Präventivhaft für amtsbekannte Hooligans


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Platter: Präventivhaft für Hooligans geplant

Zur Euro 2008 sollen amtsbekannte und gewaltbereite Fußball-Hooligans vorsorglich eingesperrt werden können. Innenminister Günther Platter (ÖVP) hat seine Pläne in Salzburg noch einmal bekräftigt.

Gesetzesvorlage bald im Ministerrat

Drei Vorrundenspiele der Fußball-EM finden kommendes Jahr in Salzburg statt. Das Sicherheitskonzept, um Ausschreitungen zu verhindern, ist fertig.

Für den Umgang mit Hooligans hat der Innenminister klare Vorstellungen: "Es soll die Möglichkeit gegeben werden, dass man hier über einen bestimmten Zeitraum Hooligans, wenn es notwendig ist, präventiv in Unterbringungsgewahrsam nehmen kann - so wie das in Bayern gemacht wurde, wie das in Deutschland gemacht wurde. Das war sehr positiv." Ein Gesetzesvorlage soll in den kommenden Wochen den Ministerrat passieren.

Deutsche Polizisten in Salzburg im Einsatz

Für die Euro 2008 ist die Zusammenarbeit mit Deutschland auch wichtig. So werden deutsche Polizisten in Salzburg zum Einsatz kommen.

Und: "Von Seiten Deutschlands wird garantiert, dass sie alle Maßnahmen setzen werden, dass Hooligans von Deutschland nicht nach Österreich kommen", betont Platter

Probe-Spiele mit EM-Polizeieinsatz

Zurzeit werden Polizisten für Einsätze gegen Hooligans ausgebildet, auch Szene-kundige Beamte aus ganz Europa werden zusammengezogen. Für den Ernstfall wird demnächst geübt.

"Verschieden Fußballspiele werden dann im Sicherheitsbereich so betreut als wenn sie ein EM-Spiel wären."

Wie wär es eigentlich für Präventivhaft für Politiker? Dann könnte Kumpanen a la Platter keinen Blödsinn mehr fabrizieren!

Ich hoffe nur, dass dieser Irrsinn nicht gesetzlich legitimiert wird!

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  • 3 weeks later...
Tribünenzierde
Euro 2008: Keine Präventivhaft, dafür Meldepflicht und Belehrung

Gesetzesentwurf des Innenministeriums in Begutachtung - Justizministerin Berger bezweifelt Praxis-Tauglichkeit

Wien - Die Präventivhaft für Hooligans während der Fußball-Europameisterschaft 2008 kommt nun wohl doch nicht. Eingezogen werden soll lediglich eine Meldepflicht, in deren Rahmen bekannte Randalierer eine polizeiliche Belehrung über sich ergehen lassen müssen. Folgt man der "Einladung" nicht, sind Geldstrafen vorgesehen, geht aus dem Begutachtungsentwurf des Innenministeriums zur entsprechenden Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes hervor. Justizministerin Maria Berger ist skeptisch bezüglich der Praxis-Tauglichkeit der Vorlage.

Melde-Maßnahme

Die von der Melde-Maßnahme Betroffenen sind Personen, die "im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen" oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben. Zusätzlich muss eine Prognose vorliegen, dass beim vormaligen Randalierer auch bei einer künftigen Sportveranstaltung ein "Wohlverhalten" nicht wahrscheinlich ist. Zu solch einer Einschätzung könnte die Behörde etwa durch Hinweise szenekundiger Beamter oder durch Informationen im Internet kommen.

Diesen potenziellen Unruhestiftern kann dann per Bescheid die Verpflichtung auferlegt werden, "zu einem bestimmten Zeitpunkt in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Sportgroßveranstaltung" bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich zu erscheinen. Dort muss eine Belehrung über rechtskonformes Verhalten vorgenommen werden.

Wohnsitz

Wer nicht durch Krankheit oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, hat der Verpflichtung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung der Meldeauflage vorgeführt werden, wenn dies per Bescheid angedroht ist. Bei der Meldeauflage sind jedoch Ort der Veranstaltung sowie der Wohnsitz des Betroffenen "angemessen zu berücksichtigen". In den Gesetzes-Erläuterungen heißt es dazu, dass etwa ein Aufenthalt in einem Wochenendhaus zu berücksichtigen sei. Grundsätzlich sei jedenfalls das Ziel, potenzielle Störenfriede von sportlichen Großveranstaltungen fern zu halten.

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt oder die amtliche Belehrung behindert oder stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro zu pönalisieren. Im Wiederholungsfall droht eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.

Ausweitung auf alle sportlichen Großveranstaltungen

Die Gesetzesinitiative soll nicht nur bei der EURO 2008 gelten sondern überhaupt bei sportlichen Großveranstaltungen. In Kraft treten soll die Regelung mit Anfang 2008. Davor muss sie freilich noch Ministerrat und Parlament passieren.

Und da gibt es bereits eine erste skeptische Stimme. Zwar begrüßt Justizministerin Maria Berger (S) gegenüber der APA, dass die Präventivhaft gegenüber den ursprünglichen Plänen von Innenminister Günther Platter (V) wegfällt. Jedoch bezweifelt sie die Praxis-Tauglichkeit der Vorlage. Sie wisse nicht, ob die Belehrung der Hooligans über angemessenes Verhalten "nicht ein bisschen eigenwillig ist". Schließlich sei es ja eine Selbstverständlichkeit, dass man wisse, wie man sich bei einem Fußball-Spiel zu benehmen habe.

"Präventive Anhaltung"

Überhaupt kommt es der Justizministerin so vor, als ob hier nur eine neue Gesetzesänderung geschaffen werde, um in eine Überschrift den Begriff präventive Anhaltung zu bringen. Denn eigentlich gebe es die geplanten Maßnahmen im Wesentlichen jetzt schon, nur unter dem Titel "Gefärderansprache". Weiters betont Berger, dass auch dieses Gesetz die Lücke bei ausländischen Hooligans nicht schließe. Daher hält es die Justizministerin für notwendig, noch eingehende Gespräche mit Praktikern zu führen.

Platter begrüßt Möglichkeit schnellen Eingreifens

Innenminister Platter begrüßt, dass Justizministerin Berger der Polizei ein schnelleres Eingreifen bei der Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr ermöglichen will. Da es aber wichtig sei, dass es gar nicht so weit kommt, werde die Meldepflicht für einschlägig straffällig gewordene Personen eingeführt, betonte er am Sonntag gegenüber der APA.

Und es könne auch zu "präventiven Festnahmen" kommen, wenn die Meldeauflage nicht gewirkt hat. In diesem Fall sei der Gewalttäter zwangsweise vorzuführen und so lange präventiv festzunehmen, bis das Spiel zu Ende ist, verwies Platter auf den in Begutachtung stehenden Gesetzesentwurf. Die Frage der Bezeichnung - "Präventivhaft" - sei "zweitrangig". Wichtig sei der Inhalt - also dass der Polizei eine Möglichkeit zur Handhabe gegen gewalttätige Fans gegeben wird. Denn Hooligans müssten aus den Stadien fern gehalten werden, so Platter. (APA)

derStandard.at

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  • 2 months later...
Anfänger

haha, der typ is lustig. warum sollt die polizei oder sonst wer die hooligans aus dem stadion verbannen?die wolln eh nicht rein, die "regeln" ihre "angelegenheiten" sowieso außerhalb...und die präventivhaft WÄHREND dem spiel is auch nicht sehr sinnvoll, es heißt ja nicht umsons 3. halbzeit, und die is ja bekanntlich NACH dem spiel. sowas kommt raus wenn leute die keine ahnung von fußball haben solche entscheidungen treffen dürfen :hää?deppat?:

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