Recommended Posts

mir soll's recht sein. ich verstehe allerdings nicht, warum bei außerordentlichen generalsversammlungen im gegensatz zu ordentlichen generalversammlungen keine stimmrechtsübertragungen möglich sein sollen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.

mir soll's recht sein. ich verstehe allerdings nicht, warum bei außerordentlichen generalsversammlungen im gegensatz zu ordentlichen generalversammlungen keine stimmrechtsübertragungen möglich sein sollen.

Versteh ich auch nicht, und mir soll´s nicht recht sein. :augenbrauen:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.

Tja, ist wohl durch die Statuten gedeckt. Jedes Mitglied kann sie übrigens im Mitgliederbereich auf der Offi nachlesen.

Im Paragraphen über die ordentl.Generalversammlung steht "Juristische Personen werden durch ihre Bevollmächtigen vertreten". Dieser Passus findet sich im Paragraphen die ao. Generalversammlung betreffend nicht. :eek:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vollä in's Kreiz

Tja, ist wohl durch die Statuten gedeckt. Jedes Mitglied kann sie übrigens im Mitgliederbereich auf der Offi nachlesen.

Im Paragraphen über die ordentl.Generalversammlung steht "Juristische Personen werden durch ihre Bevollmächtigen vertreten". Dieser Passus findet sich im Paragraphen die ao. Generalversammlung betreffend nicht. :eek:

Was aber nichts mit natürlichen Personen zu tun hat, wie wir es sind!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.

Was aber nichts mit natürlichen Personen zu tun hat, wie wir es sind!

Berechtigter Einwand, hab´s zu kurz wiedergegeben:

Hier die Passage:

Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.

Stimmberechtigt sind die Ehrenmitglieder, die ordentlichen und die VIPMitglieder.

Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Juristische Personen

werden durch ihre Bevollmächtigte vertreten. Die Übertragung des

Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen

Bevollmächtigung ist zulässig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.

Ok ...und stehen dort auch die Regeln für die ao GV ?

Bzw. Was darf in einer ao GV beschlossen werden im Gegensatz zu einer ordentlichen GV ?

Im ao Paragraphen findet sich u.a. z.B. der Satz:

Anträge, Beschlüsse und Wahlen können nur nach den

für die ordentliche Generalversammlung festgesetzten Modalitäten

vorgenommen werden.

Ist da auch die Modalität ein Stimmübertragung gemeint ? ;)

O.k. ich hätt gern für die ao. GV eine hergegeben, mein Problem.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vollä in's Kreiz

Im ao Paragraphen findet sich u.a. z.B. der Satz:

Anträge, Beschlüsse und Wahlen können nur nach den

für die ordentliche Generalversammlung festgesetzten Modalitäten

vorgenommen werden.

Ist da auch die Modalität ein Stimmübertragung gemeint ? ;)

O.k. ich hätt gern für die ao. GV eine hergegeben, mein Problem.

Gehst Du nicht hin?

bearbeitet von Jetzt Poscht's aber19

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mamarazza i.R.

Nein ich geh höchstwahrscheinlich nicht, war schon ein paar Jahre nicht. Aber bitte nichts hineininterpretieren, hat nichts mit den jeweils handelnden Personen im Verein zu tun, hat rein persönliche Gründe.

Bei der ao. Gv kann man jetzt ja keine Vollmacht ausstellen, aber grundsätzlich wär es gut, durch eine Statutenänderung den Wildwuchs an Vollmachten einzudämmen, jedoch sollte es einem einzelnen Mitglied schon möglich sein, sich von einem anderen Mitglied vertreten zu lassen. Man sollte es auf 1+1 reduzieren...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wahnsinniger Poster

http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042

Stimmrechte können wie auch bei der ordentlichen Generalversammlung übertragen werden.*

*Stand: 4. November 2014, 13:00 Uhr

----

---> Ein lustiges, ironisch gemeintes Sternchen ist das, denn morgen um diese Uhrzeit kann alles wieder ganz anders ausschauen. Eine Aufklärung dieses Hinundhers wäre wünschenswert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster

http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=5042

Stimmrechte können wie auch bei der ordentlichen Generalversammlung übertragen werden.*

*Stand: 4. November 2014, 13:00 Uhr

----

---> Ein lustiges, ironisch gemeintes Sternchen ist das, denn morgen um diese Uhrzeit kann alles wieder ganz anders ausschauen. Eine Aufklärung dieses Hinundhers wäre wünschenswert.

Offenbar wollte die Vereinsführung eine Unschärfe der Statuten nutzen um den Ablauf der GV nach den eigenen Vortellungen zu erwirken. Vermutlich ist es ihnen dann "zu heiss" geworden und eine Anfechtung will man halt auch nicht riskieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.