santiago_chile ASB-Süchtige(r) Posted December 16, 2010 (edited) Hallo, Vielleicht kann mir ja wer helfen, da ich sonst nirgendwo eine passende Antwort finde. Ich bin bei einem Unternehmen als freier Dienstnehmer angestellt, und verdiene im Jahr etwas weniger als 10.000 € Zusätzlich arbeite ich woanders als geringfügig beschäftigter. (etwa 2.000€) Laut Mein Link dieser Info, zahlt man Steuern wenn man über einem gewissen Betrag als freier Dienstnehmer verdient. Nun habe ich aber noch zusätzlich diese 2.000€. Wie habe ich in diesem Fall bei der Steuererklärung zu erwarten? wenns nur nach dem freien Dienstnehmer Einkommen geht müsst ich nichts zahlen was ich weiss (oder?), allerdings überschreite ich mit den anderen 2000 euro ja diese grenze von 730 die in diesem link steht... Danke für die Hilfe Edited December 16, 2010 by jakob 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
StopGlazer ***** Posted December 17, 2010 (edited) check's hier ab, ist für laien geschrieben: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_2010D-WebLink_22.1.pdf Edited December 17, 2010 by StopGlazer 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
antisymmetric ei - klar Posted December 20, 2010 die ersten 11000 euro im jahr sind steuerfrei, den rest kannst über finanzonline abwickeln 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
santiago_chile ASB-Süchtige(r) Posted December 20, 2010 Danke für die Antworten! 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Posted December 20, 2010 das kann man so pauschal nicht sagen. die prinzipielle frage ist: wird dir sozialversicherung abgezogen oder bist du "echter" selbständiger? im ersten fall wird man das ganze wahrscheinlich über eine betriebsausgabenpauschalierung spielen, im zweiten fall ist nur die frage, ob du bisher schon sva-beiträge zahlst oder nicht - wenn ja isses eh wurscht, wenn nein, hast du dir das unterschreiten der versicherungsgrenze mit dem geringfügigen dv höchstwahrscheinlich unmöglich gemacht. 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
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