Überwachungen und sonstiges


Markus-SP

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All Colours Are Beautiful

In Leipzig fand heute das Pokalduell Hallescher FC - Union Berlin statt. Aus Sicherheitsgründen durften nur knapp 12.000 Leute ins Stadion. Beide Fangruppierungen protestierten gemeinsam gegen diese Maßnahme durch ein 15-minütiges Stimmungsboykott, sowie das Tragen von schwarzer Kleidung und die Präsentation eines Spruchbandes "In Leipzig stirbt die Fankultur - In Leipzig stirbt der Fußball"

http://ostfussball.c...r-fussball-437/

http://www.unionforu...ageNo=181399527

bearbeitet von averell89

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  • 2 weeks later...
Sehr bekannt im ASB

http://www.leggo.it/articolo.php?id=77289&sez=ITALIA

kurz übersetzt:

Der Regionalabgeordnete von Venedig, Zaia, spricht sich für Gefängnisse in allen professionellen Stadien aus. Er ist der Ansicht, dass "Übeltäter" direkt im Stadion eingesperrt werden gehören, sobald sie irgendetwas verbrechen. Er unterstützt zu 100% den Innenminister Maroni und seine "tessera del tifoso" Er glaubt, dass es eine eiserne Faust gegenüber Fußballfans braucht, wenn es sein muss mit allen möglichen (unterdrückerischen) Mitteln.

Am ersten Spieltag zeichneten sich schon große Umbrüche bei den Zuschauerzahlen ab. In Rom gab es bereits eine Strafanzeige wegen Pyrotechnik und unzählige Verhaftungen und Durchsuchungen vor und um den Stadien. Viele Fankurven, unter anderem Palermo,Napoli,Sampdoria,Lazio schweigten über 90 Minuten und es gab keinen organisierten Support. Als einziges Zeichen setzten sie Spruchbänder gegen Maroni. Währendessen gab es aber genug Kundgebungen und Gesänge auserhalb der Stadien.

bearbeitet von rude27

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Mokum 31 mei 1933

In den Niederlanden ist heute ein neues "Fussballgesetz" in Kraft getreten, ich hab grad keinen Bock das zu übersetzen, es geht unter anderem um Gebietsverbote, Platzverbote, Stadionverbote und Meldungspflicht, hier der Artikel:

De voetbalwet treedt vandaag in werking. Door de wet kunnen burgemeesters en het Openbaar Ministerie preventief extra maatregelen nemen tegen mensen die herhaaldelijk ernstige overlast hebben gegeven.

Het gaat dan niet alleen om voetbalvandalisme, maar ook om overlast door bijvoorbeeld groepen jongeren bij een winkelcentrum of buurtbewoners die met elkaar in conflict zijn.

Burgemeesters en officieren van justitie kunnen met de nieuwe wet een langdurig gebieds- of stadionverbod opleggen. Ook kan er een samenscholingsverbod en een meldingsplicht worden gegeven.

Aleid Wolfsen, burgemeester van Utrecht, denkt dat de nieuwe wet "enorm kan helpen" bij de handhaving van de openbare orde in de stad. Zo kan hij nu samen met het Openbaar Ministerie een verdachte tijdens diens hoger beroep een straatverbod opleggen. "Dat vind ik echt een grote stap vooruit, dus ik ben er heel blij mee."

Kritiek

Toch is er ook kritiek op de nieuwe wet. Zo kan een burgemeester alleen een stadion- of gebiedsverbod opleggen in de eigen gemeente. Een Ajax-hooligan die zich misdraagt in bijvoorbeeld Alkmaar, kan dat daarna zonder problemen ook in andere gemeenten doen.

Burgemeester Aboutaleb van Rotterdam vindt de voetbalwet niet ver genoeg gaan. In het NRC Handelsblad zei hij twee weken geleden dat hij teleurgesteld is in de reikwijdte van de wet. "Overtredingen moeten 'herhaaldelijk' plaatsvinden, voordat wij in actie kunnen komen. Dat betreur ik", zei Aboutaleb.

nos.nl - Staatlicher Nachrichtendienst

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  • 2 weeks later...

Freiheitsentzug - Ballesterer # 55

Zwei Jahre nach der EM stehen Österreichs Fans einem aufgerüsteten Staats- und Polizeiapparat gegenüber. Um mit Wegweisungen und Gefährderansprachen Bekanntschaft zu machen, reichen Verdachtsmomente. Wer unangemeldet zündelt, den erwarten hohe Strafen und Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch. Für Freiräume ist in der Sicherheitszone Stadion kein Platz.

Reinhard Krennhuber, Jakob Rosenberg | 01.09.2010

In einem Punkt besteht Einigkeit unter den Sicherheitsexperten: Der österreichische Fußball hat kein nennenswertes Gewaltproblem. Ausschreitungen sind zurückgegangen, Anzeigen wegen Körperverletzung sinken, Hooligans sind marginalisiert. »Die Anhänger sind zum Teil disziplinierter, aber auch organisierter«, sagt Michael Lepuschitz, als Polizeichef von Wien-Favoriten für die Abwicklung von Matches im Horr-Stadion verantwortlich. »Die Gewalt der Derbys von 2005 und 2007 können wir nicht mehr beobachten und auch die Zahl der Verletzten ist deutlich geringer.« »Die Gewaltproblematik entwickelt sich positiv«, sekundiert Michael Neugebauer, Leiter des Zentrums für Sportangelegenheiten (ZSA) im Innenministerium. Und auch Peter Jedelsky, als Jurist Mitglied des Sicherheitssenats der Bundesliga und ehemals Österreichs oberster Fanpolizist, meint, dass die Ausschreitungen in den Stadien trotz Rückschlägen wie dem jüngsten Platzsturm von LASK-Fans in Wiener Neustadt »deutlich zurückgegangen« sind. Außerhalb der Spielstätten sei die Situation ähnlich.

Langjährige Fans teilen diese Einschätzungen. Heinz Deutsch besucht seit der Saison 1980/81 fast jedes Spiel des SK Rapid. »In den 80er Jahren hätte ich meinem Sohn nicht geraten, in den Westsektor zu gehen«, meint das Mitglied des Fanklubs »Hütteldorfer Xindl«, »heute habe ich, was die Sicherheit betrifft, überhaupt keine Bedenken.« Durch die gestiegene Popularität des Fußballs sei »zu Hause und auswärts mehr Masse unterwegs«, sagt Deutsch. »Das Gewaltpotenzial von Fanseite war damals sicher höher.« Albert Steinhauser, Nationalratsabgeordneter der Grünen und Mitglied des Innenausschusses, geht auch seit 25 Jahren regelmäßig auf den Fußballplatz. »Ich halte Österreichs Stadien für sicher«, meint er. »99 Prozent der Zuschauer treten hinsichtlich des Sicherheitsaspekts völlig unproblematisch auf. Einzelne Scharmützel hat es auch vor 20, 30 oder 50 Jahren gegeben.«

Ausgeweitete Einschränkungen

Dennoch wurden die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt im heimischen Fußball in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet. Die wichtigsten gesetzlichen Verschärfungen wurden vom Parlament mit den Novellen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) 2006 und 2008 und dem neuen Pyrotechnikgesetz 2010 abgesegnet.

Die SPG-Novelle 2006 sieht für Sportveranstaltungen fünf wesentliche Kernstücke vor: So wurde der lokalen Polizei aufgrund der Befürchtung von Ausschreitungen die Möglichkeit gegeben, rund um das Stadion sogenannte Sicherheitszonen zu definieren, in denen sie potenzielle Gewalttäter des Platzes verweisen kann. Auf den öffentlichen Raum wirkten sich auch zwei Maßnahmen betreffend die Videoüberwachung aus: Die Polizei erhielt einen leichteren Ermittlungszugang zu den Daten Dritter und darf seither selbstständige Videoüberwachung in der Nähe von Veranstaltungen durchführen und diese Daten für 48 Stunden sichern.

Mehr Kontrollmöglichkeiten räumte der Gesetzgeber der Exekutive auch durch die Erlaubnis zur zentralen Speicherung der Personendaten von potenziellen Gefährdern bei Sportgroßveranstaltungen ein. Fans können dadurch in der sogenannten Hooligan-Datenbank erfasst werden, ihre Daten dürfen mit anderen Ländern ausgetauscht werden. Eine Maßnahme, die direkt auf die anstehende Europameisterschaft 2008 abzielte. Das letzte, zunächst vergleichsweise zahnloses Element der SPG-Novelle 2006 stellte die sogenannte Gefährderansprache dar: Fans, die Verwaltungsübertretungen in Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begangen haben, sollen dadurch über das korrekte Verhalten am Fußballplatz aufgeklärt werden.

Wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit konnte die Gefährderansprache nicht zeitgleich mit einem Fußballspiel stattfinden, was sich mit einer abermaligen Novelle des SPG ändern sollte. Rechtzeitig vor der EM 2008 wurde die Gefährderansprache um die Möglichkeit einer Meldepflicht für bereits vorgemerkte Gewalttäter ergänzt. Sie kann als abgespeckte Version der vom damaligen ÖVP-Innenminister Günther Platter geforderten, aber verfassungsrechtlich nicht gedeckten Präventivhaft für potenzielle Gefährder gesehen werden. Wenn ein Fan der Ladung nicht nachkommt, ist die Polizei befugt, ihn festzunehmen, außerdem kann eine Strafe von bis zu 1.500 Euro ausgesprochen werden.

Wurden die Gesetzesverschärfungen im Vorfeld der EM noch mit den Sicherheitsbedürfnissen bei der Großveranstaltung argumentiert und vorläufig anlassbezogen erlassen, gingen die Änderungen danach unter dem Kabinett Faymann in die Dauergesetzgebung über. Schon in der in weiten Teilen sehr allgemein gehaltenen Regierungserklärung kristallisierte sich die künftige Linie von Innenministerin Maria Fekter gegenüber Fußballfans heraus. So hieß es darin: »Der Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen werden in der unmittelbaren Nähe von Sportgroßveranstaltungen verboten.« Auf dieses Regierungsziel aus dem November 2008 folgte im Vorjahr die Verschärfung des Pyrotechnikgesetzes, die mit 4. Jänner 2010 in Kraft trat. Neben einem massiv gesteigerten Strafrahmen von bis zu 4.000 Euro für die Verwendung von pyrotechnischem Material in den Stadien sah die Verschärfung vor allem die Möglichkeit vor, Vergehen nicht mehr als Verwaltungsübertretung zu sehen, sondern mit Anzeigen nach Paragraf 89 des Strafgesetzbuchs als »Gefährdung der körperlichen Sicherheit« zu ahnden.

Spatzen und Softcore-Kanonen

Polizei und Innenministerium räumen zwar ein, dass die meisten Gesetzesverschärfungen von der Austragung der EM 2008 motiviert waren, betonen aber auch deren Notwendigkeit. »In Wien habe ich in den Jahren 2005 bis 2007 kein Derby besuchen können, ohne Angst haben zu müssen. Geschweige denn hätte ich mich getraut, meine Tochter zu einem Spiel ins Horr- oder Hanappi-Stadion mitzunehmen. Derzeit können wir diese Sicherheit wieder gewährleisten«, sagt Polizeikommandant Michael Lepuschitz.

Und auch im Ministerium wird auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gepocht. »Wir sind in Österreich, was die Rechtsgestaltung im internationalen Vergleich betrifft, nicht Hardcore. Es gibt keine Präventivhaft, es gibt kein behördliches Stadionverbot«, meint ZSA-Leiter Michael Neugebauer. Gerade im Zuge der EM sei versucht worden, den sozialen Aspekt von Sportveranstaltungen zu betonen. »Dort, wo das Gesetz Spielräume schafft, muss ich nicht hineinfahren und jeden Verstoß gegen die öffentliche Ordnung beanstanden«, sagt Neugebauer. »Auf der anderen Seite muss ich eine härtere Grenze ziehen, wo die Schwelle des nicht Tolerierbaren überschritten wird. Ich denke, wir sind hier auf einem sehr österreichischen und guten Weg.«

Eine Einschätzung, die vom Innsbrucker Rechtsanwalt Mathias Kapferer, der häufig mit Fans zusammenarbeitet, nicht geteilt wird. Kapferer kritisiert den breiten Handlungsspielraum der Polizei und die Zuschneidung der Gesetze, die bei weitem nicht nur auf Gewalttäter abzielen: »Maßnahmen wie das Platzverbot sind sehr problematisch. Ich muss, ohne dass ich etwas Gravierendes begangen hätte, akzeptieren, dass mich die Polizei wegweist. Da kann man sich schon die Frage stellen, was mit dem öffentlichen Raum eigentlich passiert.« …

http://ballesterer.at/?art_id=1517

»Irgendwann gibt es den genormten Fan«

Der Innsbrucker Rechtsanwalt Mathias Kapferer hat sich ausführlich mit dem staatlichen Umgang mit Fußballfans auseinandergesetzt. Im ballesterer-Interview erklärt er, warum sie häufig von Willkür betroffen sind und er Skifahrer als größeres Sicherheitsrisiko betrachtet.

Clemens Schotola | 08.09.2010

Sie warnen vor dem präventiven Sicherheitsstaat und sprechen vom »überwachten« bzw. »kontrollierten Bürger«. Was verstehen Sie darunter?

Eine umfassende Kontrolle und Erfassung von Personen, und zwar von verschiedenen Daten und Verhaltensmuster, wie zum Beispiel: Wo gehe ich am Wochenende hin? Welches Fußballspiel besuche ich? Mit welchen Leuten bin ich unterwegs? Und über diese Schiene landet man relativ rasch in Sicherheitsdatensammlungen. Das heißt, ohne dass man selbst Straftaten begangen hat, ist man »amtsbekannt«, weil man sich mit bestimmten Personen abgibt oder Anhänger eines bestimmten Fußballklubs ist. Ein bestimmtes sozial adäquates Verhaltensmuster – ich gehe auf dem Fußballplatz mit bestimmten Freunden – endet dann unter Umständen mit einem verwaltungspolizeilichen, oder wenn es schlimm kommt, mit einem gerichtlich strafbaren Verhalten. Der Betroffene setzt also Handlungen, die plötzlich in einem größeren Kontext gesehen werden. Für beispielgebend halte ich den aktuellen Tierschützerprozess in Wr. Neustadt. Das Anliegen – der Versuch Pelztierhaltung zu kritisieren – ist sozial adäquat. Möglicherweise, genaues weiß man ja noch nicht, überschreiten Personen, mit denen ich mich umgebe die Grenze, die man nicht mehr gehen hätte dürfen. Machen Sachbeschädigungen und andere Sachen, und finden sich plötzlich auf der Anklagebank wieder, indem unterstellt wird, das sei eine kriminelle Organisation.

Delikte werden also verschieden geahndet, abhängig davon, in welcher sozialen Umgebung man sich befindet?

So ist es. Eine Ohrfeige auf einem Zeltfest bleibt in der Regel völlig sanktionslos. Weil es eben mit zu viel Alkohol und anderen Geschichten passieren kann, dass sich Leute körperlich im Wettstreit befinden. Wenn das im Umfeld eines Fußballplatzes passiert, ist es plötzlich eine Körperverletzung oder gar wenn ich sie an einem Polizisten begehe, aufgrund des Polizeistatus eine schwere Körperverletzung, auch wenn der Beamte nicht schwer verletzt ist. All das führt zu ganz qualifizierten Problemen, die die Leute dann haben.

Dagegen wird argumentiert, dass durch Zuschauer bei Sportgroßereignissen die öffentliche Ordnung besonders gefährdet ist. Kann man dadurch die Sonderbehandlung von Fußballfans aus juristischer Perspektive rechtfertigen?

Das ist eine Frage des Umgangs mit zweifellos vorhandenen Problemlagen. Hier gibt es den einen oder anderen Wickel. Nur seltsamerweise kommt es zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem wo die sich abspielen, wie erfahren Polizeibeamte oder private Sicherheitsleute im Umgang mit solchen Problemlagen sind. In Innsbruck gibt es generell ein sehr gutes Verhältnis zwischen der Security und der Fanszene. Da gibt es keine Probleme mit Transparenten oder Pyrotechnik. Mir sind aber immer wieder Fälle untergekommen, wo ein und dasselbe Verhalten im Endeffekt zu unterschiedlichen Strafanträgen geführt hat, weil der veranstaltende Verein vollkommen überfordert war. Und immer wenn vom Fußballfan, die Rede ist, kommt sofort der »böse Hooligan« aufs Tapet, und es wird völlig überreagiert. Die Frage, ob man polizeilich richtig oder falsch reagiert, hängt in erster Linie von den Leuten ab, die dort einschreiten. Bei einem herkömmlichen Skiwochenende in Tirol passiert wesentlich mehr unter den zahlreichen betrunkenen so genannten Skifahrern als im Stadion. Und trotzdem schreit dort niemand nach Videoüberwachung oder gar Wegweisungen, Gefährderansprachen und Sicherheitszonen.

So wie es in Deutschland auf dem Oktoberfest auch zu mehr Delikten kommt als am Fußballballplatz?

Ich würde das, ohne eine Studie in Österreich zitieren zu können, unterschreiben. Denn wenn man jetzt vergleicht, was de facto passiert, und was nicht passiert, und wie viele Spiele völlig unproblematisch von statten gehen – muss man die Kirche im Dorf lassen. Das passiert aber nicht, sondern es wird überreagiert. Und da möchte ich auf einen anderen Aspekt zurückkommen: Es hat ja in den letzten Jahren in Österreich ganz andere strafbare Handlungen im Fußball gegeben – ich denke vor allem an Wirtschaftskriminalität. Beim Konkursfall des FC Tirol hat es, wenn man das auf den »Mafiaparagrafen« herunterbrechen wollte, auch Verabredungen und laufend strafbare Handlungen gegeben. Rund um den früheren Bundesligisten aus Kärnten und bestimmten Sponsortätigkeiten gibt es ja auch Medienberichte, dass möglicherweise Wirtschaftsdelikte begangen worden sein sollen. Kein Mensch käme aber auf die Idee, die Leute deswegen nach dem »Mafiaparagrafen« anzuklagen.

Für wie realistisch halten Sie Anzeigen gegen Fußballfans aufgrund dieser Rechtsbestimmung?

Ich sehe das als sehr realistische Möglichkeit. Denn ganz ähnlich wie bei den Tierschützern kann man auch gegen Fußballfans vorgehen, indem man sagt: Die treffen sich regelmäßig und tauschen sich aus, da gibt es Verabredungen und im Umfeld der ganzen Organisation verschiedenste mögliche strafbare Handlungen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass polizeilich in diese Richtung ermittelt wird. Vor allem wenn dort Leute dabei sind, die sich neben den üblichen Delikten, die auf einem Fußballplatz passieren können, vielleicht auch Vergehen aus anderen Bereichen schuldig machen. Dann kann das relativ rasch gehen.

Sie vertreten die These, der Fußballplatz sei ein Exerzierfeld für sicherheitspolitische Maßnahmen. Warum eignen sich Fußballfans da besonders?

Das hat stark damit zu tun, dass hier im Regelfall relativ ungeschützte Personen Angriffen des Staats ausgesetzt sind. Meist junge und juristisch unerfahrene Leute, die sich auch selten rechtlich dagegen zur Wehr setzen. Da kann man wunderbar verschiedenste Dinge ausprobieren, wie zum Beispiel die Video-Überwachung im Detail an Leuten, die nur eine Alternative haben: Entweder schließen sie sich freiwillig von ihrem sozialen Umfeld aus, indem sie nicht mehr ins Stadion gehen, oder sie lassen alles über sich ergehen.

Warum wird da nicht stärker protestiert?

Nehmen wir das Beispiel Stadionverbote: Kein Mensch macht sich die Mühe, eine zivilrechtliche Klage dagegen einzubringen. Die Sanktion wird einfach hingenommen, wie wenn ich irgendwo ein Lokalverbot in einem Nachtclub bekomme. Mein Vorschlag wäre, eine fliegende Schiedskommission einzurichten, die einen richterlichen Einschlag hat und den Fans einen einfachen Zugang bietet, sich gegen ein drohendes Stadionverbot zu wehren. Weil ich habe Sachen erlebt, wo ich mich Frage, warum bekommt da jemand Stadionverbot, während andere Personen nicht einmal behelligt worden sind.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Fans, um sich gegen überzogenes Polizeiverhalten zu wehren?

Gegen Polizeibeamte, die Übergriffe starten oder sich ungut verhalten, empfiehlt es sich, mit einer Maßnahmenbeschwerde vorzugehen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) prüft das und entscheidet als gerichtsähnliche Instanz, ob das Verhalten in Ordnung war. Wir haben in Innsbruck tatsächlich schon solche Fälle gewonnen. Die zweite Möglichkeit ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ändern solche Beschwerden tatsächlich etwas?

Die Beschwerde allein bewegt sicher nicht wahnsinnig viel, aber wenn Beamte verurteilt werden, löst das in der Polizei schon gewisse Nachdenkprozesse aus. Beispielsweise wurde in dem Fall eines umstrittenen Fankontaktbeamten in Innsbruck, der vollkommen falsch an der Stelle war, positiv und auf fanadäquate Weise reagiert.

Kommen wir zu einem konkreten Beispiel: In Ried wurden rund 30 Wacker-Fans scheinbar willkürlich weggewiesen, die Dienstnummern wurden kollektiv verweigert. Was kann man da machen?

30 Mal Beschwerden einreichen, 30 Mal Aussagen als Zeuge oder als Beschuldigter machen. Die Zeiten haben sich ja auch, was die Dokumentationsmöglichkeiten betrifft, geändert: Fast alle Fans sind mit Handys ausgestattet, mit denen man Foto- oder Videoaufnahmen machen kann.

Genau das wurde gemacht, woraufhin der Betroffene zunächst weggebeten, dann aufgeschrieben und – nach seiner Frage nach der Dienstnummer des Beamten – weggewiesen wurde.

Man sollte sich nicht abschrecken lassen: Wenn man den Beamten gesehen hat, kann man seine Dienstnummer auch herausfinden. Aber es bleibt keine andere Wahl, als den rechtlichen Weg zu gehen, also eine Maßnahmenbeschwerde wegen des Fehlverhaltens einzureichen. Natürlich besteht auch in einem etwaigen Verfahren das Grundproblem, dass vor Gericht häufig die Annahme dominiert, Polizisten würden nie lügen, Beschwerdeführer aber sehr wohl. Diese Grundproblematik bekommen wir nicht weg. Ich habe auf Videoaufnahmen auch schon ganz anderes gesehen als Richter. Trotzdem soll man darauf reagieren und den Beamten zumindest die Arbeit machen, dass sie sich vor dem UVS verantworten müssen. Je mehr Beschwerden es gibt, desto eher wird sich die Situation verbessern.

Kleiner Schwenk: Was finden Sie an den Sonder- und Sicherheitszonen so bedenklich?

Das Grundproblem ist die Umkehr der Beweislast und der Machtverhältnisse. Normalerweise bin ich als Bürger in diesem Staat berechtigt, mich in bestimmter Art und Weise zu verhalten und irgendwo hinzugehen. Dort habe ich die komplette Umkehr. Ich muss, ohne dass ich Gravierendes begangen hätte, akzeptieren, dass mich die Polizei wegweist. Ich habe zu akzeptieren, ohne dass mein subjektives Verhalten besonders geprüft wird, dass von Polizeibeamten einseitige Anordnungen ergehen. Das ist eine sehr problematische Geschichte, die man eingebettet in eine generelle Entwicklung sehen muss: Was passiert mit dem öffentlichen Raum? Wo hat man überhaupt noch Platz, ohne konsumieren zu müssen oder ohne videoüberwacht zu sein? Bei diesen Sicherheitszonen ist es eben noch einmal verstärkt, weil die Polizei dort sagen kann: »Und sofort ab mit dir«.

Hand in Hand geht eine immer weitergreifende Videoüberwachung.

Das Grundproblem bei der Videoüberwachung ist: Wenn Sie die eigentlichen Ursachen für mögliche strafbaren Handlungen nicht bekämpfen, dann werden Sie das Problem nicht in den Griff bekommen. Dieser Aspekt geht mir in der ganzen Sicherheitsdiskussion ab. Wir bekämpfen Symptome, wir sichern Beweise über die Videoüberwachung, aber die eigentlichen Ursachen bleiben links liegen. Das reicht von sozialen Problemen, wo Jugendliche aus Strukturen kommen, die nicht wirklich passen, bis zu einer verfehlten Wohnpolitik und einem Mangel an Freiräumen. Aber da schaut man nicht hin, weil das andere Zuständigkeiten sind. Die Polizei sagt: »Für soziale Probleme sind wir nicht zuständig«. Und die Zuständigen sagen: »Es ist ja nicht so schlimm«.

Die Polizei hat in den vergangenen Jahren mit Meldeauflagen und Gefährderansprachen eine enorme Ausweitung ihrer Befugnisse erfahren. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?

Die Gefährderansprache sehe ich als etwas Willkürliches. Man kann sich schwer dagegen wehren, weil einer Berufung keine aufschiebende Wirkung zukommt. Man muss sich überlegen, ob man da nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt und die Dinge verschärft, weil dies zum Teil Leute betrifft, die nicht einmal gerichtlich verurteilt wurden. Außerdem unterliegen diese polizeilichen Maßnahmen keiner unabhängigen richterlichen Kontrolle mehr. Die Polizei kann sich autonom dafür entscheiden. Da sind wir wieder beim überwachten Bürger: Plötzlich steht man einer sehr mächtigen Polizei oder einem Staat gegenüber und muss sich sagen lassen, wo man den Samstagnachmittag verbringt. Und zwar aufgrund von Vorfällen, die irgendwann vorher einmal passiert sind und sich völlig losgelöst von einer konkreten Gefährdersituation abgespielt haben.

Diese gesetzlichen Möglichkeiten wurden vor der EM 2008 in Österreich teilweise befristet eingeführt, später aber dann ohne Diskussion Teil der Dauergesetzgebung.

Das ist der Beweis dafür, dass man damals unter der Hysterie EURO all das gemacht hat, was sich die UEFA, also ein privater Veranstalter, vorgestellt hat. Selbst der Gesetzgeber ist eins zu eins mitgezogen, eingebettet in ein europäisches Sicherheitskonzept, das vor allem von Seiten der EU Dinge umfasst, wo man sich fragt, wo das enden wird. Angefangen mit den Fingerprints in den Reisepässen bis zu den Fotos, auf denen man nicht lachen darf, weil die Scans die Gesichter lesen können müssen. Beim Umsetzen dieser Bestimmungen herrscht eigentlich überall das rasche Durchwinken vor. Auf politischer Ebene gibt es kaum jemanden, der sich für diese Fußballseite engagiert, weil dann immer unterstellt wird, man engagiere sich für Hooligans. Alle vergessen aber, dass es alle ganz gleich trifft. Das kann auch einen Schlipsträger wie mich erwischen, weil die ganzen Bestimmungen unverändert ins normale Recht übergehen, ohne kritisch hinterfragt zu werden, ohne Diskussion.

Anfang dieses Jahres ist mit dem Pyrotechikgesetz (PyroTG) das nächste Gesetz mit starkem Fußballbezug in Kraft getreten.

Mit dem Verbot von Pyrotechnik wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet – gerade in Innsbruck, wo nie etwas passiert ist. Irgendwann gibt es den genormten, braven Fußballfan, der im Stadion sitzt und nur das tun darf, was ihm der Staat vorschreibt – und das wäre für die Fankultur der Supergau.

Von Behördenseite wird des öfteren behauptet, dass Verstöße gegen das PyroTG ja Verwaltungsdelikte bleiben.

Die Frage ist: Wie wird wer auffällig und polizeibekannt? Häufig beginnt es mit harmlosen verwaltungspolizeilichen Delikten – zum Beispiel Alkohol in der Öffentlichkeit. Bei Fußballfans ist es auch so. Normalerweise hat ja niemand gleich eine Anzeige wegen »Widerstands gegen die Staatsgewalt«, weil er mit einem Polizisten rauft, sondern wegen eines Verstoßes gegen das PyroTG oder etwas Ähnlichem. In Tirol gibt es auch das »ungebührliche Verhalten«, da reicht es eigentlich, wenn Kinder lauter schreien. Und über diese Methode wird man polizeibekannt und hat plötzlich eine Litanei von verwaltungspolizeilichen Vorstrafen, und es heißt: »Ist eh schon amtsbekannt«. Während man bei Gerichtsverfahren im Regelfall Beratung und Hilfe durch verschiedene Stellen erhält, ist dies vor allem im niedrigschwelligen Verwaltungsstrafbereich schwierig. Dort kann es einem sogar passieren, dass von Polizeijuristen unbedingte Freiheitsstrafen verhängt werden, die dann auch zu verbüßen sind.

Welche Rolle spielt das mediale Bild, das von Fußballfans vermittelt wird?

Medien spielen eine große Rolle, da wird einiges transportiert, wo gewisse Interessenslagen dahinterstehen. Solange der Zugang zu Fußballfans und Fußball im Stadion immer noch stark der ist, dass man behauptet, das seien alles Verbrecher und Gauner und nicht differenziert, wird eine entsprechende öffentliche Meinung dazu vorherrschen. Es hat natürlich Vorfälle gegeben, die unerfreulich waren, aber noch einmal: Auch bei denen, die etwas zu verantworten hatten, und ich würde sagen neun von zehn sind ohnehin unproblematisch, gibt es konkrete Ursachen. In Bereichen, in denen viel mehr Geld verdient wird wie beim Tourismus in Tirol oder bei Skirennen geht es ganz anders ab.

http://ballesterer.at/?art_id=1525

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