SimonBolivar NCITDOME!!! Geschrieben 21. August 2012 Na dann sag mir doch mal gegen welchen Paragraphen der StVo du verstossen haben sollst, muß ja auf der Anzeige drauf stehn? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Estate ASB-Süchtige(r) Geschrieben 21. August 2012 aber gut, ich geh davon aus, dass du einem übermotivierten exekutivbeamten komplett schuldlos in die falle getappt bist. So is es! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Estate ASB-Süchtige(r) Geschrieben 21. August 2012 (bearbeitet) Na dann sag mir doch mal gegen welchen Paragraphen der StVo du verstossen haben sollst, muß ja auf der Anzeige drauf stehn? Okay Mr. Bolivar: Paragraph 102 I.V. m. Paragraph 99 Abs. 5 KFG 1967 wurde gem. Paragraph 49s VStG mit Anonymverfügung verhängt! bearbeitet 21. August 2012 von Estate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SimonBolivar NCITDOME!!! Geschrieben 21. August 2012 (bearbeitet) §102 heisst schonmal das dein Auto in keinem ordnungsgemäßen Zustand war oder du Dinge die du mitführen musst (Verbandszeug, Warnweste etc.) nicht dabei hattest. Und wenn du bei leichtem Regen wegen §99 eine Strafe bezahlst bist du selbst schuld. Und wie gesagt, es gibt keine genaue Vorschrift wann Licht einzuschalten ist.Wenn dir dein RA dann empfiehlt einen Brief an die Dienststelle zu verfassen und nicht die Strafe nicht zu bezahlen würde ich selbigen vll. wechseln. bearbeitet 21. August 2012 von SimonBolivar 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Estate ASB-Süchtige(r) Geschrieben 21. August 2012 (bearbeitet) §102 heisst schonmal das dein Auto in keinem ordnungsgemäßen Zustand war oder du Dinge die du mitführen musst (Verbandszeug, Warnweste etc.) nicht dabei hattest. Und wenn du bei leichtem Regen wegen §99 eine Strafe bezahlst bist du selbst schuld. Und wie gesagt, es gibt keine genaue Vorschrift wann Licht einzuschalten ist.Wenn dir dein RA dann empfiehlt einen Brief an die Dienststelle zu verfassen und nicht die Strafe nicht zu bezahlen würde ich selbigen vll. wechseln. Jetzt wird es mühsam! Wie soll der feststellen daß das Auto in keinem ordnungsgemäßen Zustand war oder ich etwas nicht mitgeführt habe, wenn sie/er mich nicht mal aufgehalten hat sondern nur hinterfotzig notiert hat - vielleicht in ihrem/seinem Streifenwagen sitzend? Und dann wäre es ja auch wohl keine ANONYMVERFÜGUNG gewesen! Ich gebe auf - auch in Hinsicht auf Deine weiteren Empfehlungen - denn wegen € 42,-- Einspruch erheben, um dann eventuell durch die Verwaltungskosten noch mehr zu bezahlen = :huh?deppat?: bearbeitet 21. August 2012 von Estate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 21. August 2012 Die Ironie: Das Befahren des Pannenstreifens ist laut StVO noch immer verboten, auch bei einer Rettungsgasse. Zumindest war das vor ein paar Monaten so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rooster Mostly harmless Geschrieben 24. August 2012 Ja kla, der Typ war so arm das er gleich einen ganzen Kilometer am Pannenstreifen fahren musste. Jein. Mir ist schon mal ähnliches passiert, als ich in einem Grätzel wo ich mich nicht auskannte in eine Kreuzung eingebogen bin und auf einmal auf der Busspur stand. Einreihen in die "richtige" Spur ist nicht gegangen, weil Stau, also gewartet bis sich die Kolonne in Bewegung setzt um mich auf die richtige Spur zu reihen - denkste, kein Schwein hat mich reinlassen, alle haben noch extra zugemacht. Am Ende blieb mir auch nix anderes übrig, als die ganze Busspur bis zum Ende zu fahren und mich bei der nächsten Ampel schnell rüberzuquetschen. Zum Glück damals kein Kiberer in der Nähe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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