Kommentare Österreich Okt, Nov, Dez 2008alle Ligen
Started by SoloUltra, Oct 28 2008 10:43
9 replies to this topic
#1 OFFLINE
Geschrieben 28. October 2008 - 10:43
SV Ried - Austria Wien:
Vor dem Spiel werden Autobesatzungen aus Wien von den Cops angehalten, Leute willkürlich auf die Wache mitgenommen und dort verprügelt. Woraufhin keine Transparente aufgehängt wurden (ausnahme Austria80, Atzgersdorf) sowie die ersten Minuten gegen die Polizei gesungen, eine Fackel aufs Feld geworfen und das restliche Spiel nicht supportet wurde.
ACAB!
Vor dem Spiel werden Autobesatzungen aus Wien von den Cops angehalten, Leute willkürlich auf die Wache mitgenommen und dort verprügelt. Woraufhin keine Transparente aufgehängt wurden (ausnahme Austria80, Atzgersdorf) sowie die ersten Minuten gegen die Polizei gesungen, eine Fackel aufs Feld geworfen und das restliche Spiel nicht supportet wurde.
ACAB!
Jeder Junge weiß, s'Ländle ist Grün-Weiß
#4 OFFLINE
Geschrieben 11. November 2008 - 13:05
Wie siehts eigentlich in Österreich allgemein aus mit Pyrotechnik?
Ist Pyrotechnik verboten? Wenn ja, von wem? Bundesliga? Vereine?
Jedesmal wenn ich Bengalen oder Rauchbomben sehe, frage ich mich:
Muss der Verein jetzt Strafe zahlen? Oder gar die FC`s?
Ist Pyrotechnik verboten? Wenn ja, von wem? Bundesliga? Vereine?
Jedesmal wenn ich Bengalen oder Rauchbomben sehe, frage ich mich:
Muss der Verein jetzt Strafe zahlen? Oder gar die FC`s?
#5 OFFLINE
Geschrieben 11. November 2008 - 13:07
Pyrotechnik ist in Österreich genauso verboten wie in Deutschland.
Nur greift man bei uns teilweise nicht so verschärft durch, wenn die Fackeln im Sektor bleiben und das Spiel nicht gestört wird.
Nur greift man bei uns teilweise nicht so verschärft durch, wenn die Fackeln im Sektor bleiben und das Spiel nicht gestört wird.
FANATICS AUSTRIA WIEN '2001 - Original Fans -
#7 OFFLINE
Geschrieben 11. November 2008 - 13:16
foeller sagte am 11 Nov 2008, 13:14:
Danke. Das erklärt einiges. Aber eine Frage hätt ich noch:
Kann man sich eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte geplante Choreo oder sowas ähnliches holen?
Kann man sich eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte geplante Choreo oder sowas ähnliches holen?
Prinzipiell sind solche Sachen beim gastgebenden Verein anzumelden es liegt dann in dessem Ermessen die Genehmigung zu erteilen oder nicht. Im Zweifelsfalle immer ohne Anmeldung durchführen.
gemeinsam Geschichte schreiben
#9 OFFLINE
Geschrieben 11. November 2008 - 14:41
foeller sagte am 11 Nov 2008, 13:14:
Danke. Das erklärt einiges. Aber eine Frage hätt ich noch:
Kann man sich eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte geplante Choreo oder sowas ähnliches holen?
Kann man sich eine Ausnahmegenehmigung für eine bestimmte geplante Choreo oder sowas ähnliches holen?
Soweit mir bekannt ist, ist es in der Schweiz so, dass die Fanclubs bestimmte Choreos bei einer speziellen Stelle des Schweizer Fußballverbands anmelden müssen. Diese genehmigen oder genehmigen die Choreo dann nicht! Bei uns ist es so wie bereits gesagt!
#10 OFFLINE
Geschrieben 13. November 2008 - 01:00
foeller sagte am 11 Nov 2008, 13:05:
Wie siehts eigentlich in Österreich allgemein aus mit Pyrotechnik?
Ist Pyrotechnik verboten? Wenn ja, von wem? Bundesliga? Vereine?
Jedesmal wenn ich Bengalen oder Rauchbomben sehe, frage ich mich:
Muss der Verein jetzt Strafe zahlen? Oder gar die FC`s?
Ist Pyrotechnik verboten? Wenn ja, von wem? Bundesliga? Vereine?
Jedesmal wenn ich Bengalen oder Rauchbomben sehe, frage ich mich:
Muss der Verein jetzt Strafe zahlen? Oder gar die FC`s?
Zitat
Die Bundesliga erlaubt Bengalen nur angemeldet vor dem Sektor, siehe Red Bull, Altach usw. Wenn Bengalen im Sektor gezündet werden muss der Verein Strafen zahlen, was die meisten Vereine allerdings in Kauf nehmen. Bundesweites Stadionverbot kanns für einzelne Personen deswegen nicht geben, lediglich der Heimverein kann ein Hausverbot aussprechen.
Strafrechtlich liegt hier eine Verwaltungsübertretung vor, da das Zünden solcher Gegenstände im Ortgebiet verboten ist. Diese wird mit einer Geldstrafe geahndet (bis zu 700€ glaub ich). In der Praxis siehts allerdings auch anders aus, da ein Ausforschen des Täters nicht gerade einfach ist. Natürlich kann die Polizei den Sektor stürmen und den Herrn rausfischen, aber da sollte man die Verhältnismäßigkeit hinterfragen, da es sich ja nicht mal um eine Straftat handelt. Man kann natürlich auf Grund der Videoaufnahmen Anzeige erstatten, aber da stellt sich auch wieder die Frage, ob sich sowas auszahlt. Da die meisten "Täter" vermummt sind, kanns gut sein dass im Zweifel für den Angezeigten entschieden wird. Und da sich langwierige Erhebungen, Einsprüche etc. wegen so einem Delikts nicht auszahlen, werden die meisten Fälle nicht angezeigt.
Strafrechtlich liegt hier eine Verwaltungsübertretung vor, da das Zünden solcher Gegenstände im Ortgebiet verboten ist. Diese wird mit einer Geldstrafe geahndet (bis zu 700€ glaub ich). In der Praxis siehts allerdings auch anders aus, da ein Ausforschen des Täters nicht gerade einfach ist. Natürlich kann die Polizei den Sektor stürmen und den Herrn rausfischen, aber da sollte man die Verhältnismäßigkeit hinterfragen, da es sich ja nicht mal um eine Straftat handelt. Man kann natürlich auf Grund der Videoaufnahmen Anzeige erstatten, aber da stellt sich auch wieder die Frage, ob sich sowas auszahlt. Da die meisten "Täter" vermummt sind, kanns gut sein dass im Zweifel für den Angezeigten entschieden wird. Und da sich langwierige Erhebungen, Einsprüche etc. wegen so einem Delikts nicht auszahlen, werden die meisten Fälle nicht angezeigt.
Böller können und werden mit 24 Monaten bundesweitem Stadionverbot geahndet. Wennst am Eingang damit erwischt wirst, gibts 6 Monate.
Egal wie man es dreht und wendet, Rapid bis unser Leben endet!
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