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Botaniker

Halbe Südfront: Ich rudere nicht zurück, und kenne auch nicht alle geltenden Kollektivverträge. Aber in der Branche für die ich zuständig bin(Metall,Bergbau) ist das Ausweisen des Bruttobetrages im Diensvertrag ganz klar geregelt.

Aber ich sagte nie,das das für alle gilt,schon gar nicht für freie Dienstnehmer der Firma Trenkwalder. Aber für Profifussballer sollte es meiner Meinug nach schon gelten.

Halbe Südfront: das ist nicht falsch.Inhalt von Dienstverträgen ist in Österreich klar geregelt.

Zur Antwort: Nachdem ich aus der Branche komme,kann ich Dir sagen das das, was du schreibst nicht stimmt. Beim Ausweisen des Bruttobetrages am Dienstzettel gehts weder um eine Günstikkeitsklausel,oder ob der Verdienst über den gesetzlichen Kollektivvertragslohn liegt,sondern um das blosse Ausweisen des Bruttobezuges,egal inwelcher Höhe auch immer,

Bei Fussballer KV bin ich mir aufgrund der Formulierungen nicht sicher. Ist in anderen KVs deutlich geregelt.

Lohnzettel ist was anderes als ein Dienstvertrag.

Schön langsam könntest Du einen Ruderclub eröffnen.

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Baltic Cup Champion

Bei Fussballer KV bin ich mir aufgrund der Formulierungen nicht sicher. Ist in anderen KVs deutlich geregelt.

der kollektivvertrag regelt NICHT die formulierung. solange der gültige vertrag günstiger für den arbeitnehmer ausfällt, darf dieser auch frei formuliert sein (wie es meine schwester problemlos seit vielen jahren in ihrem betrieb macht). mit einem mustervertrag geht man nur etwaigen problemen aus dem weg, wenn man in der materie nicht so sattelfest ist.

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ASB-Messias

Ja,Schallvogel.Habs aber ein paar Posts später eben geschrieben,das es auf KV Regelungen basiert. Und KV Regelungen sind ja bekanntlich ÜBER das Gesetz zu stellen.

Aber ich lass es jetzt mit den rechtlichen Dingen.Ist zu OFFTOPIC.Bin aber gerne bereit,über PN über diverse KV Regeungen weiter zu diskutieren.

Mein Thema war eigentlich die Kritik der VdF an der Bundesliga und sonst gar nix.

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Botaniker

Ja,Schallvogel.Habs aber ein paar Posts später eben geschrieben,das es auf KV Regelungen basiert. Und KV Regelungen sind ja bekanntlich ÜBER das Gesetz zu stellen.

Muahahahahahahahahaahhahahaha!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

:facepalm::facepalm::facepalm::facepalm::facepalm::facepalm::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:

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ASB-Messias

Und Dienstzettel (=Arbeitsvertrag) ist was anderes als Lohnzettel.

Halbe Südfront: Kennst schon die Rechtspyramide und was auf was aufbaut (zb. Verfassung- Gesetz- KV usw). So das wars für mich rechtlich.

bearbeitet von muk

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Baltic Cup Champion

Und KV Regelungen sind ja bekanntlich ÜBER das Gesetz zu stellen.

auch das ist falsch.

der kv (ausverhandelt zwischen den sozialpartnern) darf den arbeitnehmer nicht schlechterstellen als es das gesetz zulässt. eine betriebliche vereinbarung darf den arbeitnehmer wiederum nicht schlechterstellen als es der kollektivvertrag tut. und ein einzelvertrag darf den arbeitnehmer nicht schlechterstellen als es eine allgemein gültige betriebsvereinbarung tut.

gesetz > kv > betriebsvereinbarung > einzelvertrag -> und immer zu gunsten des arbeitnehmers auszulegen

und DAS ist in der österreichischen sozialpartnerschaft tatsächlich klar geregelt.

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ASB-Messias

Schon schwer zu verstehen,dasich genau das selbe wie Halbe Südfront geschrieben und gemeint habe,

Alles was auf was anderes aufbaut,steht über dem anderen z.b Rechtspyramide

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Baltic Cup Champion

Genau das hab ich eigentlich gesagt. KV steht höherwertig als das Gesetz

:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

:facepalm:

arbeitsrecht, erste unterrichtsstunde:

der kollektivvertrag darf nur innerhalb des gesetzlichen rahmens ausverhandelt werden. :augenbrauen:

niemals kann eine derartige vereinbarung ÜBER dem gesetz stehen.

was du meinst ist: wenn der kollektivvertrag dem arbeitnehmer mehr rechte zugesteht als es das gesetz vorsieht, dann sind diese zu gewähren. das steht aber nicht ÜBER dem gesetz, sondern befindet sich INNERHALB des gesetzlich vorgegebenen rahmens.

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ASB-Messias

Genau das, mein lieber Freund und Rechtsexperte, heisst das ja. Das das Gesetz auf der Verfassung aufbaut,und das der Kollektivvertrag auf den Gesetzen aufbaut, und somit die Regelungen immer günstiger werden, und zb eiine KV regelung nicht schlechter sein darf,als das Gesetz. Darum baut sich ja das nach oben auf.

Genau das selbe wie Du sagst, hab ich geschrieben.

Grundlage ist die Verfassung,darauf bauen die Gesetze auf, darauf im Arbeitsrecht die KVs dann die Dienstverträge usw. Und was steht jetzt weiter oben???

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Baltic Cup Champion

Und was steht jetzt weiter oben???

da steht, dass der kv ÜBER dem gesetz steht. und das ist natürlich ein riesenblödsinn. aber mit formulierungen hast du es offensichtlich nicht so.

und ja, im arbeitsrecht machst DU mir nix vor. hab zuviele ausbildungen/kurse in diesem bereich hinter mir. ;)

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Tribünenzierde

„Jede Meinung hat etwas für sich, Wertigkeit wie üblich“

Diese Worte wurden mir als sinnfreiester Satz des Jahres vorgeworfen. Zu Unrecht, denn hier trifft er doch erneut genau zu!

Die beiden Streithähne, und das meine ich bitte sehr freundlich, schreiben wohl über die gleiche Sache, haben aber unterschiedliche Unterlagen, Belege, Ausführungen im Auge. Großteils sind sie sich sowieso einig. Der gleiche Nenner ist noch nicht ganz gefunden. Halbe Südfront glänzt ja mit umfangreichem Wissen, korrektem Wissen, Kompliment!

Vielleicht können diese Worte zur Einigung beitragen:

Selbstverständlich kann man einem Dienstvertrag errichten in dem nur Nettobezüge angeführt sind. In jeder Branche, in jedem Gewerbe. Ein solcher Vertrag ist ja nur eine Vereinbarung zwischen zwei Partnern. Ist aber unüblich bzw. auch nicht sinnvoll, da die Basisberechnung für erweiterte Leistungen und Sonderzahlungen nicht festgehalten ist!

Im Auszahlungsbeleg müssen allerdings ein Bruttobetrag und die gesetzlichen Abzüge ausgewiesen sein. Egal wie immer er bezeichnet wird, Verdienstnachweis, Bezugsabrechnung, Lohnzettel oder ähnliches. Immer unter der Voraussetzung es handelt sich um einen Dienstnehmer.

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Im ASB-Tausenderklub

Und noch was von krone.at:

Für den SCR Altach mahlen die Mühlen der österreichischen Bundesliga in der Causa Admira eindeutig zu langsam. Die Vorarlberger hegen den Verdacht der Verfahrenverschleppung durch die Liga. Der Aufsichtsratsvorsitzende Karlheinz Kopf und Geschäftsführer Christoph Längle haben daher am Donnerstag angekündigt, zur Wahrung der Altacher Rechte und Ansprüche einen Anwalt zu beauftragen. "Dabei gilt es zunächst durch Einsichtnahme in die Akten den genauen Verfahrensverlauf zu klären, um darauf aufbauend eine seriöse Entscheidung über allfällige rechtliche Schritte gegen die Liga treffen zu können", hieß es seitens der Altacher. Die Admira, die mit einem Punkt Vorsprung auf Altach das Rennen um den Aufstieg ins Oberhaus gemacht hat, wird verdächtigt, mit doppelten Spielverträgen operiert und damit gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen zu haben (siehe Infobox).

Die Vorarlberger würden sich eine raschere Aufklärung wünschen: "Unbestätigten Informationen zufolge sind diese Vorwürfe und entsprechend einschlägige Unterlagen dem Senat 5 bereits seit Monaten bekannt", hieß es weiter. "Dies wirft den Verdacht der Verfahrensverschleppung durch die Bundesliga auf. Der Umstand, dass die nächste Verhandlung in dieser Causa beim Senat 5 angeblich erst am 30. Juni stattfinden soll, nährt diese Verdachtslage."

Auch Fußballer- Gewerkschaft sauer

Auch die Fußballergewerkschaft VdF hat am Donnerstag kritische Töne gegenüber der österreichischen Bundesliga anklingen lassen. "Die Bundesliga negiert seit langem Hinweise der VdF auf dubiose Vertragsgestaltungen und eine strengere Kontrolle der Vereine. Es gibt diesbezüglich keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und man hat das Gefühl, dass die Liga nicht daran interessiert ist, konsequent für das Einhalten der Spielregeln in ihrem Meisterschaftsbetrieb zu sorgen", erklärte der VdF- Vorsitzende Gernot Zirngast.

In ihrem Statement ließ die VdF kein gutes Haar an der Liga: "Verzögerte Verfahren, geringfügige Geldstrafen für klare Lizenzverstöße und Schweigen im Walde, wo klare Worte angebracht wären: Die Bundesliga, deren Vereine in den letzten Jahren über 30 Konkurse zu verantworten hatten, steht ihren großen Funktionärskollegen in der FIFA um nichts nach. Sie ist gerade dabei, den letzten Rest ihrer Glaubwürdigkeit zu verspielen und scheint dies selbst gar nicht zu bemerken."

Admira- Vertragsmodalitäten in der Kritk

Die unter Verdacht stehenden Vertragsmodalitäten bei der Admira sollen der Liga seit Jänner 2011 bekannt sein. Grund dafür soll ein VdF- Antrag an den Senat 2 der Bundesliga für den Spieler Simon Manzoni gewesen sein. Manzoni soll trotz mehrfacher Urgenzen seine Gehaltszahlungen nicht erhalten haben. Ein diesem Antrag zugrundeliegender, sogenannter Generalvertrag des Spielers soll dem Lizenzierungssenat der Bundesliga zur Beurteilung weitergeleitet worden sein.

Die VdF vermutet hinter diesem Verhalten eine klare Absicht. "Die Liga wird wie schon so oft bestrebt sein, den geschädigten Verein Altach intern ruhig zu stellen, um dann ein Urteil über die Admira zu fällen, das den Spielbetrieb für die kommende Saison nicht gefährdet", hieß es seitens der VdF, die auch klare Worte von ÖFB- Präsident Leo Windtner fordert. "Die Öffentlichkeit wird nichts Genaueres darüber erfahren und daher halte ich eine Aberkennung des Meistertitels für die Admira und einen damit verbundenen Nichtaufstieg für undenkbar, egal was an dieser Sache wirklich dran ist", so Zirngast.

Die VdF fordert "im Sinne eines fairen Wettbewerbs für alle Vereine und deren Spieler eine rasche und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe gegenüber Admira." Ein eklatanter Verstoß gegen die Lizenzierungsbestimmungen sei schon aus präventiven Gründen konsequent zu bestrafen.

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