Steffo . Geschrieben 17. April 2013 Wolte mal fragen, ob ihr Erfahrungen mit abgelaufenen Warengutscheinen habt? Habe innerhalb meiner Familie vor 12 Monaten und ein paar Tagen einen Art & Styles-Gutschein über 100€ verschenkt der auf ein Jahr befristet war. Die Beschenkte ist dann leider erst beim nächsten Geburtstag daraufgekommen, dass sie den Gutschein noch hat und ich dachte, dass es bei einem Schuhgeschäft kein großes Problem geben wird - noch dazu wenn auf der Homepage steht, dass die Kundenzufriedenheit an erster Stelle steht. Ein Mitarbeiter in der Millenium-City sagte dann nicht gerade freundlich, dass er den Gutschein nicht annehmen kann. Aus der Zentrale wurde ihr später telefonisch nach Anfrage mitgeteilt, dass es schon aus technischen Gründen nicht geht, da der Gutschein nur ein Jahr lang im System ist. Mich wurmt die Sache ein wenig und auch der OGH scheint der Ansicht zu sein, dass es so nicht gehen kann: http://www.arbeiterk...ufen-69345.html Es geht mir weniger um die 100€, sondern mehr um´s Prinzip. Habe einen Musterbrief der Arbeiterkammer leicht abgewandelt und dem Kundenservice geschickt - ohne eine Antwort zu bekommen. Musterbrief: http://www.arbeiterk...erGutschein.pdf Was würdet ihr machen, wenn sich das Unternehmen stur stellt? Welche Erfahrungen habt ihr in solchen Situationen gemacht? Ich werde den Beitrag updaten, sollte sich was tun. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Geschrieben 17. April 2013 (bearbeitet) <p>hast du einen anwalt im bekanntenkreis, dem hin und wieder fad ist? ich würd mit verweis auf das OGH-Urteil den Vorgesetzten verlangen und "dann hören sie von meinem Rechtsanwalt hören" fallen lassen. das hilft meistens</p> €: weil du generell lt. OGH im recht bist mAn bearbeitet 17. April 2013 von antisymmetric 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heffridge "Inside everyone there´s a litte nut!" Geschrieben 17. April 2013 Puh... Ich hatte mal Gutscheine fürs Kino und fürs Fitnesscenter, die mir abgelaufen sind. Beide Male habe ich mich mit den zuständigen Personen via Mail in Verbindung gesetzt. Beim Kino haben sie mir gesagt, dass ich den alten Gutchein einlösen darf, bei Fitnesscenter haben sie mir neue Gutscheine ausgestellt. Wenn man keinen Erfolg hat bzw. das Unternehmen keine Kulanz zeigt, dann einfach das Unternehmen meiden und halt den anderen sagen, dass diesen Unternehmen unfreundlich ist. Um ehrlich zu sein, haben sie da den viel höheren Schaden, als wenn sie den Gutschein noch einmal ausdrucken würden... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 17. April 2013 (bearbeitet) Gutscheine dürfen nicht auslaufen. Punkt aus. Technische Gründe sind eine Ausrede bzw. deren Problem. Persönlich hin gehen und mit dem Chef dort reden, den Musterbrief kannst ja mit nehmen. bearbeitet 17. April 2013 von DerFremde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heffridge "Inside everyone there´s a litte nut!" Geschrieben 17. April 2013 http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d178/KI_2012_Gerichtsurteil_OGH_Gutschein.pdf Das Urteil kannst Du auch gleich mitnehmen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffo . Geschrieben 17. April 2013 <p>hast du einen anwalt im bekanntenkreis, dem hin und wieder fad ist? ich würd mit verweis auf das OGH-Urteil den Vorgesetzten verlangen und "dann hören sie von meinem Rechtsanwalt hören" fallen lassen. das hilft meistens</p>€: weil du generell lt. OGH im recht bist mAn kenne zwar den einen oder anderen Anwalt, aber fad ist denen glaube ich nicht Puh... Ich hatte mal Gutscheine fürs Kino und fürs Fitnesscenter, die mir abgelaufen sind. Beide Male habe ich mich mit den zuständigen Personen via Mail in Verbindung gesetzt. Beim Kino haben sie mir gesagt, dass ich den alten Gutchein einlösen darf, bei Fitnesscenter haben sie mir neue Gutscheine ausgestellt.Wenn man keinen Erfolg hat bzw. das Unternehmen keine Kulanz zeigt, dann einfach das Unternehmen meiden und halt den anderen sagen, dass diesen Unternehmen unfreundlich ist. Um ehrlich zu sein, haben sie da den viel höheren Schaden, als wenn sie den Gutschein noch einmal ausdrucken würden... Wundert mich ehrlich gesagt auch, dass in so einem Fall keine Kulanz gezeigt wird. Auch wenn der Gutschein nicht mehr im System ist, die 100€ werden ja noch am Konto sein. Noch einmal einkaufen werde ich dort sicher nicht, sollte es bei der derzeitigen Lage bleiben. Gutscheine dürfen nicht auslaufen. Punkt aus. Technische Gründe sind eine Ausrede bzw. deren Problem.Persönlich hin gehen und mit dem Chef dort reden, den Musterbrief kannst ja mit nehmen. yepp, sehe ich eh auch so; werds aber noch einmal per mail versuchen, bevor ich hingehe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 17. April 2013 wenn die gutscheine nicht irgendwie termin- oder kapazitätsmäßig eingeschränkt sind (was bei reinen warengutscheinen wohl nie der fall sein kann), dann sollten sie unbeschränkt gültig sein, auch wenn die rechtssprechung dazu nicht besonders hilfreich war. ich würde mich an deiner stelle lieber an die wirtschaftskammer wenden, die AK hat keinen großen wert, die ist immer auf konsumentenseite, selbst wenn's offensichtlich ist, dass der kunde im unrecht ist. und nachdem das geschäft in der millennium city ist, schickst du der centerleitung ebenfalls dieses email. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heffridge "Inside everyone there´s a litte nut!" Geschrieben 17. April 2013 Hier noch einmal die AK-Seite zum Nachlesen: http://www.arbeiterkammer.com/online/gutscheine-68559.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffo . Geschrieben 17. April 2013 Habe jetzt nochmal auf deren Facebookseite nachgefragt und um eine Antwort gebeten. Würde das halt gerne unkompliziert regeln - aber nachgeben werde ich da jetzt sicher nicht, wenn ich mich schon einmal im Recht befinde Halte euch am Laufenden! Danke für eure tolle Hilfe! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 17. April 2013 ich würde mich an deiner stelle lieber an die wirtschaftskammer wenden, die AK hat keinen großen wert, die ist immer auf konsumentenseite, selbst wenn's offensichtlich ist, dass der kunde im unrecht ist.An die WK? An die wende ich mich selbst als Mitglied nicht. Außer deren Buffets bei Abendveranstaltungen haben die mir noch überhaupt keinen Mehrwert gebracht. Glaube nicht, dass Steffo da Hilfe bekommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffo . Geschrieben 23. April 2013 kurzes Update: Unternehmen stellt sich taub, hat die Emails nicht beantwortet und anscheinend ein Facebook-Posting von mir gelöscht! Habe am Freitag um 10h einen Termin bei der Arbeiterkammer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 23. April 2013 Also bei Gutscheinen ist es so: Hast du einen Gutschein, bei dem du schon den Geldwert bezahlt hast (sprich du hast 100 € hergegeben - Gutschein auf 100 € wird ausgestellt und du verschenkst diesen), dann darf dieser in AUT nicht ablaufen, da du ja schon bezahlt hast. Es kann natürlich sein, dass sich die Preise für die leistungen am Index angepasst haben, und somit dein 100er nur mehr 98 € Wert ist ... Das einzige, wo dieser ablaufen darf, ist, wenn es dieses Geschäft nicht mehr gibt, wegen Insolvenz oder dergleichen Wenn du einen Maci-Gutschein (zB) hast, wo dir beim Kauf 10 % abgezogen werden, kann dieser natürlich ablaufen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffo . Geschrieben 23. April 2013 Yepp, Aberbeiterkammer sagt auch, dass dieser Gutschein 30 Jahre gültig ist. Werden eine Intervention machen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 23. April 2013 Yepp, Aberbeiterkammer sagt auch, dass dieser Gutschein 30 Jahre gültig ist. Werden eine Intervention machen! Wie wäre es mit einer ASB-Invasion? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffo . Geschrieben 23. April 2013 Wie wäre es mit einer ASB-Invasion? Warten wir mal ab was die Arbeiterkammer machen kann 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.