EU, Pay-TV und die europäische Medienrevolution


boeser_mann

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Im ASB-Olymp

Ich frage mich viel eher, wie man das Dilemma mit dem Urheberrecht an der Hymne am Anfang der Übertragung lösen will. So eindeutig ist mir die Frage deshalb nicht gelöst.

Hm hm. Muss ich mir noch genau durchlesen (>> Urteil), ab 147, ob die geschützten "Auftaktvideosequenz, die Hymne der „Premier League“ oder verschiedene Grafiken" ausreichen um aus dem nichtgeschützten Fußballspiel ein geschütztes zu machen, denn die Schlußfolgerung lautet:

182 Daher ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Vervielfältigungshandlungen wie die in der Rechtssache C‑403/08 fraglichen, die im Speicher eines Satellitendecoders und auf einem Fernsehbildschirm erfolgen, die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Urheberrechtsrichtlinie erfüllen und daher ohne Erlaubnis der betreffenden Urheberrechtsinhaber vorgenommen werden dürfen.

Daher müsste sich eigentlich die Frage stellen, wie sehr man eine Übertragung "aufjazzen" muß, damit sie komplett urheberrechtsgeschützt ist.

Der ORF ist ja kein Pay-TV-Sender und verschlüsselt, weil die Lizenzierung nur für Österreich gilt, nicht europaweit. Was beispielsweise beim ZDF nicht der Fall ist.

:ratlos: Pay-TV Anbieter erwerben Rechte auch nur für ihre Region, nicht europaweit.

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