wind Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2007 Hallo, ich hätte eine Frage, es gibt ja bei Myvideo.de, oder youtube, jedemenge selbstgedrehte Videos mit einem "Origninal Song" im Hintergrund, was weiß ich zb Liebesbekenntnisse an einen Freund, mit "Only You" im Hintergrund, oder Fussballbilder mit "Never walk alone" im Hintergrund, ist das Grundsätzlich erlaubt, oder wäre das eigentlich verboten(urheberechte)? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ultraviolett89 <3 Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2007 Hallo, ich hätte eine Frage, es gibt ja bei Myvideo.de, oder youtube, jedemenge selbstgedrehte Videos mit einem "Origninal Song" im Hintergrund, was weiß ich zb Liebesbekenntnisse an einen Freund, mit "Only You" im Hintergrund, oder Fussballbilder mit "Never walk alone" im Hintergrund, ist das Grundsätzlich erlaubt, oder wäre das eigentlich verboten(urheberechte)? ich denke schon das es erlaubt ist! probiers ganz einfach aus mer als löschen werdens dein Video sowieso nicht! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2007 (bearbeitet) So ist es jedenfalls uns gesagt worden. edit: egal... hab da jetzt "untersagt" gelesen. Aber generell würd ich mal sagen: wo kein Kläger, da kein Richter. bearbeitet 23. Mai 2007 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wind Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2007 Hmm, ok wäre trotzdem interessant die genaue rechtliche lage zu wissen, bzw wenn man einen myvideo-"Link" auf eine Homepage gibt, ob das dann ev nochmehr probleme bringen könnte???? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Feminin Weltklassekicker Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2007 (bearbeitet) Einschlägig ist in diesem Zusammenhang § 18a Urheberrechtsgesetz: Zurverfügungstellungsrecht § 18a. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. (2) Wenn sich dieses Gesetz des Ausdrucks "ein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen" oder "öffentliche Zurverfügungstellung eines Werkes" bedient, ist darunter nur die dem Urheber nach Abs. 1 vorbehaltene Verwertung zu verstehen. Upload im Internet bedeutet klarer Weise, dass man - wenn nicht selbst Urheber - unrechtmäßig "zur verfügung stellt". Ich hab in dem Zusammenhang mal mit der AKM gesprochen, die für diesbezügliche Bewilligungen zuständig ist. Für das gesamte "Musik-Portfolio" zahlt man in etwa € 21,--/60min Musik/Monat. Dann kann die Musik benutzt werden unter einer angemeldeten "Dauerveranstaltung" (permanentes online stellen ist wie eine Dauerveranstaltung zu behandeln). So weit so (un)gut. Im Zusammenhang mit Videos stellt sich darüber hinaus das Problem, dass man beim zuständigen Musikverlag (findet sich meist in den Booklets) für eine Genehmigung anfragen muss bzw diese die Verwendung des Liedes untersagen kann, wenn ein (weiteres) Recht des Künstlers verletzt wird - soll heißen: wenn er mit seinem Lied mit den entsprechenden Bildsequenzen nicht in Verbindung gebracht werden will. Beispiel: Ein Musiker ist eingefleischter Umweltschützer und seine Musik wird zur Untermalung für Autorennvideos verwendet. Das könnte dazu führen, dass der Künstler selbst noch was gegen die Verwendung der Musik hat. Ist also alles in allem eine sehr haarige Angelegenheit. Ob tatsächlich so intensiv nach Rechtsverletzungen im Internetz geforscht wird, steht auf einem anderen Blatt ... Hoffe, ich konnte weiterhelfen ;-) Infos finden sich auch unter http://www.akm.co.at/ bearbeitet 23. Mai 2007 von Feminin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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