Wegerecht (Ersitzung)


O M

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Schlafmütze :)

Morgen,

ich war grad in Zentrum von meinem kleinen Dörfl meine Morgenzeitung kaufen und hab da gesehen dass in meiner Gasse ein Grundstück abgesteckt wird.

An der Grundstücksgrenze ist ein kleiner "Trampelpfad", der schon seit vielen Jahren von mehreren Leuten genutzt wird. Nur mal interessenshalber, könnte ich da eine Wegerecht geltend machen oder gibts die eine 30-jährige Frist? Knappe sagen wir mal so 17 Jahre würden sich ausgehn +g+. Da war glaub ich mein erstes Volksschuljahr ;).

Ich hab zwar im ersten Semester was über Servitute, Ersitzung, blablabla gehört, nur leider is des schon wieder a bissl schwammig. Wie gesagt ich weiß nur noch, dass s da eine 30-jährige Frist gibt, aber irgendwas kürzeres gibts auch (is aber glaub i nur bei beweglichen Dingen.

Erleutet mich, aber wenns gehts bestätigts mich bitte ned +g+.

bearbeitet von O M

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Schlafmütze :)
Was is los?? Hast Angst, dast ein paar Schritte mehr machen musst, du Faulsack? :D

On Topic: 30 Jahre hört sich sehr richtig an.. :hammer:

Na da bin eh scho lang nimma gangen, aber die Feldgasse soll a "Feld"gasse bleiben +g+, da brauch ned alles verbaut werden ;).

Mei schönes Wegal kommt weg :(.

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Bunter Hund im ASB

Da gibts eine kleine Sache, die oftmals entscheident ist:

Schau mal, ob sich am Weg ein Schild mit "Durchgang bis auf Widerruf gestattet" oder so ähnlich befindet!

Wenn ja, dann ist eine Ersitzung, etc... unmöglich!

Du wirst aber vor Gericht keine Chance haben, wenn der Weg nur eine kleine Abkürzung ist, oder du dem Richter nicht glaubhaft machen kannst, daß du den Weg schon seit x-Jahren benutzt um zB in die Arbeit zu gelangen, weil es sonst keinen anderen Weg gibt.

Vermeiden sollten du allerdings einen Rechtsstreit, aber geh ruhig mal zu dem Grundeigentümer, und frag, ob er den Weg so bestehen lassen könne, wie er ist, wenn er dir so wichtig ist!

Fragen kostet ja nix!

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Bundder Hund
Vermeiden sollten du allerdings einen Rechtsstreit, aber geh ruhig mal zu dem Grundeigentümer, und frag, ob er den Weg so bestehen lassen könne, wie er ist, wenn er dir so wichtig ist!

Fragen kostet ja nix!

Tschuldigugn, es stört Sie sicher eh nicht wenn ich täglich durch ihren Garten gehe oder?

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Schlafmütze :)
Da gibts eine kleine Sache, die oftmals entscheident ist:

Schau mal, ob sich am Weg ein Schild mit "Durchgang bis auf Widerruf gestattet" oder so ähnlich befindet!

Wenn ja, dann ist eine Ersitzung, etc... unmöglich!

Du wirst aber vor Gericht keine Chance haben, wenn der Weg nur eine kleine Abkürzung ist, oder du dem Richter nicht glaubhaft machen kannst, daß du den Weg schon seit x-Jahren benutzt um zB in die Arbeit zu gelangen, weil es sonst keinen anderen Weg gibt.

Vermeiden sollten du allerdings einen Rechtsstreit, aber geh ruhig mal zu dem Grundeigentümer, und frag, ob er den Weg so bestehen lassen könne, wie er ist, wenn er dir so wichtig ist!

Fragen kostet ja nix!

Ist nur interessenshalber, ich selbst hätte beim Einklagen das Problem mit den 30 Jahren ... nur gibt es wie im Beispiel von Enslo einen "Trampelpfad" dh theoretisch würds sicher jemand geben der das Servitut einklagen könnte.

Schild gibt es keines, es ist einfach ein Stück Wiese (mit dem Trampelpfad) eingezäunt worden, schätz mal dass da im Frühjahr dann ein Raus raufkommt.

Ich hätt mir nie gedacht, dass ich mir mal wegen sowas den Kopf zerbrechen werd, is aber auch ned so schlimm, da das Wegerl auch nur eine Abkürzung wäre, die ich schon länger nicht mehr benutze.

Vielen Dank mal für die ganzen Antworten, a bissl was, das ma mal brauchen kann, merkt man sich doch wenn ma studiert +g+.

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