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Wichtiger Spieler
21 minutes ago, MegamanX said:

Stimmt, Asche über mein Haupt.

Würde schon gehen, wenn man mehr Platz bei den Kiosken hätte (also kein voller Pizzaofen, aber so ein Warmhalte-Ding)

In Altach gibt's so vorgebackene Pizza 1/4 die sind Top. Bei den GAK spielen wo ich bisher war musst man halt immer ewig anstehen in da Pause dafür Schnitzel Semmel ist top.

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Kennt das ASB in und auswendig
8010.Geidorf schrieb vor 48 Minuten:

Genauso ist es. Maximal eine Vegane Gulaschsuppe/ Kartoffelgulasch hätte was als vegane/ vegetarische Alternative und das wäre auch einfach in der Zubereitung und Ausgabe und vor allem in den kälteren Monaten für alle was Feines.

Ja schau dir Tee/Glühwein an, da kannst immer viel wegschütten :( 

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ASB-Halbgott
1 9 0 2 Graz schrieb vor 7 Minuten:

Meine pers. Meinung ist, alles unter 75% ist traurig...weil es zeigt einfach es schert keinen oder was weiß ich. Man müsste einmal nachfragen warum die Leute die nicht wählen gehen ihre Stimme nicht abgeben. Das sollte sicher schnell machbar sein durch die Identitätsfeststellung vor der Wahl...

Ich stimme dir zu, ich hätte auch gerne eine hohe Wahlbeteiligung. Ich glaube aber nicht, dass das Datenschutz rechtlich gedeckt ist

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Kennt das ASB in und auswendig
oldno7 schrieb vor 9 Minuten:

Ich stimme dir zu, ich hätte auch gerne eine hohe Wahlbeteiligung. Ich glaube aber nicht, dass das Datenschutz rechtlich gedeckt ist

Bei mir im Bezirk gings von 47% auf 67% ca. rauf. 

Warum sollte man nicht nachfragen warum die Person die Wahl nicht wahrgenommen hat? Man muss sich ja mit dem Wahlzettel bei der Stelle anstellen und dann machen sie einen Haken auf der Liste (passt Wahlunterlagen werden ausgegeben). 

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Dauer-ASB-Surfer
oldno7 schrieb vor 15 Minuten:

Ich stimme dir zu, ich hätte auch gerne eine hohe Wahlbeteiligung. Ich glaube aber nicht, dass das Datenschutz rechtlich gedeckt ist

Doch, das ginge schon. Wir hatten ja auch mal Wahlpflicht. Es wird auch jeder erfasst, der wählen geht (damit er es kein zweites mal tut, übrigens). Und der Rest hätte halt einen Erlagschein mit der Strafe bekommen können.

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ASB-Halbgott
Stipe schrieb vor 1 Minute:

Doch, das ginge schon. Wir hatten ja auch mal Wahlpflicht. Es wird auch jeder erfasst, der wählen geht (damit er es kein zweites mal tut, übrigens). Und der Rest hätte halt einen Erlagschein mit der Strafe bekommen können.

Natürlich weiß man wer die Leute sind, das ist notwendig damit keiner 2x wählen geht wie du schon beschrieben hast. Ob man diese Daten aber zu anderen Zwecken verwenden darf, ist meiner Meinung nach Datenschutz-Rechtlich nicht gedeckt. Die Wahlbehörde muss wissen wer schon gewählt hat und wer nicht, wenn nicht die Wahlbehörde diese Umfrage durchführt wirds kompliziert

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Kennt das ASB in und auswendig
oldno7 schrieb vor 1 Minute:

Natürlich weiß man wer die Leute sind, das ist notwendig damit keiner 2x wählen geht wie du schon beschrieben hast. Ob man diese Daten aber zu anderen Zwecken verwenden darf, ist meiner Meinung nach Datenschutz-Rechtlich nicht gedeckt. Die Wahlbehörde muss wissen wer schon gewählt hat und wer nicht, wenn nicht die Wahlbehörde diese Umfrage durchführt wirds kompliziert

Dann kann z.B. die Wahlbehörde aktiv bei den Leuten die nicht gewählt haben nachfragen - Warum nix wählen? 

Dann sollens noch Haribo oderso mitschicken ;) 

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ASB-Halbgott
1 9 0 2 Graz schrieb vor 15 Minuten:

Dann kann z.B. die Wahlbehörde aktiv bei den Leuten die nicht gewählt haben nachfragen - Warum nix wählen? 

Dann sollens noch Haribo oderso mitschicken ;) 

Ja die Wahlbehörde könnte, wenn es ihr nicht untersagt ist, bei diesen Personen die Gründe selbst erheben. Wenn sie zur Auswertung andere Firmen beauftragt, müsste sie die Daten anonymisieren. Den Auftrag diese Umfrage durchzuführen kann sie wahrscheinlich nicht abtreten weil diese Daten nicht weiter zu geben sind.

Ich kenn mich da aber zu wenig aus, wie genau das Gestaltungsmandat der Wahlbehörde aussieht und wie sie politisch organisiert oder beauftragt wird. Die Daten darf sie, meiner Laien-Einschätzung nach, nicht weitergeben. 
 

Mal abgesehen davon, dass 90% der Antworten vermutlich so lauten würden
 

„Es gab kein passendes Angebot“ und „Glaube nicht dass sich was ändert“

bearbeitet von oldno7

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Dauer-ASB-Surfer
oldno7 schrieb vor 8 Minuten:

Ja die Wahlbehörde könnte, wenn es ihr nicht untersagt ist, bei diesen Personen die Gründe selbst erheben. Wenn sie zur Auswertung andere Firmen beauftragt, müsste sie die Daten anonymisieren. Den Auftrag diese Umfrage durchzuführen kann sie wahrscheinlich nicht abtreten weil diese Daten nicht weiter zu geben sind.

Ich kenn mich da aber zu wenig aus, wie genau das Gestaltungsmandat der Wahlbehörde aussieht und wie sie politisch organisiert oder beauftragt wird. Die Daten darf sie, meiner Laien-Einschätzung nach, nicht weitergeben. 
 

Mal abgesehen davon, dass 90% der Antworten vermutlich so lauten würden
 

„Es gab kein passendes Angebot“ und „Glaube nicht dass sich was ändert“

Ich denke auch, eine gute Meinungsforschungsfirma kann man entsprechenden Mitteln die Antworten auch gut erheben. An Stelle der politischen Parteien würden mich die Antworten auch rasend interessieren.

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ASB-Halbgott
Stipe schrieb vor 5 Minuten:

Ich denke auch, eine gute Meinungsforschungsfirma kann man entsprechenden Mitteln die Antworten auch gut erheben. 

Ich glaube nicht, dass die Adressen der Personen in Kombination mit der Information, diese Leute haben ihr Wahlrecht nicht wahrgenommen, weitergegeben werden dürfen

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Knows how to post...
20 minutes ago, oldno7 said:

 

„Es gab kein passendes Angebot“ und „Glaube nicht dass sich was ändert“

"Die Nord hat keine Wahlempfehlung abgegen, jetzt hab ich nicht gewusst wen ich wählen soll"

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ASB-Halbgott
Grazer Wolf schrieb vor 4 Minuten:

Die politischen Parteien haben/hätten die Daten ja, sie brauchen nur Wahlzeugen nominieren für jeden Sprengel.

 

Trennung von Exekutive und Legislative beachten. Du kannst nicht automatisch alle Daten die du in Ausübung deiner Funktion sammelst an eine politische Partei weitergeben

bearbeitet von oldno7

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ASB-Halbgott
oldno7 schrieb vor 2 Minuten:

Trennung von Exekutive und Legislative beachten. Du kannst nicht automatisch alle Daten die du in Ausübung deiner Funktion sammelst an eine politische Partei weitergeben

Wahlzeugen sind nicht gleich Mitglieder der Wahlbehörden (und dürfen das auch nicht sein).

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ASB-Halbgott
Grazer Wolf schrieb vor 7 Minuten:

Wahlzeugen sind nicht gleich Mitglieder der Wahlbehörden (und dürfen das auch nicht sein).

Das ist richtig, aber sollten Wahlzeugen die gesamte Liste inklusive Vermerk ob die Person gewählt hat, als Datei bekommen oder Fotos/Screenshots davon machen dürfen?

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