void Postaholic Beitrag melden Geschrieben 4. November 2009 Habe mir eine Uhr in US gekauft und eigentlich fix mit Zollabgaben gerechnet. Preis der Uhr 237 $ (160 €). Hier waren die Herren vom Zoll kulant, die Grenze liegt eigentlich bei 150 €. Auf dem Paket war ein Stempel: "Abgabenfrei Art 27, 29 ZBefr. VO" Laut bmf.gv.at ist ab 22 Euro Warenwert "Einfuhrumsatzstuer" zu bezahlen. Bei früheren Lieferungen wurde das denke ich mit dem Zollverfahren mitabgewickelt. Hätte ich jetzt eine Verpflichtung "Einfuhrumsatzsteuer" zu bezahlen? Falls ja wie/wo? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Beitrag melden Geschrieben 4. November 2009 Wie werden die Abgaben eingehoben?Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden üblicherweise direkt vom Postbeamten bei der Paketzustellung eingehoben. Eine Zollbenachrichtigung wird dann an den Empfänger geschickt, wenn bei der Verzollung Unklarheiten auftreten, z. B. fehlende Rechnung oder falsch angegebene Werte. Der Empfänger muss angeforderte Nachweise der Bestellung erbringen und ist bei der anschließenden Verzollung dabei. Ein Ausdruck des Vertrages (Bestellung), eventuell der Schriftverkehr per E-mail mit dem Online-Shop und ein Nachweis (z. B. Kontoauszug) einer schon bezahlten Ware sollten für so einen Fall bereitgehalten werden. Durch die Zollabwicklung kann sich die mit dem Online-Shop vereinbarte Lieferzeit verzögern. http://www.bmf.gv.at/zoll/wissenswertes/po....htm?q=internet shoppingsomit müsste dies schon alles bezahlt sein?! oder bekommst noch eine zollbenachrichtigung (was vermutlich nicht so toll wäre) ?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-GW Bella gerant alii - tu felix austria nube Beitrag melden Geschrieben 4. November 2009 (bearbeitet) somit müsste dies schon alles bezahlt sein?! oder bekommst noch eine zollbenachrichtigung (was vermutlich nicht so toll wäre) ?! Nein, Geschichte ist erledigt ! Im Nachhinein kommt da nix mehr, wenn es Abgabenpflichtig (egal ob Zoll oder EUSt) gewesen ist/wäre hätte man das gleich bei der Post begleichen müssen. Die Frage ist wie der Versender die Uhr deklariert hat ! D.h. welcher Wert wurde am Paket-Aufdruck/Etikett (bzw. eventueller Begleitpapiere wie Rechnung etc… welche außen am Paket angebracht waren) angegeben ? Und, geht aus dem Aufdruck/Etikett am Paket (bzw. den event. Begleitpapieren) hervor das ein kommerzieller Shop der Versender war ? Ich z.B. kenne einige Shops aus den USA die sich gerade bei Kleinsendungen (Uhren, DVD etc..) als "Privatperson" ausgeben und/oder das ganze als "Gift/Geschenk" versenden, dazu mit einem relativ niedrigen Warenwert (10/20/30/... U$D). Da ja nicht jedes einzelne Paket am Südbahnhof (dort werden die Internationalen Warensendungen der Post verarbeitet) vom Zoll einzeln kontrolliert wird kommt so etwas öfter durch als man denkt ! bearbeitet 4. November 2009 von SCR-GW 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
void Postaholic Beitrag melden Geschrieben 4. November 2009 Die Frage ist wie der Versender die Uhr deklariert hat ! D.h. welcher Wert wurde am Paket-Aufdruck/Etikett (bzw. eventueller Begleitpapiere wie Rechnung etc… welche außen am Paket angebracht waren) angegeben ? Und, geht aus dem Aufdruck/Etikett am Paket (bzw. den event. Begleitpapieren) hervor das ein kommerzieller Shop der Versender war ? Ich z.B. kenne einige Shops aus den USA die sich gerade bei Kleinsendungen (Uhren, DVD etc..) als "Privatperson" ausgeben und/oder das ganze als "Gift/Geschenk" versenden, dazu mit einem relativ niedrigen Warenwert (10/20/30/... U$D). Da ja nicht jedes einzelne Paket am Südbahnhof (dort werden die Internationalen Warensendungen der Post verarbeitet) vom Zoll einzeln kontrolliert wird kommt so etwas öfter durch als man denkt ! Am Paket waren die 237 $ + 30 $ Versand angeführt. Das Paket war mit offiziellem Formular gekennzeichnet und als "Gift" deklariert. Sehr gut wenn ich hier nichts mehr schuldig (EUst) bin, dann hat sich das Geschäft noch mehr gelohnt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Beitrag melden Geschrieben 5. November 2009 Ich z.B. kenne einige Shops aus den USA die sich gerade bei Kleinsendungen (Uhren, DVD etc..) als "Privatperson" ausgeben und/oder das ganze als "Gift/Geschenk" versenden, dazu mit einem relativ niedrigen Warenwert (10/20/30/... U$D). Da ja nicht jedes einzelne Paket am Südbahnhof (dort werden die Internationalen Warensendungen der Post verarbeitet) vom Zoll einzeln kontrolliert wird kommt so etwas öfter durch als man denkt ! interessant wie schaut dies eigentlich aus, wenn bei dieser uhr gift obensteht und der warenwert wird mit $20 angegeben und der zoll checkt, dass die angaben nicht stimmen? zahlt da dann noch wer strafe? und falls dies so ist, wer? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herrgesangsverein es triple del chacho! Beitrag melden Geschrieben 5. November 2009 interessant wie schaut dies eigentlich aus, wenn bei dieser uhr gift obensteht und der warenwert wird mit $20 angegeben und der zoll checkt, dass die angaben nicht stimmen? zahlt da dann noch wer strafe? und falls dies so ist, wer? oder stell dir vor es steht gift oben und die zöllner können nicht englisch. oder du versendest gift nach amerika und schreibst die warenbezeichnung auf deutsch drauf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-GW Bella gerant alii - tu felix austria nube Beitrag melden Geschrieben 5. November 2009 (bearbeitet) Am Paket waren die 237 $ + 30 $ Versand angeführt. Das Paket war mit offiziellem Formular gekennzeichnet und als "Gift" deklariert. Sehr gut wenn ich hier nichts mehr schuldig (EUst) bin, dann hat sich das Geschäft noch mehr gelohnt Dann hattest du Glück das sie nur auf das “Gift” geschaut haben bzw. die Beträge nicht richtig gelesen haben… (Normal wären ~36,17 Euro EUSt fällig gewesen + Postgebühr für die „Verzollung/Vorschreibung“) Es gäbe auch noch die Möglichkeit das diese Ware komplett Präferenzbegünstigt und Abgabenbefreit ist, was ich allerdings bei Uhren aus der USA nicht glaube (habe jetzt auch keine Zugang zum Kodex um das zu prüfen) interessant wie schaut dies eigentlich aus, wenn bei dieser Uhr „gift“ oben steht und der warenwert wird mit $20 angegeben und der zoll checkt, dass die angaben nicht stimmen? zahlt da dann noch wer strafe? und falls dies so ist, wer? Wenn der Zoll die Ware prüft und meint das die Ware nicht dem angegebenen Wert entspricht prüfen die zuerst einmal via I-Net (Geizhals etc.., kein Scherz!) was das Produkt bei uns kostet. Wenn es hier eine große Differenz gibt verlangt der Zoll von dir einmal die Rechnung/Kaufbeleg für das Produkt. Wenn dort ein anderer, realistischer, Warenwert drauf ist wird es mit diesem Wert verzollt - Strafe gibt es keine. Wenn dort ebenfalls ein "falscher" Betrag oben ist oder du keine Rechnung vorweisen kannst wir das Produkt meist mit dem billigsten (via I-Net recherchierten) Preis verzollt - ebenfalls keine Strafe. [Der Zoll kann dir ja nicht nachweisen das du hier in grober Absicht betrogen hast, das Paket od. die beigelegten Papiere wurde ja vom Absender beschriftet/erstellt] Bei nicht so geläufigen Waren oder Waren wo es bedingt durch Verarbeitung/Material etc.. große Preisunterschiede geben kann (Pelze, Juwelen etc.., also alles was nicht so einfach im I-Net geprüft werden kann) gibt es [wenn keine ordentliche Rechnung mit "echten" Preis vorliegt] dann noch die Möglichkeit das der Zoll einen Gutachter bestellt der den Preis/Wert schätzt, mit welchem dann verzollt wird. Hier gibt es zwar auch keine Strafe, aber die Kosten des Gutachters werden ebenfalls dir in Rechnung gestellt. Strafe bekommst du nur wenn du Produkte bestellst/Einführen willst welche gegen ein (Einfuhr-) Gesetzt verstoßen (Drogen, Waffen...). Wenn du aber z.B. Medikamente (Potenzmittel o.ä.) bestellst werden die im Normalfall einfach Vernichtet und du u.U. darüber verständigt. Hier ist (im Normalfall) ebenfalls keine Strafe o.ä. zu bezahlen, bei größeren Mengen solcher Dinge bzw. Dinge welche speziell Entsorgt werden müssen kann es aber passieren das dir die Entsorgung in Rechnung gestellt wird. oder stell dir vor es steht gift oben und die zöllner können nicht englisch. oder du versendest gift nach amerika und schreibst die warenbezeichnung auf deutsch drauf. bearbeitet 5. November 2009 von SCR-GW 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Beitrag melden Geschrieben 5. November 2009 @SCR-GW danke für die ausführliche antwort noch eine kleine frage, gibt es eigentlich eine unterscheidung bei den ganzen sachen zw. gebrauchten und neuen sachen? nehmen wir einfach mal an die uhr wär gebraucht (obwohl sie eigentlich eh neu ist, aber sie wird als gebraucht verschickt inkl. gut erhaltener originalverpackung usw.) a) hat hier der zoll überhaupt eine chance, dass er bestimmen kann wieviel das wert ist? b) ist es bei echten gebrauchten sachen überhaupt nachvollziehbar was das ding für einen wert hat? c) ist es ganz egal um wieviel etwas gebrauchtes verkauft/verschenkt wurde, weil der eigentliche wert verzollt wird? thx 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-GW Bella gerant alii - tu felix austria nube Beitrag melden Geschrieben 5. November 2009 @SCR-GW danke für die ausführliche antwort noch eine kleine frage, gibt es eigentlich eine unterscheidung bei den ganzen sachen zw. gebrauchten und neuen sachen? nehmen wir einfach mal an die uhr wär gebraucht (obwohl sie eigentlich eh neu ist, aber sie wird als gebraucht verschickt inkl. gut erhaltener originalverpackung usw.) a) hat hier der zoll überhaupt eine chance, dass er bestimmen kann wieviel das wert ist? b) ist es bei echten gebrauchten sachen überhaupt nachvollziehbar was das ding für einen wert hat? c) ist es ganz egal um wieviel etwas gebrauchtes verkauft/verschenkt wurde, weil der eigentliche wert verzollt wird? thx Eine "echte" Unterscheidung gibt es eigentlich nicht da die Waren immer nach dem deklarierten oder (wenn unrealistisch oder keine deklaration vorhanden) nach dem aktuellen Handels- oder Verkehrswert verzollt wird. a) & b) Natürlich kann ein Zöllner durch Erfahrung und rechereche (im inet oder in internen Datenbanken oder durch einen Gutachter) feststellen ob die Uhr wirklich "gebraucht" ist oder nur als solche ausgegeben wird. Bei z.B. einer alten Swatch/Casio etc.. mit entsprechenden Gebrauchsspuren welche mit 5 U$D angegeben ist wird das natürlich kein Mensch extra überprüfen. Bei einer alten (gut erhaltenen) Rolex für 20-30U$D ist aber natürlich klar das hier doch einmal geprüft wird ob der Wert stimmen kann (könnte ja eventuell z.B. ein Sammlerstück sein welches heute sogar mehr Wert hat als bei Erstausgabe etc..) Hier würde man mit einen einen geringen Warenwert eventuell noch durchkommen wenn die Uhr (unreparabel) beschädigt ist, schwere Gebrauchsspuren trägt o.ä. Im schlimmsten Fall wird dann eben ein Gutachter eingeschaltet der hier den Wert feststellen kann. (Alles natürlich nur falls gerade dieses Paket kontrolliert werden sollte) c) siehe ganz oben. Wenn dir der reiche Onkel aus Amerika eine (gebrauchte & funktionstüchtige) Rolex schickt und den Wert als 5 U$D angibt wird das (bei einer eventuellen Kontrolle) nicht durchkommen. Zu unterscheiden ist halt immer der wirkliche Handels- oder Verkehrswert. Als Beispiel, es gibt ja mittlerweile Ü-Eier Figuren für die Sammler 100+ Euro bezahlen. Dies ist aber ein rein ideeller Wert, der Verkehrswert liegt irgendwo bei einigen Cent. Anders bei "echten" Antiquitäten/Kunst, da bei diesen ja der ideelle Wert (z.B. bei einer Auktion etc..) zum Verkehrswert wird. Insgesamt ist es also möglich auch im EU-Ausland "Schnäppchen" zu machen, allerdings müssen diese in einem "glaubhaften Rahmen" bleiben (um bei der Rolex zu bleiben, hier können das durchaus einige hundert Euro sein) und mit ordentlicher Rechnung/Kaufvertrag/... belegt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 21. Februar 2011 mal den fredl ausgraben... hat jemand ahnung wie der zoll/einfuhrumsatzsteuer auf ein sportgerät berechnet wird? kosten 450 us$ - leider bin ich auf dieser eu-datenbank-blablaseite die vom bmf verlinkt wird, nicht wirklich fündig oder schlauer geworden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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