StopGlazer ***** Geschrieben 3. November 2014 mir soll's recht sein. ich verstehe allerdings nicht, warum bei außerordentlichen generalsversammlungen im gegensatz zu ordentlichen generalversammlungen keine stimmrechtsübertragungen möglich sein sollen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vienna Supporters 1894 Ergänzungsspieler Geschrieben 3. November 2014 Interessant, weshalb ist das jetzt im Gegensatz zur GV möglich ? Und was kann bei der aoGV beschlossen werden was zB bei der GV durch zahlreiche Vollmachten zB blockiert wurde ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Geschrieben 3. November 2014 mir soll's recht sein. ich verstehe allerdings nicht, warum bei außerordentlichen generalsversammlungen im gegensatz zu ordentlichen generalversammlungen keine stimmrechtsübertragungen möglich sein sollen. Versteh ich auch nicht, und mir soll´s nicht recht sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Istvan Who Beruf: ASB-Poster Geschrieben 3. November 2014 Das müssen die Statuten explizit hergeben, Punkt. Alles andere wäre nicht in Ordnung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Geschrieben 3. November 2014 Tja, ist wohl durch die Statuten gedeckt. Jedes Mitglied kann sie übrigens im Mitgliederbereich auf der Offi nachlesen. Im Paragraphen über die ordentl.Generalversammlung steht "Juristische Personen werden durch ihre Bevollmächtigen vertreten". Dieser Passus findet sich im Paragraphen die ao. Generalversammlung betreffend nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StopGlazer ***** Geschrieben 3. November 2014 (bearbeitet) danke für's nachschauen! bearbeitet 4. November 2014 von StopGlazer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jetzt Poscht's aber19 Vollä in's Kreiz Geschrieben 3. November 2014 Tja, ist wohl durch die Statuten gedeckt. Jedes Mitglied kann sie übrigens im Mitgliederbereich auf der Offi nachlesen. Im Paragraphen über die ordentl.Generalversammlung steht "Juristische Personen werden durch ihre Bevollmächtigen vertreten". Dieser Passus findet sich im Paragraphen die ao. Generalversammlung betreffend nicht. Was aber nichts mit natürlichen Personen zu tun hat, wie wir es sind! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Geschrieben 3. November 2014 Was aber nichts mit natürlichen Personen zu tun hat, wie wir es sind! Berechtigter Einwand, hab´s zu kurz wiedergegeben: Hier die Passage: Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind die Ehrenmitglieder, die ordentlichen und die VIPMitglieder. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Juristische Personen werden durch ihre Bevollmächtigte vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vienna Supporters 1894 Ergänzungsspieler Geschrieben 3. November 2014 Ok ...und stehen dort auch die Regeln für die ao GV ? Bzw. Was darf in einer ao GV beschlossen werden im Gegensatz zu einer ordentlichen GV ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Geschrieben 3. November 2014 Ok ...und stehen dort auch die Regeln für die ao GV ? Bzw. Was darf in einer ao GV beschlossen werden im Gegensatz zu einer ordentlichen GV ? Im ao Paragraphen findet sich u.a. z.B. der Satz: Anträge, Beschlüsse und Wahlen können nur nach den für die ordentliche Generalversammlung festgesetzten Modalitäten vorgenommen werden. Ist da auch die Modalität ein Stimmübertragung gemeint ? O.k. ich hätt gern für die ao. GV eine hergegeben, mein Problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jetzt Poscht's aber19 Vollä in's Kreiz Geschrieben 3. November 2014 (bearbeitet) Im ao Paragraphen findet sich u.a. z.B. der Satz: Anträge, Beschlüsse und Wahlen können nur nach den für die ordentliche Generalversammlung festgesetzten Modalitäten vorgenommen werden. Ist da auch die Modalität ein Stimmübertragung gemeint ? O.k. ich hätt gern für die ao. GV eine hergegeben, mein Problem. Gehst Du nicht hin? bearbeitet 3. November 2014 von Jetzt Poscht's aber19 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fem Fan Mamarazza i.R. Geschrieben 4. November 2014 Nein ich geh höchstwahrscheinlich nicht, war schon ein paar Jahre nicht. Aber bitte nichts hineininterpretieren, hat nichts mit den jeweils handelnden Personen im Verein zu tun, hat rein persönliche Gründe. Bei der ao. Gv kann man jetzt ja keine Vollmacht ausstellen, aber grundsätzlich wär es gut, durch eine Statutenänderung den Wildwuchs an Vollmachten einzudämmen, jedoch sollte es einem einzelnen Mitglied schon möglich sein, sich von einem anderen Mitglied vertreten zu lassen. Man sollte es auf 1+1 reduzieren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FloT Wahnsinniger Poster Geschrieben 4. November 2014 http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042Stimmrechte können wie auch bei der ordentlichen Generalversammlung übertragen werden.**Stand: 4. November 2014, 13:00 Uhr -------> Ein lustiges, ironisch gemeintes Sternchen ist das, denn morgen um diese Uhrzeit kann alles wieder ganz anders ausschauen. Eine Aufklärung dieses Hinundhers wäre wünschenswert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
viennafan62 Top-Schriftsteller Geschrieben 4. November 2014 Eine Abschaffung oder Beschränkung der Stimmrechteübertragung wäre mehr als wünschenswert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Istvan Who Beruf: ASB-Poster Geschrieben 4. November 2014 http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042 Stimmrechte können wie auch bei der ordentlichen Generalversammlung übertragen werden.* *Stand: 4. November 2014, 13:00 Uhr ---- ---> Ein lustiges, ironisch gemeintes Sternchen ist das, denn morgen um diese Uhrzeit kann alles wieder ganz anders ausschauen. Eine Aufklärung dieses Hinundhers wäre wünschenswert. Offenbar wollte die Vereinsführung eine Unschärfe der Statuten nutzen um den Ablauf der GV nach den eigenen Vortellungen zu erwirken. Vermutlich ist es ihnen dann "zu heiss" geworden und eine Anfechtung will man halt auch nicht riskieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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