Zukunftsinvestment  

78 Stimmen

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Wien nur du allein!

Mein Arbeitgeber will einen Teil der Gehaltserhöhung als beitragsorientierte Pensionszusage gewähren. Der AG zahlt einen gewissen Beitrag ein, der dann ab Pensionsantritt laufend ausbezahlt wird (auch einmalige Auszahlung möglich). Für den AG hat das natürlich mal den Vorteil, dass keine LNK anfallen.

Wie sieht es für den Arbeitnehmer aus?

Lohnsteuer entfällt nicht sondern wird nur in die Zukunft geschoben, weil sie erst mit Auszahlung fällig wird. Wird natürlich drauf ankommen, ob man dann in einer niedrigeren Steuerstufe als jetzt ist bzw. wie sich diese überhaupt entwickeln. Aber vermutlich +- aufkommensneutral oder?

SV-Beiträge werden keine abgezogen, dafür erwirbt/erhöht man natürlich auch nicht seine Bemessungsgrundlage und damit seine Ansprüche. Auch hier gibt es viele Option und kann je nach Entwicklung in die eine oder andere Richtung gehen. Aber insgesamt wohl auch ein Nullsummenspiel.

Ein negativer Aspekt ist sicherlich, dass das Kapital gebunden ist. Mit einer risikoreichen Veranlagung in Aktien (kann ausgewählt werden) kann man aber wohl gute Erträge erwirtschaften. Auszahlung ist aber erst bei Pensionsantritt möglich. Also wenn man das Geld braucht, ist es nicht verfügbar (im Gegensatz zur Gehaltsauszahlung).

Den einzigen wirklichen Vorteil den ich bisher ausgemacht habe: Durch die Verschiebung der Steuerlast in die Zukunft wird quasi der Brutto-Betrag angelegt und die Erträge orientieren sich an diesem. Bei einer reinen Gehaltserhöhung muss ich hingegen gleich mal die Steuer abführen und kann nur noch den Nettobetrag veranlagen.

Gibt's noch andere Vor- oder Nachteile?

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