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Also ich revidiere meine Meinung :

Vertrag kam gültig zu Stande...

Ob eine Gewährleistungsausschluss möglich ist, bin ich mir nicht sicher.. Da mMn KschG §9 greifen müsste..

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Homerist

meine (nicht juristisch geschulte) Meinung:

Spiel lautet Austria-Rapid (also im Horr-Stadion). Wenn seine Karten also (wie sich herausstellte) für den Away-Sektor galten hat er ein Auswärtsabo - und da anzugeben er glaubt, dass diese nicht für den Away-Sektor sind ist schlichtweg vorsätzlicher Betrug (oder Justus ist der dümmste Mensch der Welt ... aber dann hätte er es ned auf eine FH schaffen dürfen).

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meine (nicht juristisch geschulte) Meinung:

Spiel lautet Austria-Rapid (also im Horr-Stadion). Wenn seine Karten also (wie sich herausstellte) für den Away-Sektor galten hat er ein Auswärtsabo - und da anzugeben er glaubt, dass diese nicht für den Away-Sektor sind ist schlichtweg vorsätzlicher Betrug (oder Justus ist der dümmste Mensch der Welt ... aber dann hätte er es ned auf eine FH schaffen dürfen).

Das war die Lösung.. DANKE! :glubsch:

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Bunter Hund im ASB

Also ich revidiere meine Meinung :

Vertrag kam gültig zu Stande...

Ob eine Gewährleistungsausschluss möglich ist, bin ich mir nicht sicher.. Da mMn KschG §9 greifen müsste..

Was muss Justus sein damit KSchG anwendbar ist?

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Was muss Justus sein damit KSchG anwendbar ist?

Gewerblicher Händler .. und damit bin ich wieder am Anfang :D .. Ist das Ausschließen der Gewährleistung rechtens?

bearbeitet von hcg

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Und da Justus eben kein Unternehmer ist, stellt sich mir noch immer die Frage ... ist es rechtens die Gewährleistung auszuschließen?

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Okay mittlerweile hab ich folgendes aufgestellt:

Sonja und Justus schließen nach § 861 ABGB durch korrespondierende Willenserklärungen einen Kaufvertrag ab. Inhalt dieses Vertrages ist 2 Karten auf der Seitentribüne gegen einen Kaufpreis von 40€. Tatsächlich werden aber 2 Karten im Fansektor geleistet, Justus’ Leistung weicht daher vom Vereinbarten ab, er erfüllt mangelhaft.

Im Zuge der Privatautonomie ist der Verzicht auf Gewährleistung rechtens (vgl. §929 ABGB )

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für leiwand, gegen oasch.

Also ich revidiere meine Meinung :

Vertrag kam gültig zu Stande...

Ob eine Gewährleistungsausschluss möglich ist, bin ich mir nicht sicher.. Da mMn KschG §9 greifen müsste..

Welche Vorlesung ist das nochmal?

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für leiwand, gegen oasch.

Einführung ins Recht bzw. Einführung ins Bürgerliche Recht .. 1. Semester :finger:

Dann bin ich nochmal beruhigt.

Meiner Meinung nach ist der Irrtum (kann sich ja nur um einen Geschäftsirrtum handeln) hier nicht wesentlich (sie ist ja offensichtlich glühender Rapid-Fan) und somit kein Grund für eine Anfechtung.

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Dann bin ich nochmal beruhigt.

Meiner Meinung nach ist der Irrtum (kann sich ja nur um einen Geschäftsirrtum handeln) hier nicht wesentlich (sie ist ja offensichtlich glühender Rapid-Fan) und somit kein Grund für eine Anfechtung.

mMn geht aus dem Sachverhalt hervor dass sie die Karte nie gekauft hätte, hätte sie gewusst dass sie im Fansektor stehen muss==>

Sonja unterliegt einem Irrtum über die Qualität der Karten. Dies ist ein Irrtum über den Inhalt des Rechtsgeschäfts.

( Zu prüfen ist, ob eine der Alternativvoraussetzungen des § 871 vorliegt.)

Der Irrtum ist von Justus jedenfalls veranlasst, da er ihr ja ausdrücklich zugesichert hat, die Karten seien nicht im Fansektor. Es handelt sich außerdem um einen wesentlichen Irrtum, da Sonja den Vertrag ohne Irrtum gar nicht abgeschlossen hätte.

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Homerist

Das war die Lösung.. DANKE! :glubsch:

tjo mei ... ich habs halt ned so mit der mMn selten vorhandenen natürlichen Logik in der Juristerei und bring damit regelmäßig einen befreundeten Jus-Absolventen zur Verzweiflung ;)

sorry für die unfundierte Einmischung ;)

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für leiwand, gegen oasch.

mMn geht aus dem Sachverhalt hervor dass sie die Karte nie gekauft hätte, hätte sie gewusst dass sie im Fansektor stehen muss==>

Sonja unterliegt einem Irrtum über die Qualität der Karten. Dies ist ein Irrtum über den Inhalt des Rechtsgeschäfts.

( Zu prüfen ist, ob eine der Alternativvoraussetzungen des § 871 vorliegt.)

Der Irrtum ist von Justus jedenfalls veranlasst, da er ihr ja ausdrücklich zugesichert hat, die Karten seien nicht im Fansektor. Es handelt sich außerdem um einen wesentlichen Irrtum, da Sonja den Vertrag ohne Irrtum gar nicht abgeschlossen hätte.

Die Passage "Daraufhin meint er, dass das schon passen werde" ist in meinen Augen keine wirkliche Zusicherung. Die Tatsache, dass sie dennoch sofort bezahlt stellt aber eine konkludente Handlung dar, welche ich nur so interpretieren kann, dass sie gewillt ist diese Unsicherheit einzugehen.

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. Justus ist sich sicher, dass die Plätze auf der Seitentribüne und nicht in der Fankurve sind und bietet ihr an, dass sie nur den aliquoten Teil seines Abonnements zahlen müsse, was nach seinen Berechnungen € 40 ausmacht. Sonja zahlt sofort.

Ich finde dieser Absatz verdeutlicht meinen Standpunkt "Justus IST SICH SICHER..."

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