DerFremde Fuck Heraldry! Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 (bearbeitet) Habe mir ein Gerät gekauft (€140), war das falsche, funzt bei mir nicht. Der Laden (Einzelhandel) bietet mir nun eine Gutschrift an. Ich hätte aber gerne mein Geld in Bar zurück. Der Einkauf war letzten Freitag. Kann ich Barauszahlung, Überweisung, was auch immer, aber halt Geld verlangen oder muß ich mich mit der Gutschrift zufrieden geben, weil der Händler eh nix zurückzunehmen braucht? Bitte um Hilfe! Danke! bearbeitet 3. Juli 2007 von DerFremde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pompfinewra Grantscherm Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 www.moskauinkasso.de 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 www.moskauinkasso.de hehehe, das wär schon geil, jetzt erst am telefon ein bissl diskutieren und dann sagen: "wartens, ich komm vorbei." und dann mit vier schlägertypen auftauchen, die sich im laden mal ein bissl umsehen. filmen müsste man das ganze halt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Feminin Weltklassekicker Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 Ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises hast Du nur, wenn Du ein Recht geltend machen kannst, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Welche das sind, würde jetzt hier zu weit führen ... spricht auch nix aus Deinen Angaben, dass "ein Fehler" beim Händler liegen würde (wäre zB der Fall, wenn er Dich falsch beraten hätte bezüglich der technischen Funktionen und Möglichkeiten). Sofern der Händler vertragskonform gehandelt hat, hat er also Anspruch auf Erfüllung des Vertrages - sprich: das Geld bleibt bei ihm. Wenn Händler das Geld retournieren, dann nur aus Kulanz. Sofern Umtauschrecht bzw Gutschrift nicht explizit vereinbart waren (od zB in den AGB's verankert sind), hätte man selbst darauf keinen Anspruch. Also ist auch eine Gutschrift dann als "Kulanz" zu werten. Wenn sie nicht von selbst das Geld zurückzahlen wollen, wirst Du Dich wohl mit der Gutschrift begnügen müssen. Leider. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pompfinewra Grantscherm Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 hehehe, das wär schon geil, jetzt erst am telefon ein bissl diskutieren und dann sagen: "wartens, ich komm vorbei." und dann mit vier schlägertypen auftauchen, die sich im laden mal ein bissl umsehen. filmen müsste man das ganze halt du, rtl2 wäre sicher dabei.....da könnte man doch eine schöne doku drehen. titel: "wir holen unser geld zurück !" kurzfassung vom drehbuch: der fremde kauft dinge die die welt nicht braucht und versucht dann (natürlich nach benützung) unter fadenscheinigen ausreden die ware gegen sein geld zurückzugeben. dann rückt ein team von moskauinkasso an und holt das geld samt total überzogener zinsen zurück. abschlußszene einer jeden folge: der fremde mit zigarre im mundwinkel verprasst das zurückgeholte geld mit playboybunnys. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 Ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises hast Du nur, wenn Du ein Recht geltend machen kannst, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Welche das sind, würde jetzt hier zu weit führen ... spricht auch nix aus Deinen Angaben, dass "ein Fehler" beim Händler liegen würde (wäre zB der Fall, wenn er Dich falsch beraten hätte bezüglich der technischen Funktionen und Möglichkeiten). Sofern der Händler vertragskonform gehandelt hat, hat er also Anspruch auf Erfüllung des Vertrages - sprich: das Geld bleibt bei ihm. Wenn Händler das Geld retournieren, dann nur aus Kulanz. Sofern Umtauschrecht bzw Gutschrift nicht explizit vereinbart waren (od zB in den AGB's verankert sind), hätte man selbst darauf keinen Anspruch. Also ist auch eine Gutschrift dann als "Kulanz" zu werten. Wenn sie nicht von selbst das Geld zurückzahlen wollen, wirst Du Dich wohl mit der Gutschrift begnügen müssen. Leider. okay, kann man nix machen! danke! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doena Super FOMO Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2007 (bearbeitet) okay, kann man nix machen! danke! so schnell kannst aber ned aufgeben ...... wär doch (wieder mal) was für BIZZ und das Fass ohne Boden bearbeitet 3. Juli 2007 von Doena 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.