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Die Gerichtsgebühren kann ich nach dem Tarif nicht nachvollziehen aufgrund des Streitwertes! Wenn du die genaue Aufschlüsselung postest wäre es einfacher.

Übrigens DaniLu die Klage wird wohl höchstens eingeschränkt, aber kaum zurückgezogen, wenn es zu keiner Einigung kommt, schließlich sind die Gerichtsgebühren noch offen (und geklagt wurde laut Schildrung ja vor Bezahlung).

1304816[/snapback]

Also im BG f. HS wurde in solchen Fällen die Klage zurückgezogen. :ratlos:

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Gast
Die Gerichtsgebühren kann ich nach dem Tarif nicht nachvollziehen aufgrund des Streitwertes! Wenn du die genaue Aufschlüsselung postest wäre es einfacher.

1304816[/snapback]

so genau setzen sich die 427 euro zusammen, oder meinst du was anderes?

328 euro gerichtskosten

70 euro miete (80 hab ich nach der letzten mahnung bezahlt)

26 euro magnetkarte

3 euro zinsen

das von der magnetkarte wußte ich im prinzip schon, mir gehts ja nur darum ob ich nicht aufgrund irgendeines formfehlers (frist bis 15.november) nicht doch noch um die 328 euro herumkommen kann....

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für leiwand, gegen oasch.
so genau setzen sich die 427 euro zusammen, oder meinst du was anderes?

328 euro gerichtskosten

70 euro miete (80 hab ich nach der letzten mahnung bezahlt)

26 euro magnetkarte

3 euro zinsen

das von der magnetkarte wußte ich im prinzip schon, mir gehts ja nur darum ob ich nicht aufgrund irgendeines formfehlers (frist bis 15.november) nicht doch noch um die 328 euro herumkommen kann....

1305034[/snapback]

Wie schon erwähnt. Wenn sie dir eine Nachfrist setzen, dann müssen sie diese schon abwarten. Sonst wäre eine Nachfrist ja sinnlos...

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Austr(al)ia!

1.) Es gibt KEINE Verpflichtung jemanden zu mahnen oder ihm eine Frist zu setzen. Wenn eine Forderung fällig ist, kann sie umgehend eingeklagt werden. Alles andere ist Kulanz; wenn ich aber mahne und eine Nachfrist setze, ist die Forderung bis zum Ablauf der Frist NICHT fällig (also quasi gestundet) und daher nicht einklagbar.

Diesfall hätte ein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl berechtigte Chancen.

2.) Die Klagsrückziehung obwohl die Kosten nicht bezahlt sind wäre ein Entgegenkommen, außer (!) es wurde bezahlt bevor die Klage eingelangt ist (bei Gericht).

3.) Die Gerichtsgebühren und Kosten hängen der Höhe nach vom Streitwert ab. Bei € 96 Streitwert (Miete und Karte) kann ich die viel zu hohen Gerichtsgebühren nicht nachvollziehen. Irgendwas hats da.

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Im ASB-Olymp

Ich glaube die Frage selbst ist ja inzwischen ausreichend beantwortet, mich würde aber interessieren wie sich die € 328 errechnen, bei einem Streitwert von € 96 käme man (geschätzt) nicht mal auf die Hälfte.

Normalerweise sollte da eine Kostenaufgliederung dabeistehen,

Verdienst

+Umsatzsteuer

+Pauschalgebühr

= Kosten

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Gast
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