Hlinka und Berchtold kostenlos frei!!


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Superkicker
Stimmt, es gibt Pflichten, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind, aber wozu gibts Verträge, wenn sich Hlinka nicht dran hält?

wer hält sich nicht an verträge?

Er hat das Gehalt immer pünktlich bekommen, bei den Prämien war man im Verzug ...

den rest (restaurant) verstehe ich - wie die anderen - nicht.

aber es ist einfach herrlich mit dir. man spürt so richtig deinen frust und der neid, der dich zerfrisst. :yes:

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... seit 1834 zum Wohl von Vorarlberg!
Zum Thema, ich kenne den Vertrag nicht, sollten die Wochenfristen so sein, dass Hlinka und Berchthold zu früh ausgestiegen sind, ist es Vertragsbruch ihrerseits, ansonsten hat der Verein Pech gehabt.

genau das ist auch meine meinung!!

was ist daran schöngeredet?? :ears:

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Top-Schriftsteller
außerdem wurde hier öfters gesagt "vertrag ist vertrag und deshalb sind die austritte gerechtfertigt"! meine meinung dazu: es stimmt vertrag ist vertrag,und wenn in dem vertrag drinnsteht, daß bei ausstehenden geldern der spieler dem verein eine frist von 8 wochen zu setzen hat aber nur eine frist von zwei wochen setzt, ist der austritt ungerechtfertigt!!

auch wenns schön langsam fad ist, noch ein kleines beispiel dazu, was in verträgen steht und was dann wirlich gilt:

es gibt eine gesetzlich geregelte gewährleistung. die beträgt bei beweglichen sachen 2 jahre und bei unbeweglichen sachen 3 jahre. du kannst jetzt etwas kaufen und im kaufvertrag steht drinnen, dass dein gewährleistungsanspruch nur 1 jahr gilt. das kannst du ohne weiteres unterschreiben und hast dennoch den gesetzlich geregelten anspruch von 2, bzw. 3 jahren. ---> konsumentenschutz.

nur weil im vertrag eine einzuräumende verzugsfist von 8 wochen festgeschrieben ist, bedeutet das nicht, dass diese frist auch rechtlich in ordnung und die austritte somit ungerechtfertigt sind!

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... seit 1834 zum Wohl von Vorarlberg!
auch wenns schön langsam fad ist, noch ein kleines beispiel dazu, was in verträgen steht und was dann wirlich gilt:

es gibt eine gesetzlich geregelte gewährleistung. die beträgt bei beweglichen sachen 2 jahre und bei unbeweglichen sachen 3 jahre. du kannst jetzt etwas kaufen und im kaufvertrag steht drinnen, dass dein gewährleistungsanspruch nur 1 jahr gilt. das kannst du ohne weiteres unterschreiben und hast dennoch den gesetzlich geregelten anspruch von 2, bzw. 3 jahren. ---> konsumentenschutz.

nur weil im vertrag eine einzuräumende verzugsfist von 8 wochen festgeschrieben ist, bedeutet das nicht, dass diese frist auch rechtlich in ordnung und die austritte somit ungerechtfertigt sind!

da hast wahrscheinlich sogar recht!!

aber ich frag mich schon, für was überhaupt noch verträge gemacht werden!!!

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