santiago_chile ASB-Süchtige(r) Beitrag melden Geschrieben 16. Dezember 2010 (bearbeitet) Hallo, Vielleicht kann mir ja wer helfen, da ich sonst nirgendwo eine passende Antwort finde. Ich bin bei einem Unternehmen als freier Dienstnehmer angestellt, und verdiene im Jahr etwas weniger als 10.000 € Zusätzlich arbeite ich woanders als geringfügig beschäftigter. (etwa 2.000€) Laut Mein Link dieser Info, zahlt man Steuern wenn man über einem gewissen Betrag als freier Dienstnehmer verdient. Nun habe ich aber noch zusätzlich diese 2.000€. Wie habe ich in diesem Fall bei der Steuererklärung zu erwarten? wenns nur nach dem freien Dienstnehmer Einkommen geht müsst ich nichts zahlen was ich weiss (oder?), allerdings überschreite ich mit den anderen 2000 euro ja diese grenze von 730 die in diesem link steht... Danke für die Hilfe bearbeitet 16. Dezember 2010 von jakob 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StopGlazer ***** Beitrag melden Geschrieben 17. Dezember 2010 (bearbeitet) check's hier ab, ist für laien geschrieben: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_2010D-WebLink_22.1.pdf bearbeitet 17. Dezember 2010 von StopGlazer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2010 die ersten 11000 euro im jahr sind steuerfrei, den rest kannst über finanzonline abwickeln 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
santiago_chile ASB-Süchtige(r) Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2010 Danke für die Antworten! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2010 das kann man so pauschal nicht sagen. die prinzipielle frage ist: wird dir sozialversicherung abgezogen oder bist du "echter" selbständiger? im ersten fall wird man das ganze wahrscheinlich über eine betriebsausgabenpauschalierung spielen, im zweiten fall ist nur die frage, ob du bisher schon sva-beiträge zahlst oder nicht - wenn ja isses eh wurscht, wenn nein, hast du dir das unterschreiten der versicherungsgrenze mit dem geringfügigen dv höchstwahrscheinlich unmöglich gemacht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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