Auto anmelden


Doug Heffernan

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Frage: wenn bei einem Auto das "Pickerl" bis 05/2008 gueltig war, und abgemeldet ist, ist es dann noch moeglich, jetzt dieses Auto noch mit diesem Pickerl anzumelden (immerhin gibts ja diese 3-Monatsfrist, in der man beim angemeldeten Auto das Pickerl nachmachen kann, wenns abgelaufen ist) oder nicht???? :ratlos:

Und wenn nicht: wie funktioniert dann das Anmelden, wenn ich kein Kennzeichen hab, da kann ich ja wiederum kein Pickerl machen lassen (denn auf welches Kennzeichen sollte denn dieses Gutachten gehen???)

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Anyone?

Frage: wenn bei einem Auto das "Pickerl" bis 05/2008 gueltig war, und abgemeldet ist, ist es dann noch moeglich, jetzt dieses Auto noch mit diesem Pickerl anzumelden (immerhin gibts ja diese 3-Monatsfrist, in der man beim angemeldeten Auto das Pickerl nachmachen kann, wenns abgelaufen ist) oder nicht???? :ratlos:

Und wenn nicht: wie funktioniert dann das Anmelden, wenn ich kein Kennzeichen hab, da kann ich ja wiederum kein Pickerl machen lassen (denn auf welches Kennzeichen sollte denn dieses Gutachten gehen???)

es sind 4 monat und des anmelden geht, man muß des pickerl dann neu machen

bearbeitet von eminem23

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Seit 1902

die wiederkehrende begutachtung nach §57a KFG ist ein monat vor ablauf und vier nach ablauf zu erledigen.

du kannst also das auto auch jetzt noch anmelden!

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Ja, danke.... jetzt hab ich endlich was offizielles gefunden, zufaellig ueber das geizhals.at-Forum. Wenn man danach googelt, kommt nix brauchbares...

7.

Zu § 37 Abs. 2 lit. h KFG 1967

Bei Fahrzeugen die der wiederkehrenden Begutachtung

unterliegen, ist ein gültiges, positives Prüfgutachten

(Prüfergebnis: "Das Fahrzeug entspricht den Erfordernissen

der Verkehrs- und Betriebssicherheit.") vorzulegen, sofern

bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden

ist, wobei die viermonatige Toleranzfrist gemäß § 57a Abs. 3

KFG 1967 jedenfalls zu berücksichtigen ist.

© BM fuer Wissenschaft und Verkehr

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Gast
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