Südveilchen Wahnsinniger Poster Geschrieben 20. Februar (bearbeitet) The1Riddler schrieb vor 19 Minuten: Ich sehe weiterhin einen Sportvorstand nominiert von der WTF Gruppe und damit wie viele andere, dass dieser Bereich geändert gehört. Die Meinung muss aber nicht jeder vertreten. Der Ast mit WTF gehört aus meiner Sicht komplett abgesägt im anderen Bereich braucht es wohl auch Änderung, aber wie schon oft jetzt von mir erwähnt, halte ich es nicht für möglich beide Äste abzuschneiden und ohne Chaos da raus zu kommen. Deshalb WTF absägen, neu Aufstellen im Sport (was ohne SV sein könnte und mit Wagner) und dann die nächsten Probleme angehen. Das ist das niedergeschriebene Recht der WTF Gruppe einen SV nominieren zu können. Auf der anderen Seite darf der Verein den wirtschaftlichen Vorstand benennen. Um das zu ändern musst du eben die Eigentümerstruktur ändern. Und prinzipiell finde ich ein 4-Augen-System gut. Ich persönlich will keine einzig allmächtigen einzelne Vorstandsperson, schon gar nicht einen nur einen Wirtschaftlichen, der dann glaubt sich im Sport auszukennen. Ich glaub nämlich, dass es im wirtschaftlichen Bereich genug zu tun gebe (eben z.B. neue Sponsoren, B2B, Marketing etc.), um sich nur auf das zu konzentrieren. Würde nicht behaupten, dass wir momentan weltmäßig in diesen wirtschaftlichen Bereichen unterwegs sind. bearbeitet 20. Februar von Südveilchen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler ASB-Legende Geschrieben 20. Februar (bearbeitet) Südveilchen schrieb vor 9 Minuten: Das ist das niedergeschriebene Recht der WTF Gruppe einen SV nominieren zu können. Auf der anderen Seite darf der Verein den wirtschaftlichen Vorstand benennen. Um das zu ändern musst du eben die Eigentümerstruktur ändern. Und prinzipiell finde ich ein 4-Augen-System gut. Ich persönlich will keine einzig allmächtigen einzelne Vorstandsperson, schon gar nicht einen nur einen Wirtschaftlichen, der dann glaubt sich im Sport auszukennen. Ist eine legitime Sichtweise, sie deckt sich aber nicht meine Sicht, da ich weiterhin überzeugt bin, dass die WTF Gruppe uns schadet und ich von denen kein 4 Augen Prinzip brauche. Das braucht man im umgekehrten Fall, damit die nicht weiter uns Schaden. Aus meiner Sicht, ist ein zweiter Vorstand in unserer wirtschaftlichen Situation Luxus den wir uns nicht leisten können. Es reicht mir ein Sportdirektor, der klar in seinem Budget frei arbeiten darf. Dass wir dies unter MK und Wohlfahrt nicht hatten, ist mir klar. Ich sehe aber diese Tendenzen nicht, welche man HZ unterstellt. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich ändern, kann ich mir einen zweiten Vorstand vorstellen - aber davon sind wir weit entfernt sich einen Posten von 50k Brutto im Monat zusätzlich zu leisten. Das ist das äquivalent von einem Benchmarkspieler oder zwei Ankerspieler. Würdest du dafür Eggestein oder Drago opfern? Oder dann doch Spieler wie Ranftl und Wiesinger? bearbeitet 20. Februar von The1Riddler 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Südveilchen Wahnsinniger Poster Geschrieben 20. Februar The1Riddler schrieb vor 2 Minuten: Ist eine legitime Sichtweise, sie deckt sich aber nicht meine Sicht, da ich weiterhin überzeugt bin, dass die WTF Gruppe uns schadet und ich von denen kein 4 Augen Prinzip brauche. Das braucht man im umgekehrten Fall, damit die nicht weiter uns Schaden. Aus meiner Sicht, ist ein zweiter Vorstand in unserer wirtschaftlichen Situation Luxus den wir uns nicht leisten können. Es reicht mir ein Sportdirektor, der klar in seinem Budget frei arbeiten darf. Dass wir dies unter MK und Wohlfahrt nicht hatten, ist mir klar. Ich sehe aber diese Tendenzen nicht, welche man HZ unterstellt. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich ändern, kann ich mir einen zweiten Vorstand vorstellen - aber davon sind wir weit entfernt sich einen Posten von 50k Brutto im Monat zusätzlich zu leisten. Das ist das äquivalent von einem Benchmarkspieler oder zwei Ankerspieler. Würdest du dafür Eggestein oder Drago opfern? Oder dann doch Spieler wie Ranftl oder Wiesinger? Wie gesagt, ich sehe kaufmännisch genauso viele Baustellen bei uns, um die sich ein CFO eigentlich tagesfüllend kümmern sollte, und daher keine Zeit für den Sport haben sollte. Und ein 4-Augen-Prinzip ist immer besser als ein "Alleinherrscher" meiner Erfahrung nach. Bin aus eigener Erfahrung auch gegen zu viel Machtkonzentration, da es die Mißbrauchsquote deutlich erhöht. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 20. Februar Austria_WAC schrieb vor 27 Minuten: die deiner Meinung nach ausschließlich gute Seite, Wenn du dich ständig dumm stellt, könnte es passieren, dass man dich für dumm hält. Südveilchen schrieb vor 18 Minuten: Das ist das niedergeschriebene Recht der WTF Gruppe Ein niedergeschriebener Schas ist das, der dem Aktienrecht widerspricht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 20. Februar The1Riddler schrieb vor 8 Minuten: Vorstand vorstellen - aber davon sind wir weit entfernt sich einen Posten von 50k Brutto im Monat zusätzlich zu leisten. Das ist das äquivalent von einem Benchmarkspieler oder zwei Ankerspieler. Würdest du dafür Eggestein oder Drago opfern? Oder dann doch Spieler wie Ranftl und Wiesinger? Also Ranftl u. Wiesinger nicht zu verlängern, würde ja auf deinen Weg der Jugend einzahlen. Also warum sollten wir das im Sommer nicht umsetzen, dann ist Helm (oder ein neuer Trainer) auch schon unter Druck, mit einigen der Jungen arbeiten zu müssen. brillantinbrutal schrieb vor 2 Minuten: Wenn du dich ständig dumm stellt, könnte es passieren, dass man dich für dumm hält. Wenn es von dir kommt, kann ich damit leben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Südveilchen Wahnsinniger Poster Geschrieben 20. Februar brillantinbrutal schrieb vor 2 Minuten: Ein niedergeschriebener Schas ist das, der dem Aktienrecht widerspricht. Welches Aktienrecht genau? Für börsennotierte Unternehmen? Die Austria ist kein börsennotiertes Unternehmen. Die Eigentümer können also ziemlich frei sich ihre Spielregeln festhalten, so lange es nicht wider guter Sitten etc. läuft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler ASB-Legende Geschrieben 20. Februar Südveilchen schrieb vor 4 Minuten: Wie gesagt, ich sehe kaufmännisch genauso viele Baustellen bei uns, um die sich ein CFO eigentlich tagesfüllend kümmern sollte, und daher keine Zeit für den Sport haben sollte. Und ein 4-Augen-Prinzip ist immer besser als ein "Alleinherrscher" meiner Erfahrung nach. Bin aus eigener Erfahrung auch gegen zu viel Machtkonzentration, da es die Mißbrauchsquote deutlich erhöht. Dafür bringe ich durchaus Verständnis auf, aber die Frage bleibt, welche Spieler würdest du opfern für einen zweiten Vorstand aktuell? Die höhe des Gehaltes liegt eben bei Drago/Eggestein oder eben zwei der Kategorie Ranftl + Wiesinger. Da wir kein best case Szenario haben, wird man sich auf eines von beiden Entscheiden müssen. 2 Vorstände und weniger Spieler der oberen Kategorie oder 1 Vorstand + mehr Spieler der oberen Kategorie. Da fahre ich aktuell lieber nur mit einem Vorstand. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 20. Februar Südveilchen schrieb Gerade eben: Welches Aktienrecht genau? Für börsennotierte Unternehmen? Die Austria ist kein börsennotiertes Unternehmen. Die Eigentümer können also ziemlich frei sich ihre Spielregeln festhalten, so lange es nicht wider guter Sitten etc. läuft. Das Aktiengesetz gilt für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen. Ganz konkret ergibt sich aus § 75 Abs 1 AktG, dass bindende Vorschlagsrechte unzulässig sind. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Südveilchen Wahnsinniger Poster Geschrieben 20. Februar The1Riddler schrieb vor 1 Minute: Dafür bringe ich durchaus Verständnis auf, aber die Frage bleibt, welche Spieler würdest du opfern für einen zweiten Vorstand aktuell? Die höhe des Gehaltes liegt eben bei Drago/Eggestein oder eben zwei der Kategorie Ranftl + Wiesinger. Da wir kein best case Szenario haben, wird man sich auf eines von beiden Entscheiden müssen. 2 Vorstände und weniger Spieler der oberen Kategorie oder 1 Vorstand + mehr Spieler der oberen Kategorie. Da fahre ich aktuell lieber nur mit einem Vorstand. Ja dann ist das so, dann bleibt weniger Geld übrig, da ist der Sportvorstand gefragt, kreativ zu sein und den Kader zu verbilligen oder zu verjüngen, und der wirtschaftliche Sportvorstand ist gefragt mehr Geld aufzustelllen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler ASB-Legende Geschrieben 20. Februar Austria_WAC schrieb vor 4 Minuten: Also Ranftl u. Wiesinger nicht zu verlängern, würde ja auf deinen Weg der Jugend einzahlen. Also warum sollten wir das im Sommer nicht umsetzen, dann ist Helm (oder ein neuer Trainer) auch schon unter Druck, mit einigen der Jungen arbeiten zu müssen. Das ist aus meiner Sicht eine andere Diskussion, ich hätte mehr Spieler der Kategorie Drago/Eggestein, weniger an Ranftls und Wiesinger dafür mehr an jungen Spieler. Aber ich hätte lieber einen Spieler mehr der Kategorie Drago/Eggestein welcher die jungen führt, als einen Vorstand mehr. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Südveilchen Wahnsinniger Poster Geschrieben 20. Februar (bearbeitet) brillantinbrutal schrieb vor 8 Minuten: Das Aktiengesetz gilt für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen. Ganz konkret ergibt sich aus § 75 Abs 1 AktG, dass bindende Vorschlagsrechte unzulässig sind. Bestellung und Abberufung des Vorstands § 75. (1)Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Wenn die Bestellung eines Vorstandsmitglieds auf eine bestimmte längere Zeit, auf unbestimmte Zeit oder ohne Zeitangabe erfolgt, ist sie fünf Jahre wirksam. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Diese Vorschriften gelten sinngemäß für den Anstellungsvertrag. (2)Eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann nicht zum Vorstandsmitglied bestellt werden. (2a)Vorstandsmitglied darf nicht sein, wer von einem inländischen Gericht rechtskräftig zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sofern die Verurteilung ausschließlich oder auch wegen zumindest einer der folgenden strafbaren Handlungen erfolgt ist (Disqualifikation): Betrug (§ 146 StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB), Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB), Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (§ 153d StGB), Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB), Betrügerische Krida (§ 156 StGB), Schädigung fremder Gläubiger (§ 157 StGB), Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB), Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB), Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (§ 163a StGB), Geldwäscherei (§ 165 StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB), Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB), Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168g StGB), Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) oder Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug (§ 40 FinStrG). Die Rechtsfolge der Disqualifikation endet drei Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung. (2b)Abs. 2a gilt auch für eine derartige Verurteilung wegen einer vergleichbaren strafbaren Handlung durch ein ausländisches Gericht. (2c)Ist oder wird ein Vorstandsmitglied nach Abs. 2a oder 2b disqualifiziert, so gilt § 16a Abs. 3 GmbHG sinngemäß. (3)Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (4)Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Entziehung des Vertrauens durch die Hauptversammlung, es sei denn, daß das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Dies gilt auch für den vom ersten Aufsichtsrat bestellten Vorstand. Der Widerruf ist wirksam, solange nicht über seine Unwirksamkeit rechtskräftig entschieden ist. Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag werden hiedurch nicht berührt. Wo spießt es sich da genau? (lern gern dazu) bearbeitet 20. Februar von Südveilchen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 20. Februar The1Riddler schrieb vor 2 Minuten: Das ist aus meiner Sicht eine andere Diskussion, ich hätte mehr Spieler der Kategorie Drago/Eggestein, weniger an Ranftls und Wiesinger dafür mehr an jungen Spieler. Aber ich hätte lieber einen Spieler mehr der Kategorie Drago/Eggestein welcher die jungen führt, als einen Vorstand mehr. Gut das sehen wir dann anders, denn für mich sind Ranftl u. Wiesinger nur unwesentlich von Dragovic u. Eggestein weg. Bei Drago kann man zusätzlich noch den Faktor Eigengewächs und Karriereverlauf berücksichtigen (um beim Nachwuchs zusätzlich zu punkten). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 20. Februar Südveilchen schrieb vor 3 Minuten: Bestellung und Abberufung des Vorstands § 75. (1)Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Wenn die Bestellung eines Vorstandsmitglieds auf eine bestimmte längere Zeit, auf unbestimmte Zeit oder ohne Zeitangabe erfolgt, ist sie fünf Jahre wirksam. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Diese Vorschriften gelten sinngemäß für den Anstellungsvertrag. (2)Eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann nicht zum Vorstandsmitglied bestellt werden. (2a)Vorstandsmitglied darf nicht sein, wer von einem inländischen Gericht rechtskräftig zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sofern die Verurteilung ausschließlich oder auch wegen zumindest einer der folgenden strafbaren Handlungen erfolgt ist (Disqualifikation): Betrug (§ 146 StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB), Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB), Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (§ 153d StGB), Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB), Betrügerische Krida (§ 156 StGB), Schädigung fremder Gläubiger (§ 157 StGB), Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB), Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB), Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände (§ 163a StGB), Geldwäscherei (§ 165 StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB), Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168f StGB), Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (§ 168g StGB), Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) oder Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug (§ 40 FinStrG). Die Rechtsfolge der Disqualifikation endet drei Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung. (2b)Abs. 2a gilt auch für eine derartige Verurteilung wegen einer vergleichbaren strafbaren Handlung durch ein ausländisches Gericht. (2c)Ist oder wird ein Vorstandsmitglied nach Abs. 2a oder 2b disqualifiziert, so gilt § 16a Abs. 3 GmbHG sinngemäß. (3)Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (4)Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Entziehung des Vertrauens durch die Hauptversammlung, es sei denn, daß das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Dies gilt auch für den vom ersten Aufsichtsrat bestellten Vorstand. Der Widerruf ist wirksam, solange nicht über seine Unwirksamkeit rechtskräftig entschieden ist. Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag werden hiedurch nicht berührt. Wo spießt es sich da genau? Am Abs 1. Die Bestellung erfolgt durch den AR. Das wird so interpretiert, dass ihm dabei niemand dreinreden darf und daher bindende Vorschlagsrechte unzulässig sind. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler ASB-Legende Geschrieben 20. Februar Austria_WAC schrieb vor 1 Minute: Gut das sehen wir dann anders, denn für mich sind Ranftl u. Wiesinger nur unwesentlich von Dragovic u. Eggestein weg. Bei Drago kann man zusätzlich noch den Faktor Eigengewächs und Karriereverlauf berücksichtigen (um beim Nachwuchs zusätzlich zu punkten). In Zeiten wie diesen nicht so einfach zu kommunizieren, es gibt mehrere Ansätze, welche alle erfolgreich oder nicht erfolgreich sein können. Ich bevorzuge ein Modell, dass sich auf 3-4 Klassespieler begrenzt und junge Spieler entwickelt um sich herum. Hat aber Gefahren auch, wenn sich 2 davon verletzten wird es ein schwieriges Jahr. Aber das muss man einkalkulieren in der Bewertung vom Trainer. Andere Modelle haben andere Vor und Nachteile, ich halte meines in unserer finanziell als das einzig gangbare um sportlich als auch finanziell zu gesunden. Aber das ist eine Meinung und kein Fakt! Die Jungen um diese 3-4 Klassespieler sind das Kapital des Vereins, während die 3-4 der Stabilitätsfaktor sind. Dies wäre meine Herangehensweise in unserer Situation. Andere Modelle haben wir in den letzten Jahren gesehen und haben uns sportlich zwar Träumen lassen, aber finanziell benennen wir es positiv - nicht verbessert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
violaW4 Jahrhunderttalent Geschrieben 20. Februar @The1Riddler: ich schätze und teile Deine Meinung in sehr sehr vielen Fällen. In der Thematik wirtschaftliche vs. sportliche Performance stört mich ein wenig dieser entweder/oder Ansatz. Aus meiner Sicht müssen wir jedenfalls beides gleichzeitig machen: die sportliche Strategie definieren und auch leben, wie auch die wirtschaftliche Strategie neu aufstellen und leben - und zwar gleichzeitig und parallel. Daher würde ich auch gerne eine Wiesinger "opfern" für einen 2. Vorstand Sport, dann haben wir 4-Augen-Prinzip und können die Themen gleichzeit und hoffentlich produktiv angehen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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