aurinko V.I.P. Geschrieben vor 2 Stunden ooeveilchen schrieb vor 12 Stunden: Da halte ich dagegen Werden bei größeren öffentlichen Veranstaltungen Fotos von Personen gemacht und veröffentlicht, muss normalerweise keine Einwilligung eingeholt werden, sofern nur größere Personenkreise in gewöhnlichen und nicht bloßstellenden Situationen gezeigt werden. https://www.ombudsstelle.at/mein-bild-im-netz/alltags-und-sozialleben/duerfen-fotos-von-einer-veranstaltung-veroeffentlicht-werden/ Das gilt aber nur für Fotos, die der Veranstalter macht, weil hier durch den Kauf der Karte die Zustimmung erfolgt (der Verwendungszweck steht meist auf der Rückseite der Karte oder den AGBs). Und selbst da kann ich eine Unterlassung der Veröffentlichung einfordern, wenn ich wirklich in Großaufnahme drauf wäre. Ich als Privatperson kann natürlich Fotos von einem Konzert machen, auch von anderen Personen. Ich kann auch probieren diese auf Instagram oder sonst, wo zu posten. Wenns niemanden auffällt - Glück gehabt, wenn sich aber eine der Personen erkennt und mich kontaktiert bin ich verpflichtet das Bild binnen 24h zu entfernen und wenn ich großes Pech habe, kann mich die Person auf Verletzung der persönlichen Interessen klagen. Ob und wie hoch die Strafe ausfällt hängt dann vom Bildinhalt und auch vom Richter ab. Die Bandbreite der Entscheidungen reicht von / bis. Aber es draufankommen lassen und darauf hoffen, dass nichts kommt, sollte man halt nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben vor 1 Stunde aurinko schrieb vor 43 Minuten: Das gilt aber nur für Fotos, die der Veranstalter macht, weil hier durch den Kauf der Karte die Zustimmung erfolgt (der Verwendungszweck steht meist auf der Rückseite der Karte oder den AGBs). Und selbst da kann ich eine Unterlassung der Veröffentlichung einfordern, wenn ich wirklich in Großaufnahme drauf wäre. Ich als Privatperson kann natürlich Fotos von einem Konzert machen, auch von anderen Personen. Ich kann auch probieren diese auf Instagram oder sonst, wo zu posten. Wenns niemanden auffällt - Glück gehabt, wenn sich aber eine der Personen erkennt und mich kontaktiert bin ich verpflichtet das Bild binnen 24h zu entfernen und wenn ich großes Pech habe, kann mich die Person auf Verletzung der persönlichen Interessen klagen. Ob und wie hoch die Strafe ausfällt hängt dann vom Bildinhalt und auch vom Richter ab. Die Bandbreite der Entscheidungen reicht von / bis. Aber es draufankommen lassen und darauf hoffen, dass nichts kommt, sollte man halt nicht. @Herr Max kann da bitte mal ein Experte seine Meinung dazu abgeben Ich bin da bei @ooeveilchen, die KI übrigens auch 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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