Rückgaberecht - Gutschrift/Barauszahlung


DerFremde

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Fuck Heraldry!

Habe mir ein Gerät gekauft (€140), war das falsche, funzt bei mir nicht. Der Laden (Einzelhandel) bietet mir nun eine Gutschrift an. Ich hätte aber gerne mein Geld in Bar zurück.

Der Einkauf war letzten Freitag.

Kann ich Barauszahlung, Überweisung, was auch immer, aber halt Geld verlangen oder muß ich mich mit der Gutschrift zufrieden geben, weil der Händler eh nix zurückzunehmen braucht?

Bitte um Hilfe! Danke!

bearbeitet von DerFremde

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Fuck Heraldry!
www.moskauinkasso.de

:D

hehehe, das wär schon geil, jetzt erst am telefon ein bissl diskutieren und dann sagen: "wartens, ich komm vorbei." und dann mit vier schlägertypen auftauchen, die sich im laden mal ein bissl umsehen.

filmen müsste man das ganze halt :D

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Weltklassekicker

Ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises hast Du nur, wenn Du ein Recht geltend machen kannst, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Welche das sind, würde jetzt hier zu weit führen ... spricht auch nix aus Deinen Angaben, dass "ein Fehler" beim Händler liegen würde (wäre zB der Fall, wenn er Dich falsch beraten hätte bezüglich der technischen Funktionen und Möglichkeiten). Sofern der Händler vertragskonform gehandelt hat, hat er also Anspruch auf Erfüllung des Vertrages - sprich: das Geld bleibt bei ihm. Wenn Händler das Geld retournieren, dann nur aus Kulanz. Sofern Umtauschrecht bzw Gutschrift nicht explizit vereinbart waren (od zB in den AGB's verankert sind), hätte man selbst darauf keinen Anspruch. Also ist auch eine Gutschrift dann als "Kulanz" zu werten. Wenn sie nicht von selbst das Geld zurückzahlen wollen, wirst Du Dich wohl mit der Gutschrift begnügen müssen. Leider.

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Grantscherm

hehehe, das wär schon geil, jetzt erst am telefon ein bissl diskutieren und dann sagen: "wartens, ich komm vorbei." und dann mit vier schlägertypen auftauchen, die sich im laden mal ein bissl umsehen.

filmen müsste man das ganze halt :D

du, rtl2 wäre sicher dabei.....da könnte man doch eine schöne doku drehen.

titel: "wir holen unser geld zurück !"

kurzfassung vom drehbuch: der fremde kauft dinge die die welt nicht braucht und versucht dann (natürlich nach benützung) unter fadenscheinigen ausreden die ware gegen sein geld zurückzugeben. dann rückt ein team von moskauinkasso an und holt das geld samt total überzogener zinsen zurück.

abschlußszene einer jeden folge: der fremde mit zigarre im mundwinkel verprasst das zurückgeholte geld mit playboybunnys.

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Fuck Heraldry!
Ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises hast Du nur, wenn Du ein Recht geltend machen kannst, den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Welche das sind, würde jetzt hier zu weit führen ... spricht auch nix aus Deinen Angaben, dass "ein Fehler" beim Händler liegen würde (wäre zB der Fall, wenn er Dich falsch beraten hätte bezüglich der technischen Funktionen und Möglichkeiten). Sofern der Händler vertragskonform gehandelt hat, hat er also Anspruch auf Erfüllung des Vertrages - sprich: das Geld bleibt bei ihm. Wenn Händler das Geld retournieren, dann nur aus Kulanz. Sofern Umtauschrecht bzw Gutschrift nicht explizit vereinbart waren (od zB in den AGB's verankert sind), hätte man selbst darauf keinen Anspruch. Also ist auch eine Gutschrift dann als "Kulanz" zu werten. Wenn sie nicht von selbst das Geld zurückzahlen wollen, wirst Du Dich wohl mit der Gutschrift begnügen müssen. Leider.

okay, kann man nix machen!

danke!

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Super FOMO

okay, kann man nix machen!

danke!

so schnell kannst aber ned aufgeben ......

wär doch (wieder mal) was für BIZZ und das Fass ohne Boden :D

post-5924-1183456926_thumb.jpg

bearbeitet von Doena

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