cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 1. Mai 2006 (bearbeitet) So, mal eine Frage an die Juristen, Immobilienfachleute hier: Wie sehen die "Regeln"/Juristerei für Wohnungsübernahmen (Miete) von z.B. Großeltern zu den Verwandten aus (in diesem Fall würde Tochter oder gleich Enkelkind in Frage kommen...) Geht hier um so eine "Friedenszinswohnung" und wie man diese am günstigsten weitergeben kann (irgendwo hab ich mal läuten hören, daß man z.B: 2 Jahre dort gemeldet sein muß etc. pipapoh....)... Links zu hilfreichen Seiten bzw. Tipps sind alle natürlich herzlich erwünscht! bearbeitet 1. Mai 2006 von cmburns 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pezi The Pezident of Bäristan Beitrag melden Geschrieben 1. Mai 2006 Gibts diese 1-Schilling-Regelung (10 Cent halt) noch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Beitrag melden Geschrieben 1. Mai 2006 Gibts diese 1-Schilling-Regelung (10 Cent halt) noch? 1046706[/snapback] Bei Übernahmen schon lange nicht mehr 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 *push* 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_obskur lächeln!!! Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 frage: handelt es sich um eine gemeindewohnung? wenn ja - kein problem - omi und neumieterin gehen gemeinsam ins jeweilige kundendienstzentrum und beantragen eine sogenannte mietrechtsfortsetzung. für fragen (serviceline wiener wohnen): 05 75 75 75 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 Nein, nix Gemeinde... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frechdax Amateur Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 1) Das Eintrittsrecht Das Ganze ist im Mietrechtsgesetz, § 14 Abs. 2 und Abs. 3, geregelt, der unter anderem besagt, wer zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt (Ehepartner/Lebensgefährte/Verwandte in gerader Linie/Wahlkinder/Geschwister) lebt.............tritt Kraft Gesetz in den Mietvertrag ein, jedoch wird der Mietzins angepasst. Friedenskronen gibt es heut zu Tage nicht mehr! 2) Das Weitergaberecht Wenn so etwas im Mietvertrag vereinbart wurde, dann geht der gesamte Vertrag - inklusive des Mietzinses, welcher ebenfalls gleich bleibt - an den neuen Mieter weiter! Aber am besten du erkundigst dich direkt in Wien, hab einen Link herausgesucht: http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=15 Viel Glück 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frechdax Amateur Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 aja ad 1) Zusammenwohnen mindestens 3 Jahre....... oder gemeinsamer Bezug der Wohnung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_obskur lächeln!!! Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 Nein, nix Gemeinde... 1049909[/snapback] dann halt dich lieber mal an die anderen - ich hackel bei wiener wohnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 3. Mai 2006 Gibts diese 1-Schilling-Regelung (10 Cent halt) noch? 1046706[/snapback] jo bei da uno 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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