SimonBolivar NCITDOME!!! Geschrieben 13. Juni 2011 Ich würds als Frechheit empfinden, wenn Finanzamt und Krankenkasse da wegscheuen würde. Immerhin müssen wir alle genug einzahlen, das sollte auch für Fußballer und deren Sponsoren gelten. Du bist so irr. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 13. Juni 2011 Fakt ist auf jeden Fall,das sich Trenkwalder das ganze Theater sparen hätte können,wenn er einfach das Sponsoring für Admira so erhöht hätte,das alle Löhne und Prämien für die Spieler von Admira Wacker als Dienstgeber bezahlt werden hätten können. Dann hätte man keine eigene Gesellschaft gründen müssen, die teilweise die Finanzierung der Spielergehälter übernimmt, und somit bräuchte man keine doppelten Verträge. Die Konstruktion ist auf alle Fälle einigermassen dubios,und man kann damit rechnen,.das das deswegen gemacht wurde, um sich was zu sparen(Steuern zb.),oder umTransferrechte von Admira zu dieser Gesellschaft zu verschieben. Glaube persönlich nicht,das man so eine Konstrukton wählt,ohne irgendwelche Vorteile daraus zu ziehen. Das glaube ich auch nicht. Aber diese Vorteile müssen weder illegal noch gegen die Bundesliga-Regularien sein. Auf alle Fälle hätten diese Verträge an die Bundesliga gemeldet werden müssen, Wer hätte sie melden müssen? Der Verein? Weiß theoretisch nicht einmal, daß der Spieler woanders noch Nebenbeschäftigungen hat, solange er nicht woanders als Fußballspieler gemeldet ist. Der Spieler? Wo er neben dem Fußball noch Geld verdient, ist seine Angelegenheit. Die Firma Trenkwalder? Hat mit der Bundesliga nix zu schaffen. Und abgesehen davon müssen Dienstverträge immer den Bruttobetrag ausweisen, nicht weil das die Bundesliga sagt,sondern aus gesetzlichen und Arbeitsrechtlichen Gründen. Nochmal: in welchem Gesetz steht das? und das ist falsch, falsch, falsch ..... Natürlich ist es falsch. Die meisten Primarärzte in NÖ haben mit der NÖGUS Individualverträge (weil die nö. Standardprimargehälter so mickrig sind) und da steht oft ein Nettogehalt drinnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muk ASB-Messias Geschrieben 13. Juni 2011 Halbe Südfront: das ist nicht falsch.Inhalt von Dienstverträgen ist in Österreich klar geregelt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 13. Juni 2011 Halbe Südfront: das ist nicht falsch.Inhalt von Dienstverträgen ist in Österreich klar geregelt. Dann zeig uns bitte das gegenständliche Gesetz... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muk ASB-Messias Geschrieben 13. Juni 2011 Habe ja nicht erwähnt,das die Konstruktion illegal ist. Aber man hätte sich das im Interesse von Admira sparen sollen. Und ob die Bundesligaregularien eingehalten wurden,wird eh jetzt festgestellt. Ich bin auf alle Fälle der Meinung,das die Verträge der Bundesliga zur Kenntnis gebracht hätten werrden müssen,weil die Gesellschaft ja Lohnkosten von der Admira übernimmt, und die Fussballer somit fürs selbe bezahlt wie der Dienstgeber Admira Wacker, nämlich fürs kicken. Das ist wie gesagt meine Meinung. Ob die richtig ist,wird jetzt unter anderem festgestellt. Und man kann einen Kassenvertrag(den Ärzte mit diversen Krankenkassen abschliessen) nicht mit einem Arbeitsvertrag vergleichen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 13. Juni 2011 Ich bin auf alle Fälle der Meinung,das die Verträge der Bundesliga zur Kenntnis gebracht hätten werrden müssen,weil die Gesellschaft ja Lohnkosten von der Admira übernimmt, und die Fussballer somit fürs selbe bezahlt wie der Dienstgeber Admira Wacker, nämlich fürs kicken. Ich denke nicht, daß es so konstruiert ist. Und man kann einen Kassenvertrag(den Ärzte mit diversen Krankenkassen abschliessen) nicht mit einem Arbeitsvertrag vergleichen. Ich spreche nicht von Kassenverträgen, sondern von Arbeitsverträgen mit Krankenhäuser. Zeig uns bitte das gegenständliche Gesetz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
charley Postinho Geschrieben 13. Juni 2011 ich wirf jetzt als aussenstehender und fragend noch mal zitat flucky rein "Der Lizenzbewerber muss insbesondere gewährleisten, dass b) alle entgeltwerten Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis der Spieler zum Lizenzbewerber (oder dessen Gesellschaft) stehen, ausschließlich vom Lizenzbewerber (oder von dessen Gesellschaft) geschuldet und buchmäßig erfasst werden;" und dann mal diesen Link: http://www.firmenabc.at/trenkwalder-admira-sportmanagement-gmbh_EvFD hab ich dann, wenn ich ich sowohl mit admira als auch mit dem 25%gesellschafter trenkwalder einen vertrag unterschreibe nicht mit ein und demselben lizenzbewerber 2 verträge unterschrieben und verstoße damit gegen die lizensierungsbestimmungen?? http://www.profil.at/articles/1114/560/293702/balltrickser-die-finanztricks-oesterreichs-fussballvereinen und wenn das hier wie beim fc lustenau aubglaufen ist und die Differenz schwarz ausgezahlt wird, warum sollte sich dann nicht auch noch das FA einschalten?? Unter "Gesellschaft" sind nicht irgenwelche Teilhaber zu verstehen, sondern Vereine haben das Recht, den Profibetrieb in eine Firma (GesmbH oder AG) auszulagern. So ist der Profibetrieb von Austria Wien nicht im Verein, sondern in der Austria Wien AG. Deshalb müssen natürlich auch diese gesellschaften mit einbezogen werden. Das steht aber in den Lizenzbestimmungen. Im Moment reißt jeder irgenwelche Abschnitte raus und interprertiert wild drauf los. Wenn man damit argumentieren will, dann bitte alles lesen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muk ASB-Messias Geschrieben 13. Juni 2011 (bearbeitet) Prinzipiell sind Dienstvertäge in den diversen Kollektivverträgen geregelt. Und nachdem es ja einen Kollektivvertrag für Fussballer gibt,ist das da drinnen geregelt. Das wäre dann ein sogenannter Mustervertrag der Bundesliga.http://www.bundesliga.at/assets/documents/regulations/20110405_Mustervertrag bearbeitet 13. Juni 2011 von muk 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 13. Juni 2011 Prinzipiell sind Dienstvertäge in den diversen Kollektivverträgen geregelt. Und nachdem es ja einen Kollektivvertrag für Fussballer gibt,ist das da drinnen geregelt. Das mag stimmen. Kenne den kollektivvertrag für Fußballer nicht. Der regelt aber nichts, wenn ein Fußballer sich nebenbei bei einer privaten Firma noch was dazuverdient. Und in so einem Vertrag darf dann durchaus auch ein Nettogehalt vereinbart sein, wie in jedem anderen freien Dienstvertrag auch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
charley Postinho Geschrieben 13. Juni 2011 Du kannst mir schon glauben, dass ich sie verstanden habe. Nur interpretierst du sie falsch. Und sie haben eben nicht alle Leistungen offen gelegt. Der Chef hat ja zugegeben, dass Gehaltskosten ausgelagert worden sind. Das ist ja nicht das Problem. Nur eben diese ausgelagerten Kosten müssen dem Senat 5 vorgelegt werden mit der Garantie, dass der externe Geldgeber diesen Zahlungen nachkommen kann. Und offensichtlich waren diese ausgelagerten Kosten nicht bekannt. Zu den anderen Punkten: Da habe ich nie was Gegenteiliges behauptet. Schlussendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Admira mit ein ein paar Punkten weniger in die Bundesligasaison starten wird. Und ich hoffe dann doch stark, dass sich hier niemand über die ach so böse Bundesliga beschwert. Nein, das hat er nicht. Er hat nur gesagt, das ein Teil der Gehaltskosten gesponsert wurden. Dieser Gelder wurden in den Gesamtsponsorpaket nachgewiesen. Schlussendlich wird es darauf hinauslaufen, das die Sache wegen Gegenstandslosigkeit ad Acta gelegt wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SimonBolivar NCITDOME!!! Geschrieben 13. Juni 2011 § 6. Dienstverträge (Spielerverträge) 1.) Dienstverträge (Spielerverträge) müssen schriftlich abgeschlossen werden, wobei die Verwendung des im Anhang abgedruckten Vertragsformulars empfohlen wird. 2.) Die mehrfache Aneinanderreihung von zeitlich befristeten Dienstverträgen (Spielerverträgen) ist zulässig. 3.) Im Falle der einvernehmlichen Überlassung (Verleihung) der Arbeitskraft eines vom persönlichen Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages erfassten Spielers an einen anderen Klub wird das Dienstverhältnis zum verleihenden/abgebenden Klub dem Bande nach unterbrochen, sofern Klub und Spieler dies schriftlich vereinbaren. Mangels einer solchen Vereinbarung gilt die gesamte Zeit der Verleihung als beim verleihenden Klub verbracht, sofern keine für den Spieler günstigere Regelung vereinbart wird - dies gilt nicht für Abfertigungsansprüche bei Dienstverhältnissen, die unter das betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) fallen. 4.) Die Einräumung von durch einseitige Erklärung auszuübenden Gestaltungsrechten (Optionsrechten) ist nur zulässig, wenn sie jedem Vertragsteil gleichwertige Ansprüche einräumt und auch die Art der Ausübung des Optionsrechtes für beide Teile an gleichwertige Bedingungen geknüpft ist (z.B. einseitige Vertragsverlängerungsmöglichkeit durch den Klub bei bereits vorab festgesetzter Gehaltserhöhung für den Spieler oder sonstiger gleichwertiger Verbesserungen für den Spieler, wobei stets die besonderen Umstände des Einzelfalles [Alter des Spielers, Dauer der Vertragsverlängerung] zu berücksichtigen sind). Für die Bewertung der Gleichwertigkeit ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. 5.) Dienstverträge haben ausnahmslos alle vereinbarten Bezüge auszuweisen. Bezüge, die im Dienstvertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, gelten als nicht vereinbart. Monatsbezug und Sonderzahlung dürfen bei einem auf die bisherige Dienstzeit bezogenen Durchrechnungszeitraum, bei Spielern, die das 19. Lebensjahr vollendet haben, einen durchschnittlichen Betrag von EURO 1.000,-- brutto pro Zahlung nicht unterschreiten. Diese Mindestzahlung beinhaltet daher neben dem Monatsbezug (Fixum) auch die variablen Entgeltsbestandteile (Leistungsprämien) und alle Sachbezüge. Diese Mindestlohnregelung gilt nicht, wenn dem Spieler die abstrakte Möglichkeit eingeräumt wird, einer schulischen Ausbildung oder einer weiteren Erwerbstätigkeit neben dem Fußball nachzugehen. Bestehende Verträge sind binnen 6 Monate nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages entsprechend anzupassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
charley Postinho Geschrieben 13. Juni 2011 (bearbeitet) Das mag stimmen. Kenne den kollektivvertrag für Fußballer nicht. Der regelt aber nichts, wenn ein Fußballer sich nebenbei bei einer privaten Firma noch was dazuverdient. Und in so einem Vertrag darf dann durchaus auch ein Nettogehalt vereinbart sein, wie in jedem anderen freien Dienstvertrag auch. Das ist richtig. Prinzipiell kann man den Arbeitsvertrag frei vereinbaren, sofern die Regelungen im Vertrag günstiger sind als der Kollektivvertrag. Ich bin sicher, das unsere Verträge günstiger sind. Man darf auch Netto-Beträge vereinbaren, da ja die Brutto- und Nebenkosten prozentuell geregelt sind. Im übrigen gilt das Arbeitsrecht bei Fussballern nur eingeschränkt. bearbeitet 13. Juni 2011 von charley 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z18Ry._12 Im ASB-Olymp Geschrieben 13. Juni 2011 http://www.trenkwalder-admira.com/meldungen/vereins_news/stellungnahme_zum_kurier_artikel_vom_12_juni_2011 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 13. Juni 2011 http://www.trenkwalder-admira.com/meldungen/vereins_news/stellungnahme_zum_kurier_artikel_vom_12_juni_2011 Soviel zum Thema: "Die sind ja alle auf Urlaub und reagieren nicht." 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 13. Juni 2011 ich gehe mal davon aus, dass es bei der admira schon einen besonderen grund hat, warum es auch direktverträge mit trenkwalder gibt - das ist eine personalvermittlungsfirma, da mag es steuerrechtlich o.ä. für die firma vielleicht besser sein als einfach die sponsormittel entsprechend zu erhöhen. ich bin auch der meinung, dass die bundesliga schon das recht hat, einsicht in das gesamte vertragswerk zu nehmen. ich kann mir auch gut vorstellen, dass die bundesliga zum schluss kommt, dass solche regelungen nicht erwünscht sind und die admira das natürlich in zukunft zu respektieren hat. aber all das rechtfertigt keinerlei schlussfolgerungen, wie sie im artikel angedeutet werden. das ist absolut unprofessionell für eine zeitung mit mehr niveau als "österreich", das ist wie erwähnt primär der tatsache zu verdanken, dass fußballtechnisch gerade saure-gurken-zeit herrscht. will ich als journalist etwas aufdecken, dann versuche ich den sachverhalt bestmöglich darzustellen. im gleichem atemzug irgendwelche konsequenzen aus diesem sachverhalt zu fordern, ist eines journalisten nicht würdig. das macht man dann, wenn offizielle wegschauen und nicht reagieren. zumindest von sport.orf.at ist die angelegenheit ohnehin wieder aus den schlagzeilen verschwunden. und das ist auch gut so. der kurier setzt hingegen noch nach und lässt die gewerkschaft über äpfel und birnen reden - nur damit auch hier wieder in der schlagzeile die forderung nach mehr als einer geldstrafe transportiert werden kann. grauslich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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