schallvogl Botaniker Geschrieben 4. September 2010 Aber um zum Thema zurückzukommen: es passt schon so, dass man sich gegen die diversen Matchansetzungen beim ORF beschwert - allerdings sollten einige aufpassen (du bist nicht unbedingt gemeint) nicht in einen blinden ORF-Draufhauaktionismus zu verfallen (das ist manchmal hier schon - sagen wir - etwas peinlich). Ich kann beim ORF insbesondere in der Fußballberichterstattung, unabhängig vom Rapid-Thema, nun mal nicht viel positives erkennen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) Auch ganz ohne Sarkasmusknopferl hast Du völlig recht. Aber der ORF ist per definitionem nicht Teil der wirtschaftsliberalen Gesellschaft, sonst müßte ich nicht alle 2 Monate für etwas zahlen, was ich so eigentlich gar nicht haben will. du zahlst auch dafür dass du einen fernseher benutzen darfst. rundfunkgebührengesetz! profiteur dieser geschichte ist der orf. wennst nix zahlst, ´darfst lt gesetz deinen fernseher, radio usw nicht mehr einschalten und sei es nur um puls4 anzusehen. siehe: http://www.rtr.at/de/rf/RGG bearbeitet 10. September 2010 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 10. September 2010 du zahlst auch dafür dass du einen fernseher benutzen darfst. rundfunkgebührengesetz! profiteur dieser geschichte ist der orf. wennst nix zahlst, ´darfst lt gesetz deinen fernseher, radio usw nicht mehr einschalten und sei es nur um puls4 anzusehen.siehe: http://www.rtr.at/de/rf/RGG wieder mal falsch formuliert und die unwahrheit in dieser sache verbreitet. wenn er die gis um die die orf gebühr reduziert, darf er trotzdem noch immer alles andere anschauen .... das ganze wurde schon so oft durchgekaut und immer wieder kommst mit sowas daher ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) wieder mal falsch formuliert und die unwahrheit in dieser sache verbreitet. wenn er die gis um die die orf gebühr reduziert, darf er trotzdem noch immer alles andere anschauen .... das ganze wurde schon so oft durchgekaut und immer wieder kommst mit sowas daher ... das stimmt schon, trotzdem zahlt er icht für den orf sondern wegen der rundfukgebührengesetzes und es gibt eine versorgungspflicht des orf. um die kann man sich seine zahlung reduzieren lassen. nix blödsínn. du versucht immer wieder etwas anders darzustellen, als es ist. wer einen empfänger hat muss bezahlen, er muss aber aufgrund der versorgungspflicht den orf empfangen können.^ brauchst eigentlich nur den link durchlesen, aber das willst ned weils deine sicht der dinge unterwandern würde. bearbeitet 10. September 2010 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) das stimmt schon, trotzdem zahlt er icht für den orf sondern wegen der rundfukgebührengesetzes und es gibt eine versorgungspflicht des orf. um die kann man sich seine zahlung reduzieren lassen.nix blödsínn. du versucht immer wieder etwas anders darzustellen, als es ist. wer einen empfänger hat muss bezahlen, er muss aber aufgrund der versorgungspflicht den orf empfangen können.^ brauchst eigentlich nur den link durchlesen, aber das willst ned weils deine sicht der dinge unterwandern würde. mei so lustig lies dir den aktuellen aritkel einfach durch http://derstandard.at/1282978899289/Zeitbombe-TV-Gebuehr da steht zb. auch wieder mal drinnen, wer tv mittels sat empfängt und keine orf smartcard hat, der braucht das orf-programmentgelt nicht zahlen und wie im letzten post beschrieben, darf er mittels reduzierter gis trotzdem puls4 sehen, dsewegen ist es die halbe wahrheit von dir, wenn du schreibst er darf/kann deswegen puls4 nicht mehr sehen! fakt! bearbeitet 10. September 2010 von Taffspeed 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) mei so lustig lies dir den aktuellen aritkel einfach durch http://derstandard.at/1282978899289/Zeitbombe-TV-Gebuehr da steht zb. auch wieder mal drinnen, wer tv mittels sat empfängt und keine orf smartcard hat, der braucht das orf-programmentgelt nicht zahlen und wie im letzten post beschrieben, darf er mittels reduzierter gis trotzdem puls 4 sehen! fakt! na und - du verstehst offensichtlich nicht! darum gehts nicht. es geht darum dass man nicht den orf bezahlt sondern der orf nur ein profiteur ist, darum gibts die versorgungspflicht und deshalb gibts auch wiederum die gebührenbefreiung, die du als beweis dafür ansiehst, dass man den orf bezahlt. also manchmal denk ich mir schon meinen teil... da ist schon ein wenig dummheit oder bewusste ignoranz im spiel. schreibst ja sogar selber: mittels reduzierter gis!!! bearbeitet 10. September 2010 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 10. September 2010 also manchmal denk ich mir schon meinen teil... da ist schon ein wenig dummheit oder bewusste ignoranz im spiel. soso der orf-ernesto lässt sich weit ausn fenster .... aber lassens wirs, weil mit dem puls4 beispiel hast dir wie gesagt selbst ins knie geschossen, weil da kannst abstreiten was du willst auch ohne orf-entgelt ansehen und das hast du wieder mal als falsches beispiel gebracht! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 hiernochmal das gesetz im wortlaut: Rundfunkempfangseinrichtungen § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. (2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Gebührenpflicht, Meldepflicht § 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. (2) Die Gebührenpflicht nach § 1 besteht nicht, wenn 1. dem Rundfunkteilnehmer eine Befreiung (§ 3 Abs. 5) erteilt wurde oder 2. für den Standort bereits die Gebühren nach § 3 entrichtet werden. Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird. (3) Das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie die Änderung des Standorts (Abs. 2) oder Namens ist vom Rundfunkteilnehmer dem mit der Einbringung der Gebühren betrauten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) unverzüglich in der von diesem festgelegten Form zu melden. Die Meldung hat zu umfassen: Namen (insbesondere Vor- und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen), Geschlecht und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers, genaue Adresse des Standorts, Datum des Beginns/Endes des Betriebes und die Art der Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie deren Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung ist. (4) Die Entrichtung von Gebühren ist von dem mit deren Einbringung betrauten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) zu registrieren; dem Rundfunkteilnehmer ist die Teilnehmernummer mitzuteilen. (5) Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen. (Anm: Abs. 5 wurde durch BGBl. I Nr. 71/2003 mit Wirkung vom 1.7.2003 geändert.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 10. September 2010 mei so lustig lies dir den aktuellen aritkel einfach durch http://derstandard.a...ombe-TV-Gebuehr da steht zb. auch wieder mal drinnen, wer tv mittels sat empfängt und keine orf smartcard hat, der braucht das orf-programmentgelt nicht zahlen und wie im letzten post beschrieben, darf er mittels reduzierter gis trotzdem puls4 sehen, wobei das in meinen augen schon ein gewisses fehlurteil war (ohne natürlich GIS verteidigen zu wollen). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 10. September 2010 schreibst ja sogar selber: mittels reduzierter gis!!! das habe ich schon im ersten posting, aber eher DU drehst dir immer alles wie du es brauchst .... eh nix neues. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) soso der orf-ernesto lässt sich weit ausn fenster .... aber lassens wirs, weil mit dem puls4 beispiel hast dir wie gesagt selbst ins knie geschossen, weil da kannst abstreiten was du willst auch ohne orf-entgelt ansehen und das hast du wieder mal als falsches beispiel gebracht! du meinst also dasss du puls4 gratis anschauen kannst? du zahlst deine gis gebühren an die gis - die ist eine juristisch eigenständige persönlichkeit als der orf (auch wenn dieser gesellschafter ist). ein teil der gis gebühr geht an den orf, dieser hat aufgrund dessen die versorgungspflicht. nicht mehr und nicht weniger. defacto und dejura zahlst du nicht den orf. tut mir leid für dich. das habe ich schon im ersten posting, aber eher DU drehst dir immer alles wie du es brauchst .... eh nix neues. ja eben, und deshalb liegst du auch falsch - bist du eigentlich ein bisserl dämlich? das ist ja schon herrlich. bearbeitet 10. September 2010 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 10. September 2010 du meinst also dasss du puls4 gratis anschauen kannst? du zahlst deine gis gebühren an die gis - die ist eine juristisch eigenständige persönlichkeit als der orf (auch wenn dieser gesellschafter ist). ein teil der gis gebühr geht an den orf, dieser hat aufgrund dessen die versorgungspflicht. nicht mehr und nicht weniger. defacto und dejura zahlst du nicht den orf. tut mir leid für dich. du hast geschrieben, er muss die gis zahlen, damit er puls4 schauen kann -> falsch. er muss nur die reduzierte zahlen,damit er puls4 sehen darf und du kommst wie immer mit dem vollen betrag daher ... ja eben, und deshalb liegst du auch falsch - bist du eigentlich ein bisserl dämlich?ui ernesto wird ausfällig .. schön 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) du hast geschrieben, er muss die gis zahlen, damit er puls4 schauen kann -> falsch. er muss nur die reduzierte zahlen,damit er puls4 sehen darf und du kommst wie immer mit dem vollen betrag daher ... haha, ich hab nur gesagt, er muss nicht fürn orf bezahlen, denn das hat er geschrieben. lustig, wie du dich drehst. bitte quote meinen beitrag in dem ich schreibe dass er für puls4 die vollen gis gebühren zahlen muss, bitte. das wirst leider nicht schaffen. offensichtlich gibts da leseprobleme. 6 postings meinerseits zu dem thema und ned amal die hast unter kontrolle. ui ernesto wird ausfällig .. schön na wenn du dich blöd stellst/bist - ich gebe nur meine eindrücke wieder wie gesagt es gibt keine orf gebühren, die gibts nur in deinem kopf. es gibt rundfunkgebühren und die fließen zum teil an den orf weiter, der aufgrund dieser tatsache eine pflicht zu erfüllen hat. brauchst nur den paragraph 2 des gesetzes durchlesen, das ich dir freundlicherweise gepostet habe. bearbeitet 10. September 2010 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 10. September 2010 wie gesagt es gibt keine orf gebühren, die gibts nur in deinem kopf. es gibt rundfunkgebühren und die fließen zum teil an den orf weiter, der aufgrund dieser tatsache eine pflicht zu erfüllen hat. brauchst nur den paragraph 2 des gesetzes durchlesen, das ich dir freundlicherweise gepostet habe. schau umgangsprachlich sagt man oft zum orf-programmentgelt, orf gebühr oder wo habe ich die komplette gis gebühr als orf gebühr bezeichnet, wo? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 10. September 2010 (bearbeitet) schau umgangsprachlich sagt man oft zum orf-programmentgelt, orf gebühr oder wo habe ich die komplette gis gebühr als orf gebühr bezeichnet, wo? darum gehts aber nicht, ich habe schallvogl geantwortet, weil der geschrieben hat dass er für etwas zahlt was er nicht will (er kann sich ja vom orf entgelt befreien lassen, wenn er die karte retouniert, wenn ich richtig informiert bin). du hast gedacht du musst dich wieder einmal einmischen. denn er bezahlt eben nicht für den orf sondern für das rundfunkgebührengesetz und aus diesem profitiert der orf. aus nicht mehr und nicht weniger. das sind einfachst juristische geschichten. wenn er puls4 schauen will, dann kanner das auch nicht gratis machen, sondern nur zu einem billigeren tarif, weil er der orf die versorgungspflicht hat und die im rundfunksgebührengesetz festgeschrieben ist. der orf ist sozusagen vertragspartner. ds ist wie wenn du miete zahlst und ein teil davon wird vom vermieter zb für säuberungen usw weiterverwendet. dann zahlst du auch nicht die putzfrau, sondern den vermieter. was wie umgangssprachlich verwendet wird, ist mir egal. jeder depp glaubt er zahl fürn orf, und das ist eben defacto und dejura nicht korrekt. bearbeitet 10. September 2010 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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