Toast Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen. Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 Folgender Sachverhalt: Arbeitnehmerin ist mit 15 Jahre alten VW-Bus des Arbeitgebers über die Pack unterwegs. Plötzlich leichte Rauchentwicklung, der Wagen zieht nicht mehr. (Dass ein alter Bus bergauf nicht zieht und ein bisl raucht, ist wahrscheinlich nicht besonders ungewöhnlich). Auf jeden Fall ist ein Anhalten nicht möglich, da nur eine Spur kein Pannenstreifen vorhanden. Der Bus kommt schließlich im Tunnel zu stehen und wird von Polizei rausgeschleppt. Diagnose: Motorschaden, nachdem zuvor irgendein Schlauf gerissen ist (daher die leichte Rauchentwicklung). Der Arbeitgeber will nun die Kosten von der (schlecht bezahlten, nur so nebenbei) Arbeitnehmerin einfordern. Über den Charakter des Arbeitsgebers brauch ich nicht viel zu verlieren (z.B. hatte sie eigentlich frei an dem Tag und hat sich trotzdem zur Fahrt bereit erklärt); Mein minimales juristisches Verständnis sagt mir auf jeden Fall, daß dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist; grobe Fahrlässigkeit der Fahrerin liegt mE nicht vor. Vielleicht kann mir jemand von den ASB-Juristen eine kurze Einschätzung geben? Danke im Voraus! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Old Style Teamspieler Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 So wie du den Sachverhalt schilderst, trifft die die Arbeitnehmerin kein Verschulden am Schadenseintritt. Daher kann der Arbeitgeber von ihr auch keinen Schadenersatz verlangen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 (bearbeitet) Unter der Annahme, dass der Motorschaden kausal mit dem gerissenen Schlauch ist: Da stellt sich bei mir die Frage nach dem Ausmaß der Rauchentwicklung. Wenn das Teil plötzlich raucht wie eine Dampflok, dann ist es schon grob fahrlässig noch weiterzufahren und die gute Damen wird jedenfalls für den entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen werden, da bei grober Fahrlässigkeit keine richterliche Mäßigung auf Null möglich ist. bearbeitet 7. Januar 2010 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Toast Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen. Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 Wie gesagt, war nur leichter Rauch, den sie nicht wirklich bemerkt hat. Zu erwähnen wäre vlt. noch, daß der Kleinbus vollbesetzt mit Jugendlichen war, und da denkt man halt auch nicht gleich: "Ich halte da jetzt auf der Autobahn ohne Pannenstreifen an." Ich sehe die Sache ja so, dass es fahrlässig gewesen wäre, sofort anzuhalten. Wie sieht es bei leicher Fahrlässigkeit prinzipiell aus? Könnte da Schadenersatz eingefordert werden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 Bei leichter Fahrlässigkeit ist grundsätzlich eine Mäßigung auf Null möglich. Faustregel hiebei sind allerdings so 10 bis maximal 25 % Schadensersatz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 interessant wär zu erfahren, welche kosten der arbeitgeber überhaupt einfordern will. die abschleppkosten? den schätzwert des fahrzeugs vor dem unfall? ich gehe ja nicht davon aus, dass bei einem 15 jahre alten fahrzeug noch der motor getauscht wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Toast Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen. Beitrag melden Geschrieben 7. Januar 2010 Danke für die Infos @unerum. Ich glaube nicht, daß diese Sache vor Gericht landen wird; aber es hilft, wenn man weiß wie es rechtlich ausschaut. Welche Kosten eingefordert werden sollen weiß ich auch nicht, denn eigentlich müßte das Fahrzeug ja längst abgeschrieben sein. Und das Abschleppen durch den ÖAMTC ist ja auch mit der Club-Mitgliedschaft einigermaßen gedeckt. Vielleicht wünscht sich der Arbeitgeber, daß sie ihm einen neuen Bus kauft? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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