onkelandy Homerist Geschrieben Mittwoch um 06:39 Fezza schrieb vor 4 Minuten: Wir haben da ja zumindest die 2 Jahre Wartezeit bis zum Stimmrecht. ist bei uns auch so Fezza schrieb vor 4 Minuten: Gehe davon aus dass das Prozedere in der Satzung geregelt sein muss. Was gilt, wenn da nix definiert ist, wäre halt interssant. Müsste man bei uns auch mal checken wie das so ausschaut... in unseren Statuten steht schon drinnen, dass nur anwesende Mitglieder abstimmen dürfen. Ob eine gegebene Vollmacht rechtlich als anwesend gilt ist dann was für Juristen. Dass der Verein in früheren Jahren, wo es nur ums abnicken gilt anscheinend nichts gegen Vollmachten hatte und nun kurzfristig schon zeigt halt wieviel Schiss der Vorstand hatte. Aber das letzte Wort ist da sicher noch nicht gesprochen 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Auwiesen_BWL Surft nur im ASB Geschrieben Mittwoch um 08:05 Fezza schrieb vor 1 Stunde: Aber was hiindert jemanden, 100 Strohmänner als Mitglieder anzumelden und mit deren Vollmachten trotz Abwesenheit das Geschehen zu bestimmen? Wir haben da ja zumindest die 2 Jahre Wartezeit bis zum Strimmrecht. Aber ein Hintertrüchen wäre das halt schon. Grundsätzlich der Vorstand. Der entscheidet doch über Neuaufnahmen. Und wenn man so eine Entwicklung beobachtet, nimmt man die Leute halt nicht auf. Klar, ist theoretischer Natur, aber grundsätzlich wär das möglich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fezza Stahlstadtkind Geschrieben Mittwoch um 08:37 Auwiesen_BWL schrieb vor 29 Minuten: Grundsätzlich der Vorstand. Der entscheidet doch über Neuaufnahmen. Und wenn man so eine Entwicklung beobachtet, nimmt man die Leute halt nicht auf. Klar, ist theoretischer Natur, aber grundsätzlich wär das möglich. Und wie würde da deine Beweislage ausschauen? Könnte etwas schwierig werden. Und was tun wenn der Vorstand solche Mitglieder einbaut um gewisse Vorhaben aus der Mitgliederzene zu boykottieren? Das ganze sparst dir halt wenn nur anwesende Mitlgieder abstimmen und da die Mehrheit zählt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MarioAUT A.U. Geschrieben Mittwoch um 08:39 genau, man muss nicht jeden als mitglied akzeptieren. wer hunderte strohmänner als mitglieder aufnimmt wird dann wohl auch nix gegen vollmachten haben. was man neben der 2 jährigen wartezeit noch zusätzlich einführen könnte: die vollmacht ist vom austellenden PERSÖNLICH dem verein zu übergeben und gilt erst für die darauf folgende Versammlung. aber ich denke, derzeit haben wir nicht den bedarf bzw. sehe ich keine gefahr in verzug, um die statuten dahingehend anzupassen Fezza schrieb vor 2 Minuten: Und wie würde da deine Beweislage ausschauen? Könnte etwas schwierig werden. Und was tun wenn der Vorstand solche Mitglieder einbaut um gewisse Vorhaben aus der Mitgliederzene zu boykottieren? Das ganze sparst dir halt wenn nur anwesende Mitlgieder abstimmen und da die Mehrheit zählt. ist halt wie bei der briefwahl oder ähnliches. nur anwesende schliesst halt immobile oder verhinderte menschen aus. die KI sagt folgendes: Eine Stimmrechtsvollmacht erlaubt einem Mitglied, sein Stimmrecht in einer Mitgliederversammlung an eine andere Person zu übertragen, wenn die Vereinssatzung dies ausdrücklich vorsieht und die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Die Vollmacht muss Informationen wie den Namen des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten, das Datum und den Ort der Versammlung sowie die Erklärung der Stimmrechtsübertragung enthalten und sollte vom Vollmachtgeber unterschrieben werden. Voraussetzungen und Regelungen Satzungsregelung erforderlich: Die Übertragung des Stimmrechts ist nur zulässig, wenn die Vereinssatzung dies ausdrücklich erlaubt. Eine Regelung in einer Vereinsordnung oder ein einfacher Beschluss der Mitgliederversammlung reicht nicht aus. Beschränkungen der Vollmacht: Die Satzung kann Details festlegen, zum Beispiel: Dass Bevollmächtigte ebenfalls Vereinsmitglieder sein müssen. Dass nur eine bestimmte Anzahl von Stimmen pro Person übertragen werden kann. Die Einschränkung der Vollmacht auf bestimmte Tagesordnungspunkte oder Beschlussgegenstände. Inhaltliche Vorgaben möglich: Ein Mitglied kann in der Vollmacht vorgeben, wie der Bevollmächtigte zu bestimmten Abstimmungen votieren soll. Anforderungen an die Vollmachtsurkunde Damit eine Stimmrechtsvollmacht gültig ist, muss sie mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vollmachtgebers (des abwesenden Mitglieds). Name und gegebenenfalls Anschrift des Bevollmächtigten. Genaue Bezeichnung der Mitgliederversammlung (Datum, Ort). Die Erklärung, dass das Stimmrecht für diese Versammlung übertragen wird. Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers. Wichtige Hinweise Die Vollmacht muss im Original vor der Stimmabgabe der Versammlungsleitung vorgelegt werden. Ohne eine entsprechende Satzungsregelung können Abstimmungen mit Vollmachten angefochten und für ungültig erklärt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Königsblau Postaholic Geschrieben Mittwoch um 08:55 wir haben sogar eine 3 jährige Wartefrist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fezza Stahlstadtkind Geschrieben Mittwoch um 09:11 MarioAUT schrieb vor 28 Minuten: genau, man muss nicht jeden als mitglied akzeptieren. wer hunderte strohmänner als mitglieder aufnimmt wird dann wohl auch nix gegen vollmachten haben. was man neben der 2 jährigen wartezeit noch zusätzlich einführen könnte: die vollmacht ist vom austellenden PERSÖNLICH dem verein zu übergeben und gilt erst für die darauf folgende Versammlung. aber ich denke, derzeit haben wir nicht den bedarf bzw. sehe ich keine gefahr in verzug, um die statuten dahingehend anzupassen ist halt wie bei der briefwahl oder ähnliches. nur anwesende schliesst halt immobile oder verhinderte menschen aus. oder man schränkt einfach ein, dass 1 Person nur 1, 2, x Person vertreten kann. Dann hebelst so einen theoretischen Firlefanz auch aus, wo dann einer mit 100 Vollmachten auftaucht. Gefahr im Verzug besteht hier bei uns natürlich aktuell nicht. Aber es ist wohl besser sich über das genaue Prozedere in ruhigeren Zeiten Gedanken zu machen. Denn wenns brennt und es ist nix definiert, dann kommts halt zu entsprechendne Unklarheiten... 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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