EBAY


mazunte

Recommended Posts

Hola ASB Gemeinde,

Ebay sperrte mein Verkaufskonto, weil ich nicht bereit bin eine Provision für einen nicht verkauften Artikel zu bezahlen;

Soll heißen, der Käufer hat nicht bezahlt ... wie komme ich dazu?

Was soll ich machen, Rechtsanwalt oder einfach darauf scheißen und den Schaas von €18 bezahlen?

Bin ziemlich heiß auf die Ebay-Jünger, denn deren Taktik entspringt wohl einer Selbstgefälligkeit sondergleichen & deren AGB's benötige ich wohl doch einen Anwalt;

Für Tipps ich sehr dankbar bin!

bearbeitet von mazunte

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dennis Peck...

Hola ASB Gemeinde,

Ebay sperrte mein Verkaufskonto, weil ich nicht bereit bin eine Provision für einen nicht verkauften Artikel zu bezahlen;

Soll heißen, der Käufer hat nicht bezahlt ... wie komme ich dazu?

Was soll ich machen, Rechtsanwalt oder einfach darauf scheißen und den Schaas von €18 bezahlen?

Bin ziemlich heiß auf die Ebay-Jünger, denn deren Taktik entspringt wohl einer Selbstgefälligkeit sondergleichen & deren AGB's benötige ich wohl doch einen Anwalt;

Für Tipps ich sehr dankbar bin!

Kommt darauf an, wie du aus der Sache herausgehst. Solltest du verlieren, wirds sicher teurer werden, als die geforderten €18 - da weiß möglicherweise der aragorn wie das weitergehen sollte. Die Vorgehensweise an sich ist aber gelinde gesagt eine Frechheit, und mitunter der Grund, warum ich auf Ebay nicht verticke. Als Käufer hast alle Möglichkeiten, als Verkäufer schauts schlechter aus, wie ich auch schon gehört habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin /root, ich darf das!

Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass du auch für zweimaliges reinstellen eines Artikels, ohne dass er sich einmal verkauft hat, genauso die Gebühren zum Einstellpreis zahlen musst.

Ich glaube nicht, dass du mit Anwalt eine Chance hast. Kannst du den Artikel nochmal Online stellen? Dann würde ich es ihnen so erklären, vllt hast eine Chance.

Als Privatverkäufer bei Ebay bist du seit einigen jahren schon der gef....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kommt darauf an, wie du aus der Sache herausgehst. Solltest du verlieren, wirds sicher teurer werden, als die geforderten €18 - da weiß möglicherweise der aragorn wie das weitergehen sollte. Die Vorgehensweise an sich ist aber gelinde gesagt eine Frechheit, und mitunter der Grund, warum ich auf Ebay nicht verticke. Als Käufer hast alle Möglichkeiten, als Verkäufer schauts schlechter aus, wie ich auch schon gehört habe.

Denke ich mir eh dass ich da keine Chance haben werde, Fakt die Bucht is gestorben, hatte seit 2006 niemals Probs aber jetzt könnens mich gerne haben;

Hinweis von eBay: Die Frist für diesen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels ist am 20. Dez. 2011 abgelaufen. Sie erhalten keine Gutschrift der Verkaufsprovision.

:facepalm:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident

Kannst du mal die genaue Sachlage erläutern? Du hast etwas verkauft, der Käufer hat nicht bezahlt und eBay will die Gebühren? Hast du dich schon mit dem Käufer in Verbindung gesetzt? Hast du den Artikel wieder reingestellt? Hast du dem "unterlegen" Bieter die Ware angeboten? Ich hab privat begonnen und verkaufe mittlerweile gewerblich. Wenn jemand die Ware nicht bezahlt, dann biete ich es den anderen Bietern an. Die nehmen es meist mit Handkuss. (Wenn's denen zuviel kostet, lass ich beispielsweise die Versandkosten weg.) Desweiteren melde ich den Spaßbieter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kannst du mal die genaue Sachlage erläutern? Du hast etwas verkauft, der Käufer hat nicht bezahlt und eBay will die Gebühren? Hast du dich schon mit dem Käufer in Verbindung gesetzt? Hast du den Artikel wieder reingestellt? Hast du dem "unterlegen" Bieter die Ware angeboten? Ich hab privat begonnen und verkaufe mittlerweile gewerblich. Wenn jemand die Ware nicht bezahlt, dann biete ich es den anderen Bietern an. Die nehmen es meist mit Handkuss. (Wenn's denen zuviel kostet, lass ich beispielsweise die Versandkosten weg.) Desweiteren melde ich den Spaßbieter.

1. Käufer kontaktiert

2. der Artikel wurde bereits zweimal eingestellt weil vorher schon jemand abgesprungen ist

3. unterlegene Bieter kontaktiert, ist halt auch immer so ne Sache;

4. Kann ich bei einem MTB Rahmen die Versandkosten nicht mehr weglassen nach D. bei einem Preis vom €85, da komme ich pers. eh schon im Angebot entgegen.

5. Ich bin Privatverkäufer, werd das schon regeln aber ich bin jetzt mal stinksauer & sehe dies als eine Frechheit an - sowohl als auch > Käufer + die Bucht;

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident

Hast du den Käufern eine Frist gesetzt? (Beispiel: "Bis Samstag den 07.01.2012 muss die Bezahlung vollzogen sein, sonst ist der Kaufvertrag ungültig.") Auf jeden Fall sollte man das tun und dann eBay die ganze Geschichte erläutern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hast du den Käufern eine Frist gesetzt? (Beispiel: "Bis Samstag den 07.01.2012 muss die Bezahlung vollzogen sein, sonst ist der Kaufvertrag ungültig.") Auf jeden Fall sollte man das tun und dann eBay die ganze Geschichte erläutern.

Die Fristen werden ja eh durch Ebay gesetzt, ich habe den Fall auch Ebay erläutert (noch vor der 30 Tage Frist) mit dem Ergebnis dass der Fall am 20.12.11 geschlossen wurde.

Werde mich da jetzt ned wegen 18 €uronen aufpudelln, mir geht es da echt ums Prinzip!

Wie kann man für einen nicht verkauften Artikel Provision verlangen?

Das ärgert mich echt maßlos an dieser Geschichte;

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident

Der Artikel wurde ja verkauft, sonst würden die € 18,- nicht entstehen. Darum hast du aus meiner Sicht drei Möglichkeiten:

1.) Dagegen vorgehen, indem du sagst, dass der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden ist. Ggf. mit Anwalt.

2.) Einem anderen Bieter die Ware verkaufen.

3.) Zu bezahlen.

Was noch zu beachten ist: Die eBay Gebühren müssen immer bezahlt werden. Die liegen aber meistens bei einem Euro. (Wenn man allerdings den Artikel 1:1 wiedereinstellt, dann sind keine Gebühren fällig.) Die Provision setzt sich aus dem Verkaufspreis zusammen. Damit keine Missverständnisse auftreten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Der Artikel wurde ja verkauft, sonst würden die € 18,- nicht entstehen. Darum hast du aus meiner Sicht drei Möglichkeiten:

1.) Dagegen vorgehen, indem du sagst, dass der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden ist. Ggf. mit Anwalt.

2.) Einem anderen Bieter die Ware verkaufen.

3.) Zu bezahlen.

Was noch zu beachten ist: Die eBay Gebühren müssen immer bezahlt werden. Die liegen aber meistens bei einem Euro. (Wenn man allerdings den Artikel 1:1 wiedereinstellt, dann sind keine Gebühren fällig.) Die Provision setzt sich aus dem Verkaufspreis zusammen. Damit keine Missverständnisse auftreten.

Ja danke aber das ist mir schon klar, wie gesagt geht es mir da um etwas anderes - werd das schon regeln;

Nochmals Danke für Deine Beiträge ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.