf. :D

Zum NWZ noch, vor einem Jahr gab es einen Standardartikel, da stand: Die Fastfoodkette wolle auf dem Vienna-Areal II ein Drive-in-Restaurant errichten, geplant sei die baldige Unterzeichnung eines Pachtvertrags für 20 Jahre. Sollte das klappen, so der Vienna-Präsident, "ist die Vienna noch im Sommer schuldenfrei".

Und der Präs. auch ca. vor einem Jahr hier im Forum: MA 37 , hat die vorprüfung abgeschlossrn und ok geben fur eine baugenehmigung .

Der widmungsplan bleibt und beaucht nicht verändert werden.

Die MA 51 hat gestern unseren vertrag mit dem betreiber zugestimmt . Jetzt muss ich noch einige punkte ändern dann wird unterschrieben und normal eingereicht MA. 37 baugenehmigung.

Durch die Voruntersuchung die schon positiv abgeschlossen wurde geht es schneller und hat wirkliche erfolgsaussichten .

Die erste Variante ware so wue sie geschrieben hatten , der Ablauf ! Dad habe ich aber abgebrocgen und mit der Firma und MA 51 wie oben gestaltet . Daher baut die firma auf grund der vienna/ Gemeinde Wien ohne das er Eigentümer der Liegenschaft ist !

Das ist eigentlich genial sage ich ! Aber wir mussen noch den vertrag ein wenig verändern sonst unterschreibe ich nicht! Das ist es ! Ich hoffe es gelungt mir die ma51 zu bewegen!

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"Da Dokta"

das ist eigentlich genial :D für das präs.gebrabbel hab i huet zuviel katerkopfweh,war eine lange nacht.hoffentlich is die saison und das dvoraceksche präsidentenamt bald um. der baut luftburgerkingpolnischeschuleaspriaschlösser auf,reschpekt. ob er manchmal die übersicht verliert?

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Leistungsträger

Gefühlsmäßig würde ich sagen geht das nur dann, wenn auf der ursprünglichen Vollmacht ein Weiterreichen an Dritte ausdrücklich erlaubt wird. Sonst kämen wir ja in einen unüberschaubaren Vollmachten-Handel und am Ende weiß der eigentliche Stimmberechtigte gar nicht mehr wer oder wie mit seinem Wahlrecht abgestimmt wurde.

Schließlich überträgt man ja sein Stimmrecht weil man nicht selbst anwesend sein kann einer Vertrauensperson die schon anwesend ist. Wenn derjenige aber selbst nicht anwesend sein kann, dann muß ich mir halt einen anderen suchen. Es kann aber nicht sein, daß der mein Stimmrecht ungefragt jemandem anderen überträgt, den ich möglicherweise gar nicht kenne und deren Abstimmungsverhalten ich ebenso wenig kenne. Da führt sich der Sinn der Vollmachten ad absurdum.

Ich würde meinen, daß eine Anfechtung der Abstimmungen gute Chancen hätte.

kenn mich jetzt mit vereinsrecht im speziellen nicht aus. vollmachten an eine dritte person zu substituieren ist aber zumindestens in verwaltungsverfahren rechtskonform, daher ist es imo wahrscheinlich auch vereinsrechtlich ok. das heißt natürlich nicht, dass ich die vorgehensweise auf der gv ok finde...

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