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no one expects the spanish inquisition!

Quasi einen Anlageschaden geltend machen... also mit der Linie "hätte der GAK nicht zuvor x mal Verstöße gesetzt, wäre die Strafe nicht so hoch ausgefallen." Nicht uninteressant... ohne das im Detail geprüft zu haben, würd ich sagen, dass es nur bedingt weiterhilft. Denn kausal für den jetzt konkret eingetretenen Schaden war der eine Wurf. Zumindest wird aber denkbar sein, dass er damit die Höhe seines Ersatzes mindern kann. Zu bedenken ist dabei aber wohl, dass er die Behauptungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Strafe geringer ausgefallen wäre. Und auch dafür, um wieviel sie geringer ausgefallen wäre... ob Vorstrafen für die Strafhöhe ausschlaggebend waren, wird sich wohl aus dem Straferkenntnis des Verbandes klären lassen. Hab zwar keine Ahnung, wie sowas dort ausschaut, ich gehe aber davon aus, dass die auch in gewisser Weise begründet werden. Die Höhe wäre wohl ein Anwendungsfall für 273 ZPO.

Dass der Werfer auf die Höhe der Strafe keinen Einfluss hatte, weil er im Verfahren nicht gehört wurde, wird ihm wohl nicht zum Vorteil gereichen. Denn er hat einie Kausalkette in Gang gesetzt, von der wissen musste, dass er sie nicht mehr beherrschen kann. Allenfalls könnte er aber geltend machen, wenn der GAK aussichtsreiche Verteidigungsmittel oder Rechtmittel nicht ausgeschöpft hat... also ein Einwand wegen Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht...

Mangels Infos über die Ausgangslage lauft das aber eher auf Kaffeesudleserei hinaus...

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Posting-Pate

Bist Du deppert, der Grazer Juristen Klub! 8-)

Da lernt der Edelprolo was in Sachen Judikatur im Zilvilrecht. Aber ich glaub Euch ist fad, weils halt so überlegen die Meisterschaft gewinnen tuts! :shy:

Bei uns gilt eher noch das tribünen-tribale Gewohnheitsrecht en vogue, nach derzeitigem Stand:

Bier im weichen Bescher: Null Problem!

Bier im harten Becher: tu tu!

Und Feuerzeuge, Handys und Laptops, oder saisonabhängig Kastanien, Äpfel oder Kokosnüsse: urarg!

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Gast
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