Der große StVO & Fahrbahnmarkierungs Thread


Hakuna Matata Arena

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Nein ein Autofahrer muss nicht stehenbleiben.

Ausnahme: Wenn der Fußgänger Wiener ist dann hat der Bauer im Auto stehenzubleiben, auszusteigen und auf die Knie zu gehen um die Anwesenheit der Hauptstadt zu huldigen. Wenn der Autofahrer selbst Wiener ist dann ist entscheidend ob der Fußgänger die Linke Hand gehoben hat (dann hat dieser Vorrang) oder nicht.

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I should be screaming out: 'Baby I'm alive'
oggy4tw schrieb vor 17 Stunden:

Rücksicht ist ein Muss, für jeden btw

Ja eh. Aber Rücksicht heißt, dass ich ihn nicht gefährden darf. So wie das von dir klingt würde das bedeuten, dass jeder Autofahrer zu jedem Zeitpunkt dem Fußgänger das Überqueren ermöglichen muss, wenn der Autofahrer gefahrlos anhalten kann. (Jetzt mal von ampelgesteuerten Kreuzungen abgesehen.)

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Wacker !
Purple Eagle schrieb vor 42 Minuten:

Ja eh. Aber Rücksicht heißt, dass ich ihn nicht gefährden darf. So wie das von dir klingt würde das bedeuten, dass jeder Autofahrer zu jedem Zeitpunkt dem Fußgänger das Überqueren ermöglichen muss, wenn der Autofahrer gefahrlos anhalten kann. (Jetzt mal von ampelgesteuerten Kreuzungen abgesehen.)

Jo. Du musst ja immer damit rechnen dass sich der Fussgänger  scheisse verhält, kannst ihn ja trotzdem nicht überfahren ....

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I should be screaming out: 'Baby I'm alive'
oggy4tw schrieb vor 5 Minuten:

Jo. Du musst ja immer damit rechnen dass sich der Fussgänger  scheisse verhält, kannst ihn ja trotzdem nicht überfahren ....

Ja, ich muss bremsbereit sein, aber das heißt nicht, dass der Fußgänger Vorrang hat. Weil der muss sich auch vergewissern, dass ein Überqueren der Fahrbahn gefahrlos möglich ist.

Einen grundsätzlichen Vorrang für Fußgänger bis auf Schutzwege, lese ich aus der StVO nicht heraus.

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Wacker !
Purple Eagle schrieb vor 11 Minuten:

Ja, ich muss bremsbereit sein, aber das heißt nicht, dass der Fußgänger Vorrang hat. Weil der muss sich auch vergewissern, dass ein Überqueren der Fahrbahn gefahrlos möglich ist.

Einen grundsätzlichen Vorrang für Fußgänger bis auf Schutzwege, lese ich aus der StVO nicht heraus.

Das nicht , das sagt der Hausverstand , dass ich nicht auf meinen Vorrang beharre. 

Ein Unfall muss im Zweifel vermieden werden, also bleibt dir nix anderes übrig als stehenzubleiben , sofern es geht. 

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... und ein Fußball-Team zu supporten
oggy4tw schrieb vor 15 Minuten:

Das nicht , das sagt der Hausverstand , dass ich nicht auf meinen Vorrang beharre. 

Ein Unfall muss im Zweifel vermieden werden, also bleibt dir nix anderes übrig als stehenzubleiben , sofern es geht. 

Das sind ja zwei Paar Schuhe. Du wirst eine Vorrangverletzung (in dem Fall halt die des Fußgängers) ausbessern, wenn es geht. Aber du bleibst ja auch nicht "freiwillig" stehen, wenn du bevorrangt an eine Kreuzung kommt, weil dir einer die Vorfahrt nehmen könnte.

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Institut für genoppte Gurken
oggy4tw schrieb vor 39 Minuten:

Jo. Du musst ja immer damit rechnen dass sich der Fussgänger  scheisse verhält, kannst ihn ja trotzdem nicht überfahren ....

Vertrauensgrundsatz kennst?

Falls nicht, besagt der das genaue Gegentum von deiner Aussage. Ausgenommen offensichtlich Behinderte, Betrunkene und Kinder.

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Wacker !
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Stunde:

Vertrauensgrundsatz kennst?

Falls nicht, besagt der das genaue Gegentum von deiner Aussage. Ausgenommen offensichtlich Behinderte, Betrunkene und Kinder.

und wenn das nciht eindeutig feststellbar ist auf 50-10m entfernung ? 

und was bringt es dir im extremfall, dass der trottel weder alt, behindert , betrunken oder sonstwie war/ist ... ? da bist als autofahrer immer der bloede ...

oder ist euch irrationales verhalten von fussgaengern/radfahrern noch nie untergekommen ?

bearbeitet von oggy4tw

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Institut für genoppte Gurken

Die sehr nette Dame vom Blindenverband hat mir mitgeteilt, dass es sich bei den Riffeln im Boden nur um eine Überquerungshilfe und keine Anzeige eines Schutzweges handelt. Die Abflachung des Gehsteiges hat übrigens den einzigen Zweck Rollstuhlfahrern das Überqueren zu erleichtern. Nüchterne Gesunde Erwachsene können scheißen gehen.

Sie hat übrigens sinngemäß gemeint, dass sie es für einen Riesenschwachsinn hält, dass dort Zebrastreifen weggemacht wurden, und über die Antwort der Stadt (auf meine Frage, einfach die 2 Paragrafen mit dem Vertrauensgrundsatz zurückgeschickt) hat sie sich auch herzlich aufgeregt.

Na gut, hatte ich unrecht. Immerhin bin ich jetzt gescheiter.

Ich schätze Schutzwege sind einfach ausser Mode gekommen. Zumindest in Ried :facepalm:

 

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