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ei - klar

dann soll er schwadorf schreiben, sonst ist er um nix besser als der kurier

Also schreib ich so gut wie fleckl.mindestens :feier:

Das mim fcl stimmt,das sollt ein konjunktiv sein

Und findest du das mit schwadorf nicht etwas beckmesserisch? ;)

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Botaniker

Und findest du das mit schwadorf nicht etwas beckmesserisch? ;)

Wenn Du explizit von der "Südstadt" und dem "schönen Ort" schreibst, eigentlich nicht.

Und obowhl der Artikel eigentlich recht ausgewogen ist, würde mich folgender Satz (auch von anderen, die immer wieder diesen lächerlichen Vorwurf bringen, wie dieser Satz genau gemeint ist:

Nun tauchen aber Vorwürfe auf, dass ein Spieler, der zu den Topverdienern gehört, einen Doppelvertrag unterzeichnet hatte, wohl um Abgaben zu sparen.

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ei - klar

Und obowhl der Artikel eigentlich recht ausgewogen ist, würde mich folgender Satz (auch von anderen, die immer wieder diesen lächerlichen Vorwurf bringen, wie dieser Satz genau gemeint ist:

Danke sehr einmal

Das ist ja genau das Dings.mit doppelten Verträgen und der Vorwurf ist von mir ausformuliert,dahingehend,dass die Persönlichkeitsrechte anders beglichen werden als wenn ich EINEN Vertrag hätte

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NCITDOME!!!

Das ist ja genau das Dings.mit doppelten Verträgen und der Vorwurf ist von mir ausformuliert,dahingehend,dass die Persönlichkeitsrechte anders beglichen werden als wenn ich EINEN Vertrag hätte

Sie werden nicht anders beglichen, nur von jemand anders.

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Postinho

Das ist ja genau das Dings.mit doppelten Verträgen und der Vorwurf ist von mir ausformuliert,dahingehend,dass die Persönlichkeitsrechte anders beglichen werden als wenn ich EINEN Vertrag hätte

Also das mit den "Persönlichkeitsrechten" mußt du mir erklären. was sind "persönlichkeitsrechte" und was hat das mit der Vertragssituation zu tun?

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NCITDOME!!!

Eben,aber die Abgaben wären höher.illegal ist es aber nicht,es sind 2 Leistungen

Nein, wären sie nicht. Für die Festlegung des Steuersatzes eines Arbeitnehmers werden immer alle Dienstverhältnisse berücksichtigt.

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Botaniker

Stimmt,eine Grauzone ist es

Das hat nichts mit einer Grauzone zu tun.

Der Arbeitgeber (und an den richten sich die Vorwürfe: admira bzw. trenkwalder) hat aus den 2 Verträgen abgabenmäßig null Vorteil.

Wenn der AN den Umstand nutzt Abgaben zu hinterziehen ist das seine Sache, nicht die des AG (und nebenbei, wie bereits erwähnt, wäre er ein seltener Dolm, damit an die Presse zu gehen)

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Tribünenzierde

Also das mit den "Persönlichkeitsrechten" mußt du mir erklären. was sind "persönlichkeitsrechte" und was hat das mit der Vertragssituation zu tun?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist natürlich sehr umfassend, schützt vor Eingriffen in die Privatsphäre, Intimsphäre einer Person, in den Lebensbereich ganz allgemein.

Im angesprochenen Fall ist die Präsentation, Publikation und allgemeine Vermarktung des Spielers angesprochen.

Ein Verein muss die Abtretung der Persönlichkeitsrechte zu seinen Gunsten Im Vertrag verankern. Dies um den Spieler mit den Ansprüchen der Sponsoren, Investoren, Werbepartnern und auch des Ausrüsters zu verpflichten.

Der Verein kann jetzt, für ihn nicht unbedingt notwendige, Persönlichkeitsrechte an einen Dritten weitergeben. Der Passus kann in etwa lauten, Abtretung der Persönlichkeitsrechte eingeschränkt auf „außerhalb der direkten Vereinstätigkeit“!

Der Halter der Persönlichkeitsrechte vermarktet nun den Spieler, bei Autogrammstunden, Präsentationen, Werbeveranstaltungen. Geht bis zum Abschluss von zusätzlichen Werbeverträgen im Namen des Spielers! Der Spieler selbst darf ohne Zustimmung keine Verträge abschließen!

Ein, zugegeben außergewöhnliches, Beispiel für den Erwerb von Persönlichkeitsrecht. Zeigt aber doch die Wertigkeit. 2002 erwarb Real Madrid den Brasilianer Ronaldo von Inter Mailand um € 45 Mio plus zwei Spieler. Drei Tage später verkauften sie die Persönlichkeitsrechte um € 40 Mio an eine private spanische Fernsehanstalt!

Diese Handhabung ist weltweit üblich und uralt. In der jüngsten Vergangenheit wurde es in Österreich ganz extrem von Sturm Graz mit der Werbegesellschaft von Hannes Kartnig und von Tirol mit einer eigens gegründeten Gesellschaft in Deutschland, praktiziert. Natürlich auch von anderen Vereinen.

Noch ein Wort zu Verpflichtungen und Haftungen des Spielers aus zwei Verträgen. Finanzamt oder Grauzone. Woher soll ein Problem für den Spieler resultieren, vorausgesetzt die Angaben sind korrekt?

Ein Vertrag weist Brutto und Netto aus, der Nettobetrag wird überwiesen. Finanzamt und Sozialversicherung vom Auszahler bedient. Alles klar.

Der General- oder Zweitvertrag spricht von Netto! Demnach muss der Vertragspartner für die Abgaben Sorge tragen. Sollte dem nicht so sein, muss im Vertrag folgend oder ähnlich festgehalten sein „wir weisen den Spieler darauf hin, dass er selbständig für die Abführung der gesetzlichen Abgaben verantwortlich ist“! Wäre aber ein Widerspruch, es würde sich nicht um einen Nettovertrag handeln!

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Botaniker

Noch ein Wort zu Verpflichtungen und Haftungen des Spielers aus zwei Verträgen. Finanzamt oder Grauzone. Woher soll ein Problem für den Spieler resultieren, vorausgesetzt die Angaben sind korrekt?

Wurde von antisymmetric ins Spiel gebracht unter der Prämisse, der Spieler könnte unter diesen Voraussetzung erleichtert eben KEINE korrekten Angaben machen.

Einfaches Beispiel.

ich habe 2 Verträge, jeweils mit 4000€ brutto/Monat. Bei jedem dieser Gehälter erfolgt der Abzug durch den Arbeitgeber nach dem durchschnittlichen Steuersatz von (?) 36%.

a*0,36+b*0,36=(a+b)*0,36.

Im rahmen des Steuerausgleichs werden die beiden Einkünfte jedoch zusammengezählt --> ergibt 8000€ brutto/Monat und somit Spitzensteuersatz von (?) 50%.

(a+b)*0,5>(a+b)*0,36 --> Der Spieler erspart sich durch die 2 Verträge (a+b)*0,14 wenn er auf den Ausgleich "vergisst". Ist aber in meinen Augen der Kaffee des Spielers und nicht der seiner 2 Arbeitgeber.

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Tribünenzierde

Ich verstehe, was du meinst. Aber nach den gemachten Angaben sieht es hier anders aus.

Unbestritten hängen die beiden Verträge zusammen, weisen ja im Prinzip die gleichen Zahlen auf!

Es wurde so erwähnt, der Generalvertrag war der erste. Wurde bei den Verhandlungen dem Spieler zugesagt. Also die Nettobeträge!

Später wurde erst der Vertrag Verein/Spieler errichtet.

Der Generalvertrag begleicht den Ausgleich von Netto aus Verein/Spieler auf im Generalvertrag zugesagten Nettobetrag!

Dann muss der Vertragspartner aus dem Generalvertrag für alle gesetzlichen Abgaben aufkommen. Jedenfalls kann der Spieler davon ausgehen, dass dies so ist!

Der im Generalvertrag ausgewiesene Betrag wurde ihm als Netto zugesagt. Den steckt er ein! Für ihn keine Verpflichtung ersichtlich irgendjemand etwas anzugeben!

Außer es steht im Generalvertrag irgendein Passus!

Wir haben hier genau die Geschichte, über die Sturm und Tirol gefallen sind!

Spieler hat es nur wenige erwischt, aber da gab es noch zusätzliche Zahlungen!

bearbeitet von Sensor

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