Rechte beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler


Sirus

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Habe vor 3 Wochen ein gebrauchtes Auto gekauft, bei dem mir letzte Woche Freitag die Kupplungsscheibe gebrochen ist. Mit dem Händler hab ich telefonisch ausgemacht das Auto in die Werkstatt zu stellen, und einen Kostenvoranschlag machen zu lassen.

Da die Werkstätte nun eine größere Reperatur vorschlägt (2500€), da nicht nur Kupplung sondern auch Getriebe-Eingangswelle getauscht werden muss, weigert sich der Händler die Kosten zu übernehmen. Er würde das Auto jedoch holen und selbst in einer Werkstätte reparieren lassen. Jedoch nicht den kompletten Schaden, sondern nur die Kupplung, da er meint, dass man bei einem Gebrauchtwagen eben auch Teile hat die nicht mehr neu sind und das Auto auch nur mit einer neuen Kupplung fährt. Bzw. das Auto eben auch nur mit dem Tausch der Kupplung wieder fahrtüchtig ist (was ja auch so ist, aber wie lange stellt sich die Frage)

Laut Werkstatt bekomme ich aber nichtmal Gewehrleistung auf die "kleine" Reparatur, sofern ich nicht alles machen lasse, da der Schaden sonst bald wieder auftretten könnte.

Was soll und kann ich nun tun?

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Knows how to post...

wie wurde den dein auto benotet. genügend? das kann ja nicht sein das da schon was kaputt ist. hast nicht vorher in einer anderen werkstätte prüfen lassen?

ich würd mal in einer anderen verkstätte nachfragen oder noch besser den konsumentenschutz kontaktieren.

bis leider genau eine woche zuspät, nach 14 tagen hättest aus dem vertrag aussteigen können. befürchte de haben dich abgezockt

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http://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/ge..._aid_67035.html - is zwar Deutschland, aber denke doch, das das bei uns auch so ist.

Gib zrück, die Kraxn. - vorausgesetzt, du kannst beweisen, dass der schaden vorher schon war.

anderer tipp: ruf beim arbö bzw. öamtc an. die können dir da bestimmt auch weiterhelfen

bearbeitet von goedt

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Postinho
anderer tipp: ruf beim arbö bzw. öamtc an. die können dir da bestimmt auch weiterhelfen
falls du dort mitglied bist, schau bei denen vorbei bzw. werde mitglied dort (aja darf ich dich werben? :RiedWachler:) ansonsten wäre es ev. auch von vorteil, wenn du einen rechtsschutz für div. streitereien in diesem fall hättest ;)

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Knockoutking des ASB

falls du dort mitglied bist, schau bei denen vorbei bzw. werde mitglied dort (aja darf ich dich werben? :RiedWachler:) ansonsten wäre es ev. auch von vorteil, wenn du einen rechtsschutz für div. streitereien in diesem fall hättest ;)

Falls wer was brauchen sollte :augenbrauen:

Na aber mal im Ernst, versucher wirklich beim ÖAMTC dich schlau zu machen, im Notfall auch beim Konsumentenschutz. Weil das sind eigentlich Verbrauchteile, und bei einer Besichtigung des Wagens wäre das auch feststellbar gewesen (also bissi genauere Besichtigung natürlich)

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