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Im ASB-Olymp

War bei mir eigentlich sehr langfristig (Flug wurde ca. 1 Monat vorher geändert)...Wenn mich nicht alles täuscht, sind die Fluglinien aufgrund des Montrealer Übereinkommens dazu verpflichtet (das ist nicht die bekannte EU-FluggastrechteVO aufgrund derer man bei Verspätungen pauschaliert Geld bekommt)... Müsste aber nachsehen...

Okay dann hatten sie denk ich mal keine andere Verbindung mit ihren Flügen bzw. Flügen von ihren Partnerairlines.

Das gilt aber soweit ich weiß erst dann wenn der Passagier nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über die Streichung informiert wurde.

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