nero08 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 Es scheint die Gefahr zu bestehen, dass während der EM fleißig in Frankreich gestreikt wird: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/drohender-verkehrskollaps-bei-em-in-frankreich-a-1095074.html Es könnten ja auch die Fluglotsen streiken, was für jene welche mit dem Flieger anreisen recht bitter werden könnte. Würde man eigentlich Geld im Falle eines Streikes zumindest für die Flugtickets zurückbekommen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 Würde man eigentlich Geld im Falle eines Streikes zumindest für die Flugtickets zurückbekommen? nop 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 nop Äh doch ? Wie kommst drauf dass das flugticket nicht refundiert wird ? Entschädigung bekommst halt keine... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 Äh doch ? Wie kommst drauf dass das flugticket nicht refundiert wird ? Entschädigung bekommst halt keine...nein, da ein streik ein "außergewöhnlicher umstand" ist muss die fluggesellschaft nichts zahlen, kann aber. zumindest habe ich das in schweden so gelernt, wo die LH gestreikt hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mrbonheur V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 Ich wohne seit über 10 Jahren in Frankreich/Belgien und habe ein paar Streiks miterlebt. Mir wurde bis jetzt bei Flug und Zug () immer zurückerstattet oder gratis umgebucht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 (bearbeitet) nein, da ein streik ein "außergewöhnlicher umstand" ist muss die fluggesellschaft nichts zahlen, kann aber. zumindest habe ich das in schweden so gelernt, wo die LH gestreikt hat. Hat mir Air Berlin beim deutschen lotsenstreik auch gesagt, rechtsschutz war anderer meinung und 2 briefe später hab ich das geld retour bekommen. Geh daher davon aus das sie die nichterhaltene leistung sehr wohl erstatten müssen, aber die fluggastentschädigung bekommst halt nicht die sonst zusätzlich noch fällig wäre./e: ich hoff es muss niemand rausfinden bei der em bearbeitet 31. Mai 2016 von reallumpi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 Ich wohne seit über 10 Jahren in Frankreich/Belgien und habe ein paar Streiks miterlebt. Mir wurde bis jetzt bei Flug und Zug ( ) immer zurückerstattet oder gratis umgebuchtbei mir war es ja genau so, aber dann liest du dich halt ein und siehst, dass sie nicht müssen, aber können. Hat mir Air Berlin beim deutschen lotsenstreik auch gesagt, ...was halt bei vielen reicht. aber ja ich hätte auch meinen rechtsschutz eingeschalten, wenn eine umbuchung nicht funktioniert hätte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 31. Mai 2016 aber ja ich hätte auch meinen rechtsschutz eingeschalten, wenn eine umbuchung nicht funktioniert hätte. Ja mich wollten sie da auf 2 tage später umbuchen was sinnlos war in meinem fall. Wenn umbuchen nicht geht müssen sie es eben erstatten, zumindest wurde mir das so erklärt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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