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Schlafmütze :)

Bei mir ist das ganze Rechtzeugs im Studium schon wieder länger her. Meine Cousine hat mich jetzt gefragt wie es mit einem Vertragsrücktritt in einem speziellen Fall aussieht.

Sie hat bei einen Gutschein für 3 Tage in einem Fitnesscenter gewonnen und ihr ist dort ein Vertrag aufgeschwatzt worden. Wie der Vertrag jetzt genau zustande gekommen ist weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist ihre Unterschrift auf einem 1-Jahresvertrag den man erst 2 Monate vor Ablauf kündigen kann.

Gibt es hier eine Rücktrittsfrist innerhalb der ersten Woche oder 14 Tage wie bei Haustürgeschäften, oder gibts gar nicht? Ich hab ihr mal gesagt ich glaub nicht, dass es eine Rücktrittsfrist gibt, weil der Vertrag in den Geschäftsräumlichkeiten des Fitnesscenters abgeschlossen wurde. War das ein Blödsinn oder stimmt das?

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deine auskunft war richtig. es gibt zwar ausnahmen,woauch ein in den geschaeftsraeumen geschlossener vertrag in diesem sinne anfechtbar waere, aber die sind hier nicht gegeben...

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Schlafmütze :)

Hast du die im Kopf, damit ich mein Rechtwissen auffrischen kann?

Und zum Fall, Sie kann jetzt nur hoffen, dass die aus Kulanz den Vertrag wieder lösen bzw. sich einschüchtern lassen - wobei zweiteres zB drohen mit Konsumentenschutz etc glaub ich ned so gut kommen würd.

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Hast du die im Kopf, damit ich mein Rechtwissen auffrischen kann?

Und zum Fall, Sie kann jetzt nur hoffen, dass die aus Kulanz den Vertrag wieder lösen bzw. sich einschüchtern lassen - wobei zweiteres zB drohen mit Konsumentenschutz etc glaub ich ned so gut kommen würd.

der grund dafuer, dass man von haustuergeschaeften zururecktreten kann, ist der schutz des konsumenten davor, durch den vertragsabschluss ueberrumpelt zu werden.also sind auch alle geschaefte erfasst, bei denen diese gefahr auch groeszer ist, als wenn du selbst ins geschaeft gehst, um waszu kaufen. so gibts zum beispiel das ruecktrittsrecht auch, wenn du auf der strasze angesprochen und dann gleich in die geschaeftsraeume gefuehrt wirst...

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V.I.P.

Soweit ich weiß, gilt dieses Rücktrittsrecht auch bei Abschlüssen an Messeständen.

Fitnessstudio fürcht ich auch schaut schlecht aus. Glaub die sichern sich ziemlich ab, weil ohnehin viele nach einiger Zeit drauf kommen, dass das doch nicht so ihr Ding ist.

Ich selber trainier beim Kiesertraining, das ist ein Fitnessstudio, das auch speziell auf den Rücken Bedacht nimmt. Dort kann man jederzeit aussteigen, wenn man ein ärztlich attestiertes Trainingsverbot vorlegt. Vielleicht ist bei deiner Cousine auf diesem Weg noch was möglich.

Good luck. :winke:

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ASB-Legende
Soweit ich weiß, gilt dieses Rücktrittsrecht auch bei Abschlüssen an Messeständen.

auf Messeständen gerade NICHT!

Dafür gilt ein Rücktrittsrecht bei den berühmtberüchtigten Kaffekränzchenfahrten nach Sopron oder sonstwohin in die Pampa mit "freiwilliger" Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung. :yes:

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