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Wo soll das noch hinführen?

06. Juni 2006

Fans müssen Hosen runterlassen

Weibliche und männliche Fußballfans, die "unscheinbar und unverdächtig sind" dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, das vom Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.

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Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. "Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen", so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil. "Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt", erzählt die Klägerin.

Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde "unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können." ´

Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche "unverdächtigen Fans" Waffen, Rauchpulver und Signalmunition - versteckt in BHs und Slips - ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. "Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte", berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion des Saarlandes finanziell unterstützt.

Polizeiaktion rechtmäßig

Das Gericht sah die Polizeiaktion "sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig" an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest. Vielmehr bedurfte es "zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers." Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.

"Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale", wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das "Skandal-Urteil" einlegen. "Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich", so Schellenberg.

Quelle (N24.de, Netzeitung)

Wer an der Sache von Anfang an interessiert ist kann es hier im Dynamo-Forum zurück verfolgen.

Viel Spaß bei der WM 2006 im Polizeistaat Deutschland...

bearbeitet von Dynamo Oberbayern

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Wirklich traurig! Doch ich kann mich leider nur wiederholen, solang es Fans gibt, die Gewalt im Stadion suchen, wird die Polizei sich immer mehr Dinge einfallen lassen, um dagegen anzukommen. Das entschuldigt aber natürlich nicht die unmenschlichen (polizeilichen) Zustände und Rechte in diversen Stadien. Ganz und gar nicht!

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  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...
  • 1 year later...

Hartnäckigkeit kann sich lohnen!

PRESSEMITTEILUNG

Berufung im Rechtsstreit Dresdner Fußballfans gegen Saarbrücker Polizei erfolgreich

(Aktenzeichen 3 R 9/06, OVG Saarlouis)

Skandalurteil gegen Fußballfans gekippt

16-Jährige musste sich vor Polizei nackt ausziehen/Durchsuchung rechtswidrig

Saarlouis/Dresden. Die Saarbrücker Polizei ist für einen Einsatz bei einem Fußballspiel vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis (OVG) abgestraft worden. Eine damals 16-Jährige hatte geklagt, weil sie beim Zweitligaspiel des 1. FC Saarbrücken gegen den 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 gezwungen wurde, sich nackt auszuziehen. Das Gericht sah im Handeln der Polizisten einen „schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre“ und stellte fest, dass damit die Menschenwürde verletzt worden war (Aktenzeichen 3 R 9/06).

Mit der Entscheidung folgte das OVG der Sichtweise des Fußballfans und widersprach dem Urteil des VG Saarlouis aus der ersten Instanz. Wie viele andere Stadionbesucher musste sich die Anhängerin des Fußballvereins Dynamo Dresden beim Zweitligaspiel in Saarbrücken vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen. "Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung. In erster Instanz entschied das Verwaltungsgericht Saarbrücken im Mai 2006, dass Fans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden dürfen (Aktenzeichen 6 K 74/05). Das Urteil löste große Empörung bei Fußballanhängern und in der Presse aus.

Das OVG Saarlouis kam zu der Auffassung, dass die Durchsuchung deshalb zu beanstanden war, weil die von der Polizei entwickelten Kriterien zur Bestimmung potentieller Transportpersonen - von der Natur der Sache her - "unscharf" waren und erwarten ließen, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der hiernach zur Durchsuchung ausgewählten Personen um "harmlose" Spielbesucherinnen und Spielbesucher handeln würde. Gemessen hieran waren Umfang sowie Art und Weise der Durchsuchung der Klägerin unverhältnismäßig, so dass Oberverwaltungsgericht (siehe Pressemitteilung).

Die Klägerin und ihr Dresdner Anwalt Jörg Freund, der zugleich auch Vizepräsident des sächsischen Fußballverbandes ist, zeigten sich über das Urteil erfreut. „Beinahe drei Jahre musste ich um mein Recht kämpfen, letztendlich wurde unsere Ausdauer belohnt. Aber auch für die anderen betroffenen Fußballfans ist diese Entscheidung eine Genugtuung.“, so die Klägerin. Die Klage wurde von Dynamo-Fans unterstützt. „Ich war fassungslos, als ich vor anderthalb Jahren das Skandalurteil des Verwaltungsgerichtes lesen musste. Dieses hat sich offensichtlich nicht ausreichend mit dem Fall befasst. Dem Oberverwaltungsgericht hingegen muss man ernsthaftes Interesse am Aufklären des Sachverhaltes bescheinigen, dies zeigte auch die über acht Stunden andauernde Beweisaufnahme vor dem Gericht selbst.“, so Sven Schellenberg der die Klage finanzierte. Auch das Berufungsverfahren musste erst erstritten werden. Ob jetzt weitere rechtliche Schritte gegen die Beamten folgen werden, ließen beide noch offen.

Quelle

bearbeitet von Dynamo Oberbayern

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Hätte ich nicht erwartet, aber hier hat doch die Gerechtigkeit gesiegt. Vielleicht sind ja grad solche Urteile, ein kleiner Dämpfer für die Kontrollfanatiker der Uefa und anderer Landesverbände. :super: Bravo!

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  • 10 months later...
Bester Mann im Team

Also wenn das die Zukunft sein soll - Gute Nacht!!

Wer geht schon freiwillig zu einem Fußballspiel, wenn er weiß, dass er sich vorher vor völlig unbekannten Menschen ausziehen muss?? Es lebe der Exhebitionismus :clap:

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