E.M.P.

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Reputationsaktivitäten

  1. cyrus_SF95 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111637-wolfsberger-ac-vs-admira-wacker/?do=findComment&comment=8702053 von einen Beitrag im Thema in Wolfsberger AC vs Admira Wacker   
    Wobei der Weinberger auch jenseits von Gut und Böse das Spiel leitet, der Offenbacher dürfte nach den beiden Fouls am Toth und am Sax auch nicht mehr am Feld sein...
  2. pazzoragazzo gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/110519-das-team-20172018-diskussionsthread/?do=findComment&comment=8692021 von einen Beitrag im Thema in Das Team 2017/2018 Diskussionsthread   
    Es ist meiner Meinung aber doch etwas differenzierter zu sehen, zum Ersten ist der Jakolis ja nicht direkt in die Ecke gelaufen, zum Zweiten muß das im Heimstadion legitim sein und zum Dritten dürften offensichtlich viele nicht wissen, wie man sich als anständiger Gast benehmen sollte und von daher ist der Unmut der aus unserer Kurve immer wieder ertönt, wenn einer nach einem Treffer auf extremst provokant vor der NW-Cornerfahne jubeln muß, etwas ganz anderes...
  3. halbe südfront gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/110519-das-team-20172018-diskussionsthread/?do=findComment&comment=8567715 von einen Beitrag im Thema in Das Team 2017/2018 Diskussionsthread   
    Der springende Punkt in der Causa Monschein ist und bleibt, trotz sämtlicher hypothetischer Annahmen, daß sowohl die Vertragsunterzeichnung bei, beziehungsweise die Untervertragnahme von den Zuckerbäckern, völlig unabhängig davon, wie es im Endeffekt ausgehen möge, ohne justizielle Verhandlung, geschweige denn Urteil eine absolute und abgrundtiefe Oaschlochaktion ist und bleibt, wenn auf justiziellem Wege, trotz der Causa Onisiwo unter Berücksichtung eines doch durchwegs differierendem Tatbestandes keine einhellige Expertise bestehen dürfte, und eben, und dies wiegt weitaus schwerer, kein Urteil vorliegt! Auf die Ausführungen des Senat 2 kann man in diesem Fall aufgrund der Befangenheit involvierter Akteure sowieso nichts setzen, sprich es wird wohl oder übel durch mehrere justiziellen Instanzen laufen... Oder hat das OGH-Urteil im Fall Onisiwo, der nach wie vor als Einzelfall unter Berücksichtigung aller Fehler die dem SVM in Bezug auf Optionsziehung und Sideletter passiert sind per se, auch wenn es EU-Recht bei Dienstverhältnissen, und ich denke da gibt es durchaus auch von der UEFA-motivierte Gesetzmäßigkeiten, die zwar im Fall Onisiwo aufgrund schwerwiegender Fehler seitens des Vereins, beziehungsweise der prompten Anfechtung des Spielers begründet waren, schlagend wurden, aber wohl kaum widersprechen sollte ausgesagt, daß Optionen in diesem Rahmen und dieser Verhältnismäßigkeit inakzeptabel, ergo obsolet wären?????