Der Koch V.I.P. Geschrieben Gestern um 12:53 Pezi schrieb vor 12 Minuten: Ich bin gerade am diskutieren mit zwei Freunden; allesamt Laien. Einer hat zumindest eine Zeit lang Jus an der JKU absolviert. Folgendes Szenario: es wurde eine Tonbandaufnahme angefertigt ohne dem Wissen der Anwesenden. Nun wird diese Tonbandaufnahme bei Gericht ins Spiel gebracht, jedoch nicht als Tondaten, sondern als Transkript der gesamten Aufzeichnung. Hintergrund ist, dass eine Person wissentlich in einem Verfahren gelogen hat und nun soll diese unerlaubte Tonaufnahme als Beweismittel dienen, dass die Person im gesamten Verfahren (mehrmals) gelogen hat. Ist hier § 120 StGB oder andere § anwendbar oder ist die Aufzeichnung als Transkript zulässig? @Inquisitor was sagt da das Recht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben Gestern um 16:06 Der Koch schrieb vor 3 Stunden: @Inquisitor was sagt da das Recht? Beides. Das österreichische Recht kennt im Pronzip kein Beweisverwertungsverbot… für den, der es anfertigt, ist es natürlich eine Abwägungsfrage. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben vor 9 Stunden Inquisitor schrieb vor 18 Stunden: Beides. Das österreichische Recht kennt im Pronzip kein Beweisverwertungsverbot… für den, der es anfertigt, ist es natürlich eine Abwägungsfrage. Also freie Beweiswürdigung des Richters/der Richterin? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben vor 8 Stunden firewhoman schrieb vor 55 Minuten: Also freie Beweiswürdigung des Richters/der Richterin? Richtig. Es soll nicht sein, dass ein falsches Urteil ergeht, nur weil einer den Beweis nur auf diese Weise erbringen kann. Ist am Ende mMn auch richtig. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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