Pudlian Banklwärmer Beitrag melden Geschrieben 30. März 2011 Hallo! Ich stecke atm in folgender Situation: Ich habe einen befristeten Mietvertrag der am 30.6. ausläuft, "ohne dass es einer Kündigung bedarf", so stehts im Mietvertrag. Am 14. April habe ich nun die Möglichkeit einen neuen Vertrag für eine Gemeindewohnung, in die ich ziehe, zu unterschreiben. Nun die Frage: Ist es möglich den alten Mietvertrag sofort und ohne Kündigungsfrist zu kündigen? Es steht diesbezüglich nichts im Vertrag, nur das schon oben genannte, und das betrifft ja nur das Auslaufen des Vertrages. Ich würde heute noch bei meinem Vermieter anrufen, weil es ist ja jetzt Monantsende. Was ich im Netz gefunden habe ist teilweise widersprüchlich und eine Beratungshotline o.ä. hab ich nicht gefunden (nur für D). Kennt sich jemand damit ein bisserl aus. Wäre mir eine großen Hilfe. Pudlian 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CaptainMorgan Wichtiger Spieler Beitrag melden Geschrieben 30. März 2011 hi! da hast du leider pech! wenn dein mietvertrag dem mietrechtsgesetz unterliegt (steht auch im mietvertrag) hast du einen kündigungsfrist von 3 monaten. das soll zum einen den mieter, alsauch den vermieter schützen. du kannst dem vermieter jedoch mitteilen, dass du raus willst und er bzw. du so schnell wie möglich einen nachmieter herholst. aber ansonst musst du die 3 monate kündigungsfrist absitzen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Beitrag melden Geschrieben 30. März 2011 (bearbeitet) Du kannst zum Monatsletzten (frühestens nach Ablauf 1 Jahres der ursprünglichen Vertragsdauer) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Solltest du heute oder morgen noch zur Post gehen kannst du also frühestens zum 30.6. kündigen, was dir aufgrund der Befristung nicht viel bringen wird. Aus praktischer Sicht wirds wohl am vernünftigsten sein wenn du deinen Vermieter kontaktierst und ihn fragst, ob es möglich ist den Vertrag einvernehmlich vorzeitig zu beenden, wenn du ihm einen Nachmieter vermittelst. Ansonsten wirst du noch bis Juni Miete zahlen müssen. bearbeitet 30. März 2011 von peregrinus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.