niederösterreicher Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 3. Januar 2008 hab eine frage an die steuerexperten. hab vor kurzem mein studium in graz beendet und beginne ab februar vollzeit in wien zu arbeiten. bin dadurch natürlich im jahr 2008 einkommenssteuerpflichtig. im jänner möchte ich aber noch meiner tätigkeit als freier dienstnehmer (klassischer studentenjob ) nachgehen, bei dem ich in etwa 1200eur brutto inkl. km-geld verdiene, von denen die 13,8% sozialversicherung noch abgezogen wird. meines wissen kann man neben einer unselbstständigen beschäftigung 730€ im jahr steuerfrei dazuverdienen. diese grenze werde ich aber gleich im jänner überschreiten, und ich muss folglich dieses einkommen veranlagen. und jetzt meine frage(n): 1. der zuverdienstvertrag von 730, ist dieser als brutto oder netto zu verstehen? denke und hoffe schon, dass z.b. kilometergeld nicht dazuzählt. 2. wenn ich die 730 überschreite, wird der GESAMTE zuverdienst wie das restliche einkommen versteuert, oder? würde das ganze jedenfalls finanziell relativ unattraktiv machen. jedenfalls bin ich am überlegen, sofern möglich, meine tätigkeit als freier diestnehmer im jänner ein bischen einzuschränken (man kann ja ganz schnell krank werden), um die 730 nicht zu überschreiten und mir einigen aufwand zu ersparen. oder ist das in der praxis sowieso irrelevant und es interessiert niemanden, wenn ich den zuverdienst nicht veranlage? (beispielsweise genauso wie bei veräusserungsgewinnen durch wertpapierverkäufe während der spekulationsfrist) danke schon einmal im voraus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Beitrag melden Geschrieben 3. Januar 2008 im jänner möchte ich aber noch meiner tätigkeit als freier dienstnehmer (klassischer studentenjob ) nachgehen, bei dem ich in etwa 1200eur brutto inkl. km-geld verdiene, von denen die 13,8% sozialversicherung noch abgezogen wird. meines wissen kann man neben einer unselbstständigen beschäftigung 730€ im jahr steuerfrei dazuverdienen. diese grenze werde ich aber gleich im jänner überschreiten, und ich muss folglich dieses einkommen veranlagen. und jetzt meine frage(n): 1. der zuverdienstvertrag von 730, ist dieser als brutto oder netto zu verstehen? denke und hoffe schon, dass z.b. kilometergeld nicht dazuzählt. 2. wenn ich die 730 überschreite, wird der GESAMTE zuverdienst wie das restliche einkommen versteuert, oder? würde das ganze jedenfalls finanziell relativ unattraktiv machen. die 730,- euro verstehen sich als netto nach betriebsausgaben (12% pauschale ohne nachweis stehen dir zu). d.h.: wenn du ohne kilometergeld auf nicht mehr als 829,54 euro brutto kommst, hast du kein problem und musst auch nichts veranlagen. wenns mehr ist, schleift sich der veranlagungsfreibetrag ohnehin bis 2.000,- euro ein, also wirst du kaum steuern dafür zahlen. veranlagen wirst du's allerdings müssen, da du als freier dn i.d.r. automatisch vom dienstgeber an finanzamt und gkk gemeldet wirst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
niederösterreicher Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 3. Januar 2008 besten dank für die auskunft! werd mich diesbezüglich noch ein bischen einlesen, aber gut zu wissen dass im moment nicht unbedingt handlugnsbedarf besteht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Georg13 Gràcies Samuel Beitrag melden Geschrieben 4. Januar 2008 (bearbeitet) 730 euro einkünfte aus selbstständiger arbeit (freier dn) ist die freigrenze, bis dahin brauchst es also nicht zu versteuern. ab 1460 euro musst die einkünfte voll versteuern, es steht dir also kein veranlagungsfreibetrag mehr zu. dazwischen ermittelt sich der freibetrag aus 730 - (einkünfte als freier dn - 730). vergleiche dazu § 31 (3) des EStG: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen. bearbeitet 4. Januar 2008 von Georg13 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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