franz ferdinand Postaholic Geschrieben 28. November 2012 Ohne jetzt ein EU-Rechtsexperte zu sein: Wenn es wirklich um Amateure geht, ist das Mitspielen im Fußballverein von der allgemeinen Personenfreizügigkeit abgedeckt. Wenn es um Profis geht, dann widersprechen Sonderbestimmungen für EU-Bürger ohnehin der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Leute wie zb unseren Beres wird man wohl nur als Profi einstufen können. Die Ausländerregel im OÖ Amateurfußball ist damit für mich skurril, da sie eindeutig dem EU Recht widersprechen dürfte. Man hat diese Regel halt in guter Absicht gemacht, weil man verhindern wollte, dass etwa eine Unterliga-Mannschaft mit 10 tschechischen Profis sinnlos die Konkurrenz aufmischt. Man kann es aber auch aus der Gegenrichtung sehen: Wenn zum Beispiel ein Franzose beruflich nach Österreich übersiedelt und hier Amateurfußball spielen will; er kommt zu einem Verein, wo ZB schon ein Deutscher und ein Belgier spielen, dann müsste er sich einen anderen Verein suchen. Sehe ich auch nicht ein. Du hast eine PM. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rabauke Posting-Pate Geschrieben 28. November 2012 PS: Das ganze immer unter der Prämisse, dass die Freizügigkeitsregeln des Binnenmarktes auch für Amateursport gelten. Was ich immer noch bezweifle. Und wenn nicht die Freizügigkeit des Binnemarktes in der Sache gefragt ist, dann muss es ja noch eher möglich sein... Gibt ja sicher irgendeinen EU-Grundsatz wonach EU-Bürger in jedem EU-Land in ihrer Freizeit tun dürfen was sie wollen, sehr banal gesagt??? Das wär ja so, wie wenn der ÖO. Feuerwehrsverband die Weisung ausgibt, dass in jeder Ortsfeuerwehr maximal zwei ausländische EU-Bürger sein dürfen....Das würd auch nicht wirklich durchgehen, oder??? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
franz ferdinand Postaholic Geschrieben 28. November 2012 Und wenn nicht die Freizügigkeit des Binnemarktes in der Sache gefragt ist, dann muss es ja noch eher möglich sein... Gibt ja sicher irgendeinen EU-Grundsatz wonach EU-Bürger in jedem EU-Land in ihrer Freizeit tun dürfen was sie wollen, sehr banal gesagt??? Das wär ja so, wie wenn der ÖO. Feuerwehrsverband die Weisung ausgibt, dass in jeder Ortsfeuerwehr maximal zwei ausländische EU-Bürger sein dürfen....Das würd auch nicht wirklich durchgehen, oder??? Eben nicht, zumindest nicht in dieser Klarheit. Die Kommission leitet das offenbar direkt aus der Unionsbürgerschaft ab, was ich aber in dieser Absolutheit eher bezweifle. Die EU ist in erster Linie eine Wirtschaftsgemeinschaft, darin herrscht weitgehende Freiheit. Bei allen anderen Lebensbereichen muss man sich das schon genauer anschauen. Mit den rechtlichen Details will ich hier niemanden langweilen. ;-) Aber für uns hier ist das alles eh hübsch egal: Fakt ist, dass der OÖFV seine Regeln ändert und das alleine zählt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gstieß Sehr bekannt im ASB Geschrieben 29. November 2012 Eben nicht, zumindest nicht in dieser Klarheit. Die Kommission leitet das offenbar direkt aus der Unionsbürgerschaft ab, was ich aber in dieser Absolutheit eher bezweifle. Die EU ist in erster Linie eine Wirtschaftsgemeinschaft, darin herrscht weitgehende Freiheit. Bei allen anderen Lebensbereichen muss man sich das schon genauer anschauen. Mit den rechtlichen Details will ich hier niemanden langweilen. ;-) Aber für uns hier ist das alles eh hübsch egal: Fakt ist, dass der OÖFV seine Regeln ändert und das alleine zählt. PM retour 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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